Merkmale, Kosten und Pflege unterschiedlicher Grabarten

Früher war die Erdbestattung in einem Sarg die gängigste Form der Beisetzung. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Heute bieten Friedhöfe eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten der Beisetzung an. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die jeweiligen Grabarten aus, von Einzel- und Familiengräbern bis hin zu Reihengräbern und denen der Urnenbestattung. Lesen Sie über die Merkmale unterschiedlicher Grabarten und wie pflege- und kostenintensiv die unterschiedlichen Modelle ausfallen.

Von Kai Zielke

Unsere heutige Alltagskultur ist sehr schnelllebig, oft wird da eine schier endlose Jugend suggeriert. Dabei bleibt meist nur wenig Zeit, um über den Tod nachzudenken. Gerade das eigene Ableben ist bei den meisten Menschen kaum ein Gegenstand der eigenen Überlegungen.

Nun sollte natürlich das Sterben selbst eher selten Teil der Gedanken sein, zu lebenswert ist das Leben an sich. Allerdings lohnt es durchaus, auch einmal über die Zeit nach dem Tode nachzudenken. Schließlich ist die Ruhe, die man da findet, ewig.

Von klassisch bis modern

Wir leben in einem Kulturkreis, in dem die Erdbestattungen eine lange Tradition haben. Noch vor ein, zwei Generationen stellte sich fast nie die Frage, wie man selbst bestattet werden wollte. Da wurde der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof in der Erde beigesetzt. Nicht selten waren Familiengräber, in denen Eheleute nach ihrem Ableben Seite an Seite beerdigt wurden.

Heutzutage jedoch sind die Möglichkeiten der letzten Ruhestätte deutlich umfangreicher und vielschichtiger geworden. Neben der hierzulande klassischen Erdbestattung haben sich auch die Feuer- und die Seebestattung etabliert.

Längst muss es nicht mehr das traditionelle Grab sein, viele Friedhöfe bieten heute alternative Formen der letzten Ruhestätte an. Hier haben wir die unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten zusammengestellt.

Die Gründe für die heutige Zahl an verschiedenen Wahlmöglichkeiten sind vielfältig. Zum einen sind sie interkultureller Natur. Zahlreiche Einflüsse aus anderen Kulturkreisen verändern auch den christlich-abendländischen Kulturkreis, der unsere Bestattungstraditionen lange Jahrzehnte und Jahrhunderte bestimmte.

Zudem hat sich das klassische Familienbild im letzten halben Jahrhundert stark verändert. Lebten früher die Menschen in Großfamilien an einem Ort oder gar unter einem Dach, so führten die letzten Jahrzehnte zu einer starken Zergliederung dieser klassischen Form des Zusammenlebens.

Durch berufliche Notwendigkeiten oder persönliche Vorstellungen der Selbstverwirklichung leben viele Familien heute weit voneinander getrennt. Das erschwert später natürlich die Grabpflege und die Kultur der Erinnerung an den Verstorbenen.

Und letztlich gibt es auch sehr profane Gründe für die vielen Wahlmöglichkeiten bei der Bestattung. Schließlich muss sowohl die Pacht für die Begräbnisstätte sowie auch die spätere Pflege des Grabes durch den Friedhofsgärtner bezahlt werden. Die Grabpflege darf meist auch selbst übernommen werden, allerdings ist dies vielen Hinterbliebenen heutzutage wegen der räumlichen Entfernung nicht mehr möglich.

Gesetzliche Auflagen

Friedhöfe als Begräbnisstätten unterliegen bestimmten gesetzlichen Auflagen und werden in der Regel von Städten oder Gemeinde getragen. Diese legen sowohl die Kosten für die Grabstellen fest sowie auch das Friedhofsrecht.

Dieses regelt alle Rahmenbestimmungen hinsichtlich

  • der Nutzungsrechte
  • der Ruhefristen und natürlich auch
  • der Grabgestaltung.

Pauschale Kostenaussagen sind daher kaum möglich, im Zweifelsfall sollte man sich hier direkt an die jeweilige Friedhofsverwaltung wenden.

Das Grab als wichtige Trauerstätte für Hinterbliebene
Das Grab als wichtige Trauerstätte für Hinterbliebene

Wir stellen Ihnen im Folgenden die unterschiedlichen Grabarten im Überblick vor.

Einzelgrab

Auf Einzelgräbern findet sich ein einziger Bestattungsplatz. Eine solche Grabstelle wird in der Regel für eine bestimmte Zeit gepachtet. Die Pflege erfolgt entweder durch Angehörige oder durch den Friedhofsgärtner.

Dabei können sich sowohl die Erwerbskosten sowie die Pflegekosten je nach Region, Friedhof und natürlich nach Art und Größe des Grabes erheblich unterscheiden. Einzelgräber haben oft eine Grundfläche, die um 1,50 Meter mal 1,25 Meter liegt.

Familiengrab

Ganz ähnlich sieht dies bei einem Familiengrab aus. Dieses wird in der Absicht erworben, Eheleuten und möglicherweise weiteren Angehörigen nach ihrem Ableben am selben Ort eine letzte Ruhestätte zu gewähren. Das Familiengrab ist wegen der größeren Grundfläche natürlich teurer im Erwerb des Nutzungsrechtes sowie in der möglichen Pflege durch den Friedhofsgärtner.

Nach einer entsprechenden Verjährung der Beisetzung ist es auch möglich, weitere Generationen auf derselben Stelle zu beerdigen. Hier gibt die jeweilige Friedhofsverwaltung bereitwillig Auskunft. Die Pflege kann entsprechend der Friedhofssatzung wie auch beim Einzelgrab durch Angehörige erfolgen.

Die Wahl des richtigen Grabes auf dem Friedhof ist nicht einfach
Die Wahl des richtigen Grabes auf dem Friedhof ist nicht einfach

Reihengrab

Das Reihengrab ist immer Teil eines Gräberfeldes; hier werden der Reihe nach die Grabstellen belegt. Angehörige haben daher keinen Einfluss auf die Auswahl und Lage des Grabes. In der Regel werden Reihengräber als Einzelgräber verkauft, allerdings werden mitunter auch größere Reihengräber angeboten.

Die Nutzungsdauer sowie die Kosten hängen dabei von der jeweiligen Friedhofsordnung ab. Auch die Größe des Grabbeetes kann dabei variieren, oft liegt sie um 1,50 Meter mal 1,25 Meter.

Wer sich für ein Reihengrab entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine Verlängerung des Nutzungsrechtes in der Regel nicht möglich ist. Nach Ablauf der Frist - diese liegt oft zwischen 25 und 30 Jahren - wird das gesamte Gräberfeld zumeist eingeebnet und nach Ablauf einer Ruhefrist von mehreren Jahren einer neuen Bestimmung übergeben.

Wahlgrab

Ein wenig individueller sind die Wahlgräber. Hier können die Hinterbliebenen aus einer Anzahl ihnen vorgeschlagener Begräbnisplätze wählen.

Es gibt unterschiedliche Typen des Wahlgrabs. In einem Einzeltiefgrab lassen sich bis zu zwei Särge oder bis zu vier Urnen unterbringen. Ein Mehrfachwahlgrab bietet vier Särgen bzw. acht Urnen Platz.

Natürlich sind Wahlgräber meist erheblich teurer als Reihengräber, da sie individuell angelegt und gepflegt werden. Das jedoch ermöglicht zumeist auch eine Verlängerung der Nutzungsrechte.

Ist die Nutzungsfrist abgelaufen, so kann gegen eine entsprechende Kostenübernahme die Grabstelle weiter als Ort der Erinnerung genutzt werden. Die Pflege können im Rahmen der Friedhofsordnung auch die Angehörigen übernehmen.

Die Wahl zwischen Reihengrab und Wahlgrab hat auch finazielle Aspekte
Die Wahl zwischen Reihengrab und Wahlgrab hat auch finazielle Aspekte

Anonymes Grab

Das anonyme Grab gilt gemeinhin als kostengünstigste Art der Beisetzung. Um dem Verstorbenen jedoch eine möglicherweise unwürdige Behandlung zu ersparen, die unter Umständen auf finanziellen Interessen der Hinterbliebenen fußt, ist für die anonyme Bestattung meist das schriftlich hinterlegte Einverständnis des Verstorbenen notwendig.

Anonyme Gräber werden oft für Feuerbestattungen verwendet; die Urnen können entweder vergraben oder die Asche verstreut werden. Teilweise bieten Friedhöfe auch eine anonyme Sargbestattung an. Der oft erwähnte Nachteil eines anonymen Grabes liegt darin, dass ein exakter Platz oder Grabstein zur Bewältigung der Trauer für die Hinterbliebenen fehlt.

Meist wird es von den Friedhofsverwaltungen nicht gern gesehen, wenn persönlicher Blumenschmuck oder ähnliches hinterlegt wird. Anonyme Gräber bedürfen kaum einer individuellen Pflege, so entfallen die Pflegekosten für die Hinterbliebenen.

Baumgrab

Eine recht neue Form der Bestattung stellt das Baumgrab dar. Hier ist eine Feuerbestattung vorgesehen. Die sterblichen Überreste werden eingeäschert und die Asche in eine Urne gefüllt.

Die Urne besteht aus einem Material, welches vollständig biologisch abbaubar ist. Sie wird am Fuße eines zuvor ausgesuchten Baumes eingegraben, meist gibt nur ein kleines Schild am Baum Hinweis auf die letzte Ruhestätte.

Baumgräber tragen dem Wunsch vieler Menschen Rechnung, möglichst nah an der Natur beerdigt zu werden. Eine umfangreiche Grabpflege ist nicht notwendig, denn das unmittelbare Umfeld des Baumes wird nur durch den Friedhofsgärtner vor Verwilderung bewahrt.

Allerdings sind Baumbestattungen nur auf ganz bestimmten Friedhöfen möglich, wo so genannte Friedhofswälder hinreichend Raum und Ruhe für Begräbnisstätten bieten. Oft ist es auch möglich, entsprechende Grabstätten rings um einen Baum etwa für Ehepartner oder andere Familienangehörige zu reservieren. Die Nutzungsdauer ist oft deutlich länger als etwa bei normalen Sargbestattungen in Reihengräbern.

Ein Grab am Fuße des Baumes benötigt keine Grabpflege
Ein Grab am Fuße des Baumes benötigt keine Grabpflege

Rasengrab

Die Rasengräber sind den klassischen Gräbern sehr ähnlich, allerdings wird hier auf Grabbepflanzung gänzlich verzichtet. Vielmehr wird der Verstorbene auf einer dafür vorgesehen Wiese beigesetzt, der Platz wird dabei zumeist durch die Friedhofsverwaltung bestimmt.

Die Grabstelle wird ausschließlich mit Rasen bepflanzt. Ob ein individueller Grabstein möglich ist oder der Name des Verblichenen auf einem zentralen Stein auf der Wiese Platz findet, ist den jeweiligen Bestimmungen des Friedhofs zu entnehmen.

Das Rasengrab hat Vor- und Nachteile. Anders als bei einem anonymen Grab haben Hinterbliebene einen konkreten Platz, an dem sie trauern können. Dennoch muss keinerlei Aufwand für die Grabpflege betrieben werden.

Diese obliegt ausschließlich dem Friedhofsgärtner. Das ist vor allem für Hinterbliebene komfortabel, die nicht vor Ort leben.

Allerdings sehen viele Friedhofsordnungen vor, dass von einem persönlichen Grabschmuck Abstand zu nehmen ist. Schließlich werden die Gräber einheitlich gepflegt.

Die Ruhezeiten orientieren sich oft an denen für normale Gräber und liegen um 25 Jahre. Ob diese verlängert werden können, muss bei der örtlichen Friedhofsverwaltung erfragt werden. Für das Rasengrab fallen daher nur die Kosten für das Nutzungsrecht an.

Röse

Die Bestattung in einer Röse mag hierzulande noch etwas außergewöhnlich anmuten und wird längst nicht von jedem Friedhof und Friedhofsträger angeboten. Dabei ist diese Form der Beisetzung schon sehr alt.

Röser bezeichnen so genannte Steinhügelgräber, die ihre Vorläufer bereits in der nordischen Bronzezeit hatten. Dazu wird hierzulande der Leichnam zunächst eingeäschert.

Die Urne wird zumeist nicht im Steinhügel selbst eingebracht, sondern in unmittelbarer Nähe vor dem Steinhügel. Durch die Beisetzung anderer Urnen entsteht so ein Kreis rings um den Steinhügel.

Oft haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, den Namen des Verstorbenen in Form einer kleinen Grabplatte am Beisetzungsort anzubringen. Die Pflege der Anlage übernimmt dagegen in der Regel der Träger des Friedhofes, sodass lediglich die Kosten für die Grabstelle selbst entrichtet werden müssen.

Urnengrab

Die Entscheidung zur Urnenbestattung setzt eine Einäscherung der sterblichen Überreste des Verstorbenen voraus. Sofern der Verstorbene nicht selbst zu Lebzeiten über seine letzte Ruhestätte verfügt hat, haben die Hinterbliebenen bei einer Urne wie auch bei der Sargbeisetzung die Wahl zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab.

Das Wahlgrab hat dabei eine Größe von etwa einem mal einem Meter, das Reihengrab ist in der Regel etwas kleiner. Daraus ergeben sich unterschiedliche Kosten für das Nutzungsrecht und die Grabpflege.

Wurden Urnen früher oft aus unvergänglichen Materialien gefertigt, so geht heute die Tendenz aus Gründen des Umweltschutzes und der weiteren Nutzung der Grabstelle eher zu biologisch abbaubaren Materialien. Diese können jedoch auch sehr kunst- und stilvoll gestaltet sein, sodass auch eine Urnenbeisetzungen ihren würdigen Charakter hat.

Urnenstele

Anders als im Urnengrab wir mit der Urnenstele die Urne nicht unterirdisch beigesetzt. Vielmehr steht sie auf einer Art festem Sockel, welcher zumeist aus Stein gefertigt ist. Urnenstelen werden meist in einer Urnenkammer beigesetzt, wo die Grabstelle mit einem schweren Stein fest verschlossen ist.

Diese Form der Beisetzung erspart den Hinterbliebenen die Grabpflege, dennoch haben sie einen genauen Ort, um ihre Trauer zu verarbeiten. Die Kosten für den Erwerb der Urnenstele variieren natürlich je nach Region und Friedhof.

Kolumbarium

Neben der Urnenstele gibt es eine weitere Möglichkeit, um eine Urne mit der Asche des Verstorbenen beizusetzen - das Kolumbarium. Diese Grabstätte wird oft als Urnenwand bezeichnet. Diese Wand enthält etliche verschließbare Nischen, in denen die Urnen beigesetzt werden.

Die Größe der Nischen variiert je nach Aufbau des Kolumbariums. Mitunter sind gar mehrere Bestattungen in einer Nische gestattet; diese kann dann als Familiengrabstelle genutzt werden. Die Steinplatte, mit der die Nische versiegelt wird, trägt dann meist den Namen des Verstorbenen.

Die Nutzungsrechte werden je nach Friedhof in unterschiedlicher Länge vergeben, sie betragen meist mehrere Jahrzehnte. Mitunter kann diese Frist verlängert werden. Für die Hinterbliebenen ist eine Grabpflege weder nötig noch möglich, da die Pflege durch den Träger des Friedhofs übernommen wird.

Das Urnengrab, die Urnenstele sowie das Kolumbarium als mögliche Bestattungsorte für Urnen
Das Urnengrab, die Urnenstele sowie das Kolumbarium als mögliche Bestattungsorte für Urnen

Gruft

In einer Gruft bestattet zu werden, ist heute nur noch wenigen Menschen vorbehalten. Der Grund dafür sind die sehr hohen Kosten, die für die Nutzungsrechte, die Vorbereitung und den Unterhalt der Gruft bezahlt werden müssen. Häufig ist diese Form der Bestattung nur noch bei sehr wohlhabenden Familiendynastien anzutreffen, die eine Beerdigung bei ihren Ahnen wünschen.

Gruften sind zumeist aus Stein gemauert; es gibt ober- und unterirdische Ausführungen. In Gruften können sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden.

Ruhezeiten von einem halben Jahrhundert sind keine Seltenheit, auch das macht die Bestattung in einer Gruft so teuer. Bei Ablauf der Ruhezeit - und keiner weiteren Verlängerung - wird das Grab aufgelöst, dabei fallen weitere Kosten an.