Verbrennungssarg (Kremationssarg) und Überführungssarg (Zinksarg)
Sowohl Erd- als auch für Feuerbestattungen sind in Deutschland ausschließlich in Holzsärgen zugelassen. Im letzteren Fall wird der so genannte Verbrennungssarg (Kremationssarg) verwendet. Der Leichentransport muss, allerspätestens von einem Land in das andere, in einem hermetisch verschlossenen Sarg erfolgen. Sowohl in der Praxis als auch umgangssprachlich ist das der Überführungssarg (Zinksarg). Lesen Sie hier, wodurch sich Verbrennungssarg und Überführungssarg auszeichnen.
Verbrennungssarg (Kremationssarg)
Für die Feuerbestattung ist es erforderlich, dass Leichnam und Sarg gemeinsam verbrannt werden, ohne dass außer der Asche irgendwelche Rückstände verbleiben. Aus diesem Grunde muss der Verbrennungssarg zwingend aus dem Material Holz sein. Alternative Möglichkeiten sind umweltneutrale sowie brennbare Stoffe wie Pappe.
Der Verbrennungssarg wird ohne Schrauben montiert, das heißt überwiegend geleimt. Bei einer Temperatur von bis zu 1.200 Grad Celsius wird der Verbrennungssarg nebst Leichnam kremiert, also verbrannt. Die Kremation dauert durchschnittlich eineinhalb Stunden.
Auch beim Verbrennungssarg können die Hinterbliebenen aus den unterschiedlichen Holzarten und Sargformen auswählen. Abgesehen von einigen Besonderheiten für die Kremation sind diese Särge mit denen für eine Erdbestattung identisch.
Der Standard von Krematorien mit einem Muffelofen ist unterschiedlich. Die örtlich ansässigen Bestattungsunternehmen sind darüber informiert und orientieren sich mit ihren Angeboten für Verbrennungssärge an diesen Gegebenheiten. Wenn beispielsweise eine Kremation ausschließlich für Holzsärge möglich ist, d.h. nicht für alternative Materialien, dann ist die Auswahl beim Bestatter dementsprechend begrenzt.
Wichtig bei dem Sarg für Feuerbestattungen ist ein Mindestheizwert. Entspricht das Modell der so genannten VDI-Richtlinie 3891, darf er kremiert werden. Ausschlaggebend sind
- Brennwert
- Holzbeschaffenheit
- Sargausstattung und
- Lackierungsbestandteile.
In den meisten Fällen akzeptieren Krematorien lediglich Särge mit einem Vollholzsiegel.
Überführungssarg (Zinksarg)
Der Zinksarg dient der Überführung des Toten über die Staatsgrenze hinweg, beispielsweise
- über Wasser
- per Luftfracht
- per Eisenbahn oder
- auf dem Landweg.
Die Vorschriften für jeden Leichentransport sind aus gesundheitlichen Sicherheitsgründen eng gefasst - auf ihre Einhaltung wird streng geachtet. Dazu gehört der Druckausgleich im Sarg. In dem Zinksarg als einem zugelöteten Zinkbehältnis wird dazu ein Ventil angebracht, durch das die Luft aus dem Sarginnern entweichen kann.
Der buchstäbliche Zinksarg muss hermetisch, also luftdicht abgeschlossen sein. Die sich im Sarginnern bildende Flüssigkeit wird durch absorbierende Materialien wie Hobelspäne, Sägemehl oder Torfpellets aufgenommen.
Aus ethischen Gründen wird der originäre Zinksarg, der eher die Form einer Zinkwanne hat, mit Holz umkleidet - optisch wird der Zinksarg also zu einem Holzsarg. Für die Maße und Holzumhüllung sind feststehende Vorgaben einzuhalten. Die bakteriziden Eigenschaften des Materials Zink beugen, im Zusammenspiel mit einer absoluten Luftdichte, der schnellen Verwesung des Leichnams vor.
Vorschriften für den Transport
Zinksarg und Sargtransport stehen immer in einem direkten Zusammenhang. Auch für den Transport selbst, sei es auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, gelten enge Vorschriften. Die Transportpapiere bezeichnet man als Leichenpass.
Das Transportbehältnis, bestehend aus dem Zinksarg und der Holzumhüllung, muss seinerseits in einer neutralen Kiste transportiert werden. Deren Inhalt darf für Außenstehende nicht erkennbar sein.
Der Zinksarg wird im Gepäckbereich transportiert, ohne dass Hinterbliebene die Möglichkeit haben, den Sarg unmittelbar zu begleiten. Der Zinksarg ist als solcher auch aus Film und Fernsehen bekannt - die Leiche wird darin, also ohne Holzumhüllung, vom Fundort zur Rechtsmedizin transportiert.
Die Wanddicke des Sargs muss mindestens 20 Millimeter betragen. Befindet sich eine Zinplatte an der Außenseite, ist eine Holzstärke von 30 Millimeter notwendig. Ebenso vorgeschrieben sind die Verschraubungen bzw. deren Abstand zueinander sowie die Anzahl.