Typische Wechselwirkungen zwischen Kosmetika und Medikamenten
Dass es zwischen verschreibungspflichtigen Medikamenten und solchen zur Selbstmedikation gelegentlich zu Wechselwirkungen kommen kann, ist hinlänglich bekannt. Auch, dass die Einnahme von Medikamenten und verschiedenen Nahrungsmitteln bzw. Getränken unerwünschte Wirkungen haben kann, wird immer besser erforscht. Aber dass die Medikamentenwirkung auch von der Verwendung bestimmter Kosmetika beeinflusst werden kann, ist relativ neu.
Theorie gegen Praxis
Das liegt daran, dass Kosmetika mit zunehmend komplexen Inhaltsstoffen arbeiten. Laut Gesetzgeber gilt, dass Kosmetik keine Medizin ist und somit die Vorgänge im menschlichen Körper gar nicht beeinflussen darf. Generell sollte es also Entwarnung geben, zu einem Zusammenhang von Wechselwirkungen zwischen der Anwendung bestimmter Kosmetika und einer Medikamenteneinnahme. Allerdings ist die Situation in der Praxis nicht ganz so eindeutig und wirft viele Fragen beim Verbraucher auf.
- So beispielsweise gelten Hormoncremes, die zur Reduktion von Falten eingesetzt werden, vor dem Gesetz als Arzneimittel.
- Ebenso verhält es sich mit Präparaten zur Aknebehandlung, die Retinol - ein Abkömmling des Vitamins A - enthalten.
Problematische Inhaltsstoffe der Kosmetika
Gewisse Anti-Falten-Cremes und Aknecremes gelten als Arzneimittel.
Da Akne als Hautkrankheit anerkannt ist, gilt ein retinolhaltiges Aknemittel als Arzneimittel und muss einen entsprechenden Zulassungsprozess durchlaufen. Schreibt der Hersteller statt "gegen Akne" aber "gegen unreine Haut" auf das Etikett, kann er dasselbe Präparat als Kosmetikum verkaufen, da die unreine Haut als kosmetisches Problem, nicht jedoch als Krankheit gilt.
Und so kann es kommen, dass Wirkstoffe wie Hormone oder Retinol auch in Kosmetika in den Körper eingreifen.
Beispiele für typische Wechselwirkungen
So beispielsweise verändern Östrogene die Blutkonzentration von verschiedenen anderen Hormonen, beispielsweise von Schilddrüsenhormonen oder Glukokortkoiden. Bei entsprechender Medikamenteneinnahme ist zu beachten, dass hier beispielsweise Laborergebnisse verfälscht werden könnten.
Umgekehrt können hormonhaltige Cremes in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden, wenn Medikamente eingenommen werden, die den Abbau der körpereigenen Sexualhormone beschleunigen. Hierzu gehören:
- Barbiturate (Schlafmittel),
- die Antibiotika Griseofulvin und Rifampicin,
- verschiedene Antiepileptika sowie
- das Glukokortikoid Dexamethason, daneben aber auch
- Hausmittel wie Johanniskraut oder Aktivkohle.
Azofarbstoffe und Kopfschmerzmittel
Allein schon toxikologisch bedenklich sind Azofarbstoffe, die in dekorativer Kosmetik leider immer noch eingesetzt werden. Die synthetisch hergestellten Pigmente sind oftmals das Erfolgsgeheimnis der Produzenten, da sie Lidschatten und Co. besonders strahlende und leuchtende Schattierungen verleihen. Dabei können sie die Haut durchdringen und Schäden der inneren Organe verursachen.
Insbesondere bei Menschen, die eine Überempfindlichkeit gegen Acetylsalicylsäure haben, können Azofarbstoffe Allergien auslösen. Wer also Aspirin oder andere ASS-haltige Kopfschmerzmittel einnimmt, sollte sicherheitshalber auf den bunten Lidschatten verzichten, da sich ASS mit den Azofarbstoffen in ihrer Wirkung verstärken können.
Hormon-Cremes und Mittel zur Empfängnisverhütung
So beispielsweise die auf dem Anti Aging-Sektor verwendeten Hormon-Cremes, auch bekannt als Cremes mit sogenannten Phytohormonen bzw. Phytoöstrogenen.
Wer hier zusätzlich die ebenfalls östrogenhaltige Pille zur Empfängnisverhütung einnimmt, kann leicht seinen Hormonhaushalt durcheinanderbringen, weshalb dem Gynäkologen in diesem Falle auch ein Einblick in den Cremetopf gewährt werden sollte - oder vielmehr auf dessen Inhaltsstoffe.