Disability Management - Den Beruf trotz Krebserkrankung weiter ausführen
Ist es möglich, seinen Beruf trotz Krebserkrankung weiter auszuführen? Dies ist eine von vielen Fragen, die sich betroffene Patienten und Patientinnen stellen. Mit dem so genannten Disability Management sollen Betroffene es leichter haben, nach einer Erkrankung und der Abwesenheit vom Beruf wieder zurückzukehren. Doch auch bevor man aufgrund der Krankheit und Behandlung ausfällt, gilt es, einige Punkte zu klären. Lesen Sie alles Wissenswerte über die Ausübung der beruflichen Tätigkeit trotz Krebserkrankung.
Trotz Krebserkrankung im Beruf - Worauf ist zu achten?
Bei einer Krebsdiagnose gibt es eine Menge Punkte, an die man automatisch denkt. Dabei geht es häufig nicht nur um seine Gesundheit, sondern auch um seinen Job und die Angst, diesen zu verlieren. Auch die Versorgung der Familie spielt hierbei eine Rolle.
Auch bei einer bereits längeren Erkrankung an Krebs ist diese Angst gegenwärtig. Durch die Krankheit sind Erschöpfung und ein Mangel an Belastbarkeit nicht selten.
Hier gilt es abzuwägen, inwieweit die Ausführung des Jobs weiterhin möglich ist. Auch gibt es einige spezielle Fragen rund um den Job, die sich Krebspatienten stellen. Im Folgenden wollen wir ein wenig Klarheit bringen.
Krebsdiagnose - Sagt man es dem (zukünftigen) Arbeitgeber?
Generell gilt, dass man seinem Arbeitgeber nicht mitteilen muss, um welche Krankheit es sich handelt, auch wenn man beruflich länger ausfällt. Ob man überhaupt zurückkehren kann, hängt stest vom Krankheitsverlauf und der Behandlung ab.
Psychoonkologen zufolge sollte man die Entscheidung vor allem in Abhängigkeit des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber fällen. Ist dies gegeben, kann es hilfreich sein, von der Erkrankung zu erzählen.
Der Arbeitgeber kann oftmals auch seine Unterstützung anbieten. In diesem Zusammenhang ist auch an eine mögliche Anpassung des Arbeitsplatzes zu denken. In diesen Bereich wird der Betriebsarzt mit eingebunden.
Ist das Arbeitsverhältnis hingegen nicht so gut, sodass man Nachteile befürchtet, wenn man von der Krankheit erzählen würde, so sollte man zumindest die Einzelheiten verschweigen. Betriebs- oder Personalrat und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertreter können bei der Klärung der Situation mit dem Vorgesetzten helfen.
Was ist zu tun, wenn man sich nach einer Krebserkrankung um eine neue Stelle bewirbt? Dann gilt: der Arbeitgeber darf sich nur dann nach Erkrankungen erkundigen, wenn diese eine Bedeutung für den Arbeitsplatz haben.
Wichtig ist jedoch, dass Krebspatienten angeben müssen, wenn sie aufgrund der Erkrankung bestimmte Aufgaben nicht ausüben dürfen oder können. Eine individuelle Beratung vor dem Vorstellungsgespräch bzw. vor der betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung ist anzuraten.
Das Disability Management für einen leichteren Wiedereinstieg in den Beruf
Möchte man nach der Diagnose und einer Fehlzeit wieder zurück in den Beruf, kann man sich im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützen lassen, wenn man noch unter Einschränkungen leidet.
Ziel und Zweck des Disability Managements
Übersetzt bedeutet Disability Management soviel wie "Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsmanagement". Gemeint ist damit die Verwendung bei Menschen, die nur über eingeschränkte Arbeitsfähigkeiten verfügen. Dabei befasst sich das Disability Management auch mit den betrieblichen Herausforderungen.
Seit dem Jahr 2004 müssen Unternehmen ein betriebliches Eingliederungsmanagement einrichten, welches dazu dient, erkrankten Mitarbeitern den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. So erhält ein Mitarbeiter, wenn er länger als sechs Wochen erkrankt ist, ein Wiedereingliederungsangebot.
Angebote im Rahmen der Wiedereingliederung nach einer Krebserkrankung
Zuständig für das Wiedereingliedern eines Arbeitnehmers ist ein speziell ausgebildeter Disability Manager. Diese Fachkräfte findet man vor allem in Großunternehmen, wo sie die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern steuern. Aber auch kleinere Unternehmen können sie bei Bedarf anfordern.
Der Disability Manager sucht nach Möglichkeiten, wie und wo sich der erkrankte Mitarbeiter am besten einsetzen lässt. Ein kranker Arbeitnehmer kann das Wiedereingliederungsangebot annehmen, muss es aber nicht.
Stimmt er zu, erhält eine Wiedereingliederungskommission Kenntnis über seine Krankengeschichte. Zusammengesetzt wird die Kommission unter anderem aus Wiedereingliederungsexperten sowie Mitarbeitern der Personalabteilung.
Durch die Wiedereingliederungsvereinbarung bekommt der Berufstätige die Möglichkeit, seinen Beruf wieder ausüben zu können. Auch der Arbeitgeber profitiert davon, da er schneller wieder über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers verfügen kann und dadurch Geld spart.
Bedeutung der Wiedereingliederung bei Krebserkrankungen
Gerade bei Krebserkrankungen kann ein gutes Disability Management durchaus hilfreich sein. Die meisten Krebspatienten, die ihre Arbeit wieder aufnehmen wollen, leiden unter einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
Vor allem Müdigkeit und Erschöpfung machen ihnen zu schaffen, sodass sie weniger ausdauernd und belastbar sind. Mediziner sprechen dabei auch von einem Fatigue-Syndrom.
Darüber hinaus besteht bei vielen Krebspatienten aufgrund einer Krebsbehandlung durch Chemo- oder Strahlentherapie eine erhöhte Anfälligkeit für Infekte. Außerdem haben sie oft Konzentrations- oder Gedächtnisprobleme.
Trotzallem möchten die meisten Patienten lieber wieder arbeiten, anstatt in Frührente zu gehen. Nicht selten trägt das Gefühl gebraucht zu werden dazu bei, dass sich der Gesundheitszustand verbessert.
Ein Problem ist allerdings, dass die meisten Firmen immer noch zu wenig auf die Bedürfnisse ihrer erkrankten Mitarbeiter eingehen, sodass die Frühverrentung nach wie vor die gebräuchlichste Lösung ist. Experten erhoffen sich jedoch durch das Disability Management eine Verbesserung der Situation.
Kann der Arbeitgeber aufgrund der Krebserkrankung kündigen?
Vielen Krebspatienten stellt sich die Frage, ob ihr Arbeitgeber aufgrund der Krebserkrankung eine Kündigung aussprechen darf. Generell gilt, dass auch einem an Krebs erkrankten Mitarbieter gekündigt werden kann - jedoch ist der Arbeitgeber an strenge arbeitsrechtliche Vorschriften gebunden.
Man sollte wissen, dass man bei Ablehnung eines Eingliederungsmanagements leichter gekündigt werden kann. Je nach Schwerbehinderten-Status kann ein erweiterter Kündigungsschutz gegeben sein.