Das UNESCO-Welterbe - Titelverleihung und nötige Voraussetzungen
Die UNESCO schützt seit den 1970er Jahren herausragende Naturräume, kulturhistorische Denkmäler und bedeutende Stätten als Welterbe der Menschheit. Dazu gehören antike und moderne Bauwerke, außergewöhnliche Bauensembles und Kunstwerke mit Seltenheitswert. Das UNESCO-Welterbe lässt sich einteilen in Weltkultur- und Weltnaturerbe. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, bedarf es einiger Voraussetzungen. Lesen Sie über die Gründung des Welterbekomitees und erfahren Sie auch alles Wissenwerte zur Roten Liste des gefährdeten Welterbes.
Ob besonderer historischer Ort, technisches oder architektonisches Denkmal, Sakralbau oder auch Naturareal über und unter Wasser - alle Staaten haben das Recht, Vorschläge zur Welterbeliste zu unterbreiten, solange sie eine Fürsorgepflicht für das Welterbe in ihrem Hoheitsgebiet anerkennen und allen notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Stätte unternehmen.
Dabei steht den Staaten das Welterbekomitee beratend und mit finanziellen Mitteln zur Seite.
Die Entscheidung fällt das World Heritage Committee
Einmal pro Jahr wählt eine internationale Kommission - das World Heritage Committee - aus allen vorliegenden Anträgen würdige Stätten für das Weltkultur- und Weltnaturerbe aus. Diese Kommission besteht aus gewählten Vertretern der UNESCO Mitgliedsstaaten und agiert in deren Namen.
Sie beurteilen die unterschiedlichen Stätten und Bauwerke nach Kriterien, die bereits vor Jahrzehnten von der UNESCO festgelegt wurden. Zu den besonderen Merkmalen, die Stätten des Weltkulturerbes erfüllen sollten, gehören zum Beispiel Authentizität, Unversehrtheit oder Einzigartigkeit.
Das Welterbe der Menschheit bewahrt die besonderen architektonischen, kulturellen oder agrartechnischen Leistungen vieler Generationen und erhält sie - mit Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft - für die Nachwelt. Vor allem die bedrohten Naturräume mit ihrer Artenvielfalt benötigen auch in der Zukunft großes Engagement, da sie durch Industrialisierung, Klimawandel, Umweltverschmutzung oder Massentourismus bedroht sind.
Gründung und Idee des Welterbekomitees
Die Idee zum Schutz des Erbes der Menschheit besteht schon seit sehr langer Zeit. Das internationale Welterbekomitee wacht seit mehr als 40 Jahren über diese einmaligen Stätten und Naturparadiese.
Der Begriff des "kulturellen Erbes der Menschheit" wurde bereits im 18. Jahrhundert geprägt. Damit legte der französische Bischof von Blois, Henri Baptiste Gregoire, den Grundstein für die Idee des Weltkulturerbes.
Weitere Entwicklung
Im Jahr 1954 wurde in der Haager Konvention der besondere Schutz von Kulturgütern während militärischer Interventionen beschlossen. Die erste internationale Aktion zur Rettung von herausragenden antiken Stätten war der Aufruf zur Bereitstellung von Geldern zum Bau des Assuan Staudamms. Dadurch konnten nubische Tempel und Grabstätten gerettet bzw. an exponierter Stelle wieder aufgebaut werden.
Kurz darauf wurde der Beschluss zur Gründung des Welterbekomitees gefasst. Im Jahr 1972 unterzeichneten 189 Mitgliedsstaaten das umfassende "Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes und Naturerbes". Dieser Vertrag wurde 2001 mit dem "Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser" erweitert.
Aufgaben
Die Vertreter der 189 Vertragsstaaten wählen auf einer Generalversammlung das Welterbekomitee, das aus insgesamt 21 Personen besteht. Dieses Komitee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten, eine eventuelle Aberkennung des Welterbestatus und die so genannte "Rote Liste". Zusätzlich überwacht das Komitee auch die Verteilung von Geldern und hilft den Vertragsstaaten bei der Erhaltung eingetragener Welterbestätten.
Der Unterschied zwischen Weltkultur- und Weltnaturerbe
Im Jahr 2012 waren 962 Stätten weltweit als Welterbe eingestuft. Die UNESCO unterscheidet dabei zwischen Kultur- und Naturerbe. Einige besondere Denkmäler sind sowohl Naturdenkmäler als auch herausragendes Kulturerbe, wie z.B. die Insel Ibiza.
Weltkulturerbe
Das Weltkulturerbe umfasst insgesamt 745
- technische Denkmäler
- historische Gebäude oder
- herausragende Stätten,
die von Menschen gebaut wurden. Diese Denkmäler stehen für eine besondere Bauweise, eine Epoche oder Kultur. Sie vermitteln die Werte und Traditionen der jeweiligen Gesellschaft. Viele besondere Bauwerke zeichnen die Entwicklung der Menschheit nach und sind einzigartig in Art und Bauweise.
Zu den besonderen Kulturdenkmälern gehören zum Beispiel
- die Pyramiden von Gizeh
- der Kölner Dom oder
- viele historische Altstädte auf verschiedenen Kontinenten.
Weltnaturerbe
Das Weltnaturerbe schützt bereits 188 seltene Naturphänomene und besonders herausragende Naturregionen. Diese Naturräume sind einzigartig und oft auch durch die Globalisierung oder Industrialisierung oder den Klimawandel bedroht.
Eine besondere Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren oder die besondere Schönheit der Areale kennzeichnet das Weltnaturerbe, zu dem unter anderem
- das Great Barrier Reef
- die Reisterrassen von Banaue auf den Philippinen oder
- die Dolomiten
gehören.
Hinweise zur Roten Liste des gefährdeten Welterbes
Die Rote Liste des gefährdeten Welterbes ist eine Warteliste für Welterbestätten, deren Existenz bedroht ist. Nach der Rettung der Stätte kann diese wieder von der Liste genommen werden.
Welterbestätten können durch viele Einflüsse von Zerstörung oder Auslöschung bedroht sein. Sowohl die UNESCO als auch der Staat, in dem sich die Welterbestätte befindet, können einen Antrag auf Aufnahme in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes stellen.
Die Rote Liste der UNESCO nimmt die Welterbestätten auf, die durch
- Krieg
- Naturkatastrophen
- Vandalismus
- Wilderei
- Rodung oder
- die Folgen von Massentourismus
beschädigt oder zerstört werden können und akut gefährdet sind.
Rettungsmaßnahmen
Alle Stätten, die auf dieser Liste stehen, erhalten finanzielle Mittel aus einem speziellen UNESCO Welterbefond. Zusätzlich vermittelt das Welterbekomitee auch technische oder politische Berater und erstellt einen Zeit- und Maßnahmeplan zur Rettung.
Diese Pläne enthalten ausführliche Auflagen, denen sich die betroffenen Staaten unterordnen müssen. Die UNESCO kontrolliert regelmäßig den Fortschritt bei der Rettung des Welterbes und nimmt dann zeitnah eine Streichung von der Roten Liste vor.vWerden die Vorschläge und Rettungspläne der UNESCO nicht beachtet, so ist als letzte Maßnahme auch eine Streichung der Stätte von der Liste des Welterbes.
Ablauf und Kriterien für die Aufnahme in die Liste
Jeder Staat der Erde hat das Recht, für besondere und herausragende Stätten eine Aufnahme in die Liste des Welterbes zu beantragen. Gleichzeitig verpflichten sich diese Staaten, die Welterbestätten zu erhalten, vor Zerstörung oder Zerfall zu schützen und auch die dafür erforderlichen Geldmittel sowie Personal einzusetzen.
Einmal jährlich tritt das Welterbekomitee zusammen. Meist ist diese Zusammenkunft in der Jahresmitte.
Das Komitee sichtet alle Anträge und berät über die Zulassung der Stätten als Weltkultur- oder Weltnaturerbe. Die Stätten, die nicht zugelassen werden, verbleiben auf der Warteliste, solange die jeweiligen Staaten bereit sind, die Zugangskriterien zu erfüllen und werden in der nächsten Abstimmung wieder berücksichtigt.
Kriterien für die Aufnahme in die Welterbeliste
Es werden nur Areale, Denkmäler oder Stätten in die Welterbeliste aufgenommen, die eine herausragende Bedeutung für die Menschheit haben und in ihrer Art einzigartig sind. Die Kommission prüft die Authentizität und Unversehrtheit dieser Stätten. Hinzu kommen mehrere UNESCO-Kriterien, die teilweise oder ganz erfüllt werden müssen.
Zur Aufnahme als Weltkulturerbe sollten u.a. folgende Kriterien erfüllt werden:
- Das Baudenkmal wird als Meisterwerk eines Menschen gesehen oder ist ein nachweisbarer architektonischer oder gestaltender Einfluss über einen sehr langen Zeitraum in begrenztem Kulturkreis.
- Das Denkmal, Ensemble oder die Stätte ist ein bedeutendes architektonisches Beispiel für eine vergangene Kultur oder Epoche.
- Die historische Stätte verdeutlicht die Siedlungskultur von verschiedenen Epochen oder stellt eine gefährdete Bodenkultur dar.
Für die Aufnahme in die Liste des Weltnaturerbes sind ebenfalls verschiedene Kriterien zu erfüllen.
- Außergewöhnliche Naturphänomene oder Naturräume von beeindruckender Schönheit werden berücksichtigt.
- Die Areale sollten Beispiele für Lebensräume mit vielseitiger und großer Artenvielfalt sein.
- Die Naturräume sind Beispiele für die geologischen Hauptphasen der Erdentwicklung oder zeigen geologische bzw. biologische Prozesse über Jahrmillionen hinweg.
Weitere Kriterien sind in den Statuten der UNESCO gelistet. Sie sind jederzeit öffentlich einsehbar. Auf diese Weise können die Staaten bereits im Vorfeld prüfen, wie viele der wichtigen Aufnahmekriterien die vorgeschlagenen Denkmäler erfüllen.