Naturdenkmäler - Merkmale, Kriterien und Hinweise zur Naturdenkmalpflege
Naturdenkmäler sind von der Natur geschaffene, einzigartige und schützenswerte Erscheinungen. Die dicke Eiche bei Airlenbach im Odenwald, die Dinosaurierfährten von Barkhausen, der freistehende Felsen "Lange Anna" auf Helgoland und die Externsteine im Teutoburger Wald sind nur Beispiele für die große Anzahl an Naturdenkmälern in Deutschland. Welche Kriterien gelten für ein Naturdenkmal und was ist in Sachen Naturdenkmalpflege zu beachten? Wir verraten es Ihnen.
Naturdenkmal: eine Definition
Bei eine Naturdenkmal handelt es sich um ein Element der Landschaft, welches natürlich entstanden ist und das unter Naturschutz steht. Art und Aussehen können ganz unterschiedlich sein, von einzelnen Bäumen über Felsen bis hin zu Flächennaturdenkmälern wie z.B. Wiesen.
Im Mittelpunkt der Klassierung eines Naturdenkmals stehen das Schutzziel; des Weiteren sollen diese Denkmäler den Umweltgedanken stärken. Anders als beispielsweise Nationalparks fokussiert man sich hier nicht etwa auf den erholenden Aspekt.
Deutschlandweit ist der Naturdenkmal-Schutz in § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes und in den Länder-Naturschutzgesetzen beschrieben. Wann ein solches Gebilde oder eine derartige Fläche als Naturdenkmal gilt, besagen einige Kriterien.
Kriterien für ein Naturdenkmal
Ab wann eine Naturerscheinung unter Denkmalschutz gestellt wird, ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Sowohl einzelne
- Bäume
- Felsen
- Höhlen
usw. als auch ganze Flächen von maximal fünf Hektar Größe können als Naturdenkmal unter besonderen, gesetzlichen Schutz gestellt werden. Bei letzteren kann es sich zum Beispiel um
- Wasserflächen
- Felsgruppen oder
- Laich- und Brutgebiete
handeln.
Die wissenschaftliche Nutzung
Naturdenkmäler sind laut Bundesnaturschutzgesetz "Einzelschöpfungen der Natur", die aufgrund ihres Wertes pfleglich und sorgsam zu behandeln sind. So ist zum Beispiel das wissenschaftliche Nutzen ein Kriterium für ein solches Denkmal.
Naturerscheinungen können Wissenschaftlern unter anderem Aufschlüsse über die Erdgeschichte oder über die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen geben. So zählen beispielsweise Geotope zu den wissenschaftlich wertvollen Naturdenkmälern.
Wert für Natur- und Landeskunde
Auch der besondere Wert für Natur- und Landeskunde ist ein Kriterium für ein Naturdenkmal. So können Tropfsteinhöhlen oder Steinbrüche Zeugnisse der Geschichte einer bestimmten Gegend sein und ein vermehrtes Auftreten einer Pflanzenart Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens in der Region geben. Ein bekanntes Naturdenkmal, welches dieses Kriterium erfüllt, ist die Atta-Höhle in Attendorn als eine der größten Tropfsteinhöhlen Deutschlands.
Seltenheit, Einzigartigkeit und Schönheit
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler zudem selten, einzigartig und schön.
Von Seltenheit können zum Beispiel bestimmte Bäume oder Pflanzen sein. Auch Heiden und Moore weisen oft eine Vegetation auf, die nur in einer bestimmten Region zu finden ist.
Von Einzigartigkeit ist beispielsweise der Kreidefelsen auf Rügen, der unverkennbar das Bild der Ostseeinsel bestimmt.
Naturdenkmäler, die aufgrund ihrer Schönheit unter Schutz gestellt werden, sind vor allem optisch beeindruckende Erscheinungen. Wegen ihrer Schönheit sind diese nicht nur beliebte Motive für Postkarten und Fotos, sondern bescheren der Region auch ein großes Touristenaufkommen. Eines der zahlreichen Naturdenkmäler dieser Kategorie sind die Triberger Wasserfälle im Schwarzwald, die als höchste Wasserfälle Deutschlands gelten.
Wasserfälle als Zeichen der Einzigartigkeit und Schönheit
Naturdenkmäler sind somit in vielerlei Hinsicht besonders und sollten dementsprechend behandelt werden...
Der richtige Umgang mit Naturdenkmälern
Naturdenkmäler sind einzigartige, seltene oder für die Wissenschaft wertvolle Erscheinungen der Natur, die gesetzlich geschützt sind. Im Bundesnaturschutzgesetz ist verankert, dass ein Naturdenkmal nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder verändert werden darf. Was das konkret bedeutet, soll hier geklärt werden.
Viele Naturdenkmäler sind mit Hinweistafeln versehen, die die Besucher darüber informieren, wie das Denkmal zu behandeln ist. Diese Hinweise sollten mit Rücksicht auf die Natur immer befolgt werden. Bei Nichteinhaltung muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Weisen keine Schilder auf ein richtiges Verhalten hin, sind ein paar grundlegende Dinge zu beachten.
Absperrungen beachten und nichts entwenden
Insbesondere für flächenhafte Naturdenkmäler, zu denen zum Beispiel Heiden, Felsgruppen oder Brutgebiete zählen, gilt, dass man sich sowohl aus Sicherheitsgründen als auch um die Natur zu schützen, nur auf ausgewiesenen Wegen bewegen darf. Das Übertreten von Absperrungen ist streng untersagt.
Umzäunte oder abgesperrte Naturdenkmäler sollten niemals angefasst werden. Zudem ist es untersagt, Dinge mitzunehmen. Das bezieht sich vor allem auf seltene Pflanzen und Tiere.
Keinen Müll abladen
Fast von selbst versteht es sich, dass man in einem geschützten Naturgebiet keinen Abfall liegen lässt oder Flüssigkeiten vergießt. Das kann nicht nur Folgen für die Vegetation nach sich ziehen, sondern hinterlässt auch optisch unschöne Spuren, über die sich andere Besucher ärgern.
Beschmutzungen jeglicher Art unterlassen
Immer wieder kommt es vor, dass Naturdenkmäler als Objekte für
- Graffiti
- andere Schmierereien oder
- Gravuren
herhalten müssen. Vor allem Felsen, Höhlen und Bäume werden auf diese Art und Weise verunstaltet. Da Graffiti aber nicht nur schwer zu entfernen ist, sondern auch Chemikalien enthält, die zum Beispiel der Baumrinde schaden können, sollte jegliche Art der Beschmutzung und Verunstaltung unterlassen werden.
Keinerlei Gegenstände anbringen
Die Schönheit eines Naturdenkmals wird aber nicht nur durch Beschmutzungen verzerrt, sondern auch durch das Anbringen von Gegenständen und Objekten. Daher ist es verboten,
- Werbeträger
- Lichterketten und auch
- Spielgeräte wie Schaukeln
an Naturdenkmälern zu befestigen - und sei es auch nur temporär.
Weder zelten noch grillen
In der näheren Umgebung eines Naturdenkmals ist es außerdem nicht gestattet, zu zelten, zu grillen oder Lagerfeuer zu machen. Wer unter freiem Himmel eine Party veranstalten möchte, muss sich einen anderen Platz suchen.
Eventuelle Genehmigungen einholen
Für bestimmte Arbeiten, die in der Nähe eines Naturdenkmals durchgeführt werden müssen, ist eine Genehmigung erforderlich. Das gilt zum Beispiel für den Baufahrzeugverkehr oder für das Verlegen von Leitungen und Rohren im Erdreich.
Naturdenkmäler in Deutschland
Es folgt eine kleine Beispielliste mit Naturdenkmälern in Deutschland - diese stellt nur einen minimalen Bruchteil der Gesamtheit dar. Bekannt sind beispielsweise:
- die Kiesgrube Hessel in Bad Schönborn, Baden-Württemberg
- der Bernsteinfelsen in Bad Herrenalb, Baden-Württemberg
- die Dreifaltigkeitseiche in Aschach, Bayern
- die Moggaster Höhle in Ebermannstadt, Bayern
- der Große Stein in Berlin Pankow
- die Düne Wedding in Berlin Mitte
- die Elsbeere in Brieselang, Brandenburg
- die Flatter-Ulmen am Sacrow-Paretzer Kanal in Potsdam, Brandenburg
- der Garten de l’Aigle in Eppendorf, Hamburg
- die Sievertsche Tongrube in Hummelsbüttel, Hamburg
- die Muschelkalkwand Gräbsee in Halle, Sachsen-Anhalt
- die Weinberge Alsleben, Sachsen-Anhalt
- der Bergstein in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
- die Birnbäume am Bretzenheimer Friedhof in Mainz, Rheinland-Pfalz
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Naturdenkmal Malmsheimer Mühlberg und Umgebung, Hennecke, M, 2006, ISBN 3927981877
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Fundort Natur, Südlicher Schwarzwald: Natursehenswürdigkeiten und Naturdenkmäler, Ars Vivendi, 2002, ISBN 3897163128
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Hungerbrunnen - Tummler - Steinerne Rinne. Naturdenkmäler in der fränkischen Schweiz, Heinrichs-Verlag, 2009, ISBN 3898891224
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Die Gefährdung der Naturdenkmäler und Vorschläge zu ihrer Erhaltung, Vdm Verlag Dr. Müller, 2007, ISBN 3836426943