Denkmalschutz - Funktion, Kriterien und Hinweise zum Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie
Gebäude, die als besonders schützenswert erachtet werden, werden unter Denkmalschutz gestellt. Auf diese Weise steht dieses Bauwerk, welches aus ganz unterschiedlichen Bereichen stammen kann, unter dem Schutz, nicht abgerissen oder extrem verändert zu werden. Dies gilt auch, wenn es sich um die eigene Wohnimmobilie handelt. Denkmalgeschützte Häuser bringen somit ihre Vor- und Nachteile mit sich; der Einzug in ein solch besonderes Heim sollte gut abgewägt werden. Lernen Sie die Merkmale denkmalgeschützter Bauwerke kennen und informieren Sie sich über wichtige Aspekte bezüglich einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie.
Ohne die Vergangenheit wäre die Gegenwart nicht so, wie wir sie heute können. Wenn Menschen nicht in früheren Zeiten versucht hätten, ihr Leben zu verbessern, würde heute niemand auf den gewohnten Luxus zurückgreifen können. Leider wird diese Tatsache nur allzu oft vergessen. So müssen immer mehr kleine, verwinkelte Häuschen riesigen Wolkenkratzer Platz machen und anstatt von märchenhaften Wäldern findet man plötzlich stinkende Autobahnen.
Bei einem Denkmal handelt es sich um ein Bauwerk, welches man als besonders schützenswert erachtet. Um dies zu gewährleisten, hat der Staat die Möglichkeit, bestimmte Gebäude oder Geländeabschnitte unter Denkmalschutz zu stellen.
Steht etwas unter Denkmalschutz, so darf es nicht abgerissen oder extrem verändert werden. Nötige Restaurierungsarbeiten dürfen jedoch durchgeführt werden, schließlich möchte man das jeweilige Objekt möglichst lange erhalten.
Dass etwas unter Denkmalschutz gestellt wird, kann viele verschieden Ursachen haben. So ist es beispielsweise nicht selten, dass große, alte Bäume vom Staat vor Abholzung geschützt werden.
Durch den Denkmalschutz wird in diesem Fall verhindert, dass ein Wunderwerk der Natur skrupellosen Bauunternehmern zum Opfer fällt. Würde man die Natur nicht in diesem Maße schützen, so gäbe es Pflanzen meist nur noch in Gewächshäusern oder auf Holzplantagen.
Erinnerung bewahren
Leider gilt oft die Regel: aus den Augen, aus dem Sinn. Die Menschen vergessen nur allzu leicht, was in der Vergangenheit passiert ist, wenn sie es nicht täglich zu sehen bekommen.
Daher ist man stark bemüht, historische Gebäude und Orte unter Denkmalschutz zu stellen. Nur so können die Menschen stets an die guten und auch schlechten Vorkommnisse in der Geschichte erinnert werden.
Natürlich werden wichtige Dinge in Geschichtsbüchern festgehalten, es ist jedoch etwas ganz anderes, die Schauplätze persönlich besichtigen zu können und zwar so, wie sie auch damals schon ausgesehen haben. Nur dadurch bekommt man ein Gefühl dafür, was damals wirklich passiert ist und was es für eine Auswirkung auf die Menschheit hatte.
Kriterien für den Denkmalschutz
Beim Denkmalschutz wird grundlegend zwischen Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern sowie Denkmalbereichen unterschieden. Neben Hochbauten werden auch Gärten oder Parkanlagen sowie Friedhöfe unter Denkmalschutz gestellt.
Alter oder Schönheit sind hierbei nicht die ausschlaggebenden Punkte; vielmehr ist es entscheidend, dass das Denkmal für eine bestimmte Region typisch ist oder eine besondere Bedeutung aufweist. Diese kann
- historischer
- wissenschaftlicher
- volkskundlicher
- technikgeschichtlicher
- künstlerischer oder
- städtebaulicher
Natur sein. Um dies zu überprüfen, wird ein wissenschaftliches Gutachten erstellt. Baulicher Zustand, Seltenheit, Baualter oder gar die subjektive Meinung sind hierbei keine (eindeutigen) Indizien.
Denkmalgeschützte Immobilien - was ist zu beachten?
Ist man bei der Immobiliensuche auch einem besonderen Objekt nicht abgeneigt, wird man möglicherweise auch auf das ein oder andere denkmalgeschützte Gebäude stoßen. Dieses bietet einige Vorteile, hat aber auch Nachteile.
Denkmalgeschützte Häuser haben ihren ganz eigenen Charme und punkten oftmals mit einem historischen Charakter. Des Weiteren bestechen sie häufig durch ihre gute Lage.
Auch in Sachen Steuern kann eine denkmalgeschützte Immobilie Vorteile mit sich bringen. Die Investitionen, welche der Erhaltung eines Baudenkmals dienen, können von der Steuer abgesetzt werden. Um diese Steuervergünstigungen für sich nutzen zu können, benötigt man eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.
Besonders die Instandhaltung und Renovierung einer solchen Immobilie ist aber auch nicht immer einfach so möglich. Sowohl als Käufer als auch als Mieter eines denkmalgeschützten Hauses gilt es also, ein paar Dinge zu beachten.
Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie man an ein entsprechendes Objekt herankommt, sofern man gezielt auf der Suche danach ist. Hier empfiehlt es sich, die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger zu kontaktieren. Auch online findet man Denkmalbörsen.
Als Denkmaleigentümerist man an gewisse Pflichten gebunden. Man muss es vor einem möglichen Verfall schützen und zudem ist lediglich eine solche Nutzung erlaubt, die die Denkmalsubstanz nicht gefährdert. Kommt es zu Schäden, müssen diese repariert werden.
Wichtig: gewünschte Änderungen am Denkmal müssen zuvor der Denkmalbehörde mitgeteilt werden; diese können eine denkmalrechtliche Erlaubnis vergeben - oder diese verweigern. Grundsätzlich ist es nicht so, dass keine Veränderungen am Gebäude durchgeführt werden dürfen.
Eine Veränderung ist möglich, sofern man die Immobilie auf diese Weise sinnvoll nutzen kann und weiter erhält. Des Weiteren ist es wichtig, dass diese Maßnahmen bei Bedarf auch wieder rückgängig gemacht werden können.
Eine erhebliche Veränderung der Substanz oder des Erscheinungsbildes ist nicht erlaubt. Steht eine Sanierung an, kann diese sich also als eine sehr anspruchsvolle Arbeit erweisen, bei der einige Auflagen beachtet werden müssen.
Miete einer denkmalgeschützten Immobilie
Besonders bei gemieteten Objekten kann es hin und wieder zu Differenzen zwischen Mieter und Eigentümer kommen. Die Änderungswünsche müssen den Wünschen der Besitzer entsprechen, was nicht immer einfach zu realisieren ist.
Ein typischer Streitpunkt ist die energetische Sanierung. So möchte mancher Mieter die Fassade mit einer Wärmedämmung versehen, während der Denkmalschutz dies beispielsweise bei besonderen Fachwerkhäusern nicht gewährleistet.
Für Mieter gilt, selbst bei einem Änderungswunsch bezüglich einer Wandfarbe zunächst mit dem Vermieter zu sprechen. Sich zuvor bei der Denkmalschutzbehörde darüber zu informieren, was gestattet ist und was nicht, kann nicht schaden. Doch selbst wenn der Vermieter zustimmt, sollte das Einverständnis der Behörde eingeholt werden - dies kann (oder sollte) der Eigentümer des Hauses erledigen.
Sich einfach an die Arbeit zu machen, ohne eine schriftliche Erlaubnis in den Händen zu halten, sollte man vermeiden. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass man diese Umbaumaßnahmen wieder entfernen muss.
Geht es um Maßnahmen, die der Instandthaltung des Hauses bzw. der Wohnung dienen, kann man als Mieter nicht widersprechen. Dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man sich ein denkmalgeschütztes Mietobjekt aussucht.