Behindertenheime - Merkmale, Qualitätskriterien und Tipps zur Suche
Behindertenheime bzw. Wohnheime für Menschen mit Behinderungen sind Einrichtungen, in denen behinderte Menschen, die kein eigenständiges Leben führen können, wohnen. Dabei erhalten sie eine umfangreiche Betreuung durch das dort angestellte Fachpersonal und bestenfalls die Möglichkeit, eine Arbeitsstelle in der Nähe zu finden. Lesen Sie über Merkmale und Qualitätskriterien von Behindertenheimen und holen Sie sich Tipps zur Suche.
Merkmale eines Behindertenwohnheims
Das Wohnen in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen kann betroffenen Personen das Leben deutlich erleichtern. Sie können von einem umfassenden Pflege- und Betreuungsangebot profitieren und dennoch einen möglichst eigenständigen Alltag erleben.
Für die Kosten kommt in der Regel der Sozialhilfe-Träger auf. Allerdings erfolgt die Anrechnung von möglichem Einkommen und Vermögen.
Zu den möglichen Gründen für die Aufnahme in ein solches Wohnheim zählen beispielsweise
- der persönliche Wunsch des Betroffenen, ein Leben außerhalb der familiären Umgebung zu führen
- Krankheit, Alter oder Tod der Angehörigen
- medizinische Gründe
Ob man sich für ein solches Wohnheim entscheidet, hängt ganz von der Art sowie dem Grad der Behinderung ab; ebenso spielt der persönliche Hilfebedarf eine Rolle. Meist handelt es sich bei dem Wohnheim um ein Haus mit mehreren Einzel- oder Doppelzimmern.
Hinzu kommen meist Gemeinschaftsbereiche, zu denen
- Sanitäranlagen
- Küche und
- Freizeitzimmer/Wohnzimmer
gehören. Hinzu kommen die Räume für die Betreuer. Meist wird die Möblierung von der Einrichtung gestellt.
Vertragliche und finanzielle Hinweise
Auch wenn man in den Behindertenheimen eine rund-um-die-Uhr-Betreuung erhält, sollte man nach Sozialgesetzbuch ambulante Wohnformen den stationären Varianten vorziehen. Wenn möglich, sollte man als Mensch mit Behinderung demnach eine eigene Wohnung wählen.
Ist man sich nicht sicher, ob ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung das Richtige ist, bieten viele Einrichtungen ein Probe-Wohnen an. Zu diesem Zweck zieht man beispielsweise für zwei Wochen in das Wohnheim und entscheidet nach Ablauf, ob man den Vertrag mit dem Wohnheim-Träger fristlos kündigt, oder eben nicht.
Um die Kosten vom Sozialträger - in der Regel das Sozialamt - erstattet zu bekommen, bedarf es eines entsprechenden Antrags. Erst nach schriftlicher Zusage ist es sinnvoll, einen Vertrag mit dem Wohnheim abzuschließen; eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.
Zum Thema Eigenbeteiligung: auch Lebenspartner oder Ehegatten müssen sich an den Kosten für die Unterbringung im Wohnheim beteiligen. Seit April 2017 gilt die Regelung, dass man als Alleinstehender maximal 5.000 Euro des Ersparten behalten darf.
Eltern volljähriger behinderter Kinder sollten beachten, dass sie Unterhaltskosten von 31,06 Euro pro Monat entrichten müssen, wenn ihr Kind eingliederungshilfe für die Wohnheimkosten erhält. Die Höhe des Einkommens oder eventuelles Vermögen werden nicht überprüft.
Qualitätskriterien eines Behindertenheims
Auch behinderte Menschen haben ein Recht auf ein eigenes Zuhause. In Behindertenheimen, die auch Behindertenwohnheime genannt werden, erhalten Menschen, die unter einer körperlichen oder geistigen Behinderung leiden und aufgrund ihrer Einschränkungen Hilfe benötigen, einen geeigneten Platz zum Leben.
Natürlich sollte ein gutes Behindertenwohnheim auch über eine behindertengerechte Ausstattung verfügen. Ziel ist, dass die Bewohner so normal wie möglich leben. In einem Behindertenwohnheim erhalten Menschen, die unter körperlichen oder geistigen Einschränkungen leiden, die Möglichkeit dazu.
Qualifiziertes Fachpersonal und Arbeitsmöglichkeiten
Geeignete Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen verfügen über qualifiziertes Fachpersonal wie
- Pfleger
- Ärzte und
- Sozialarbeiter,
die jederzeit den Bewohnern des Heims mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele dieser Einrichtungen bieten den Behinderten auch Möglichkeiten zum Arbeiten oder die Nähe zu einer Behindertenwerkstatt, die sie ins Arbeitsleben integriert.
In den meisten Behindertenheimen erhält jeder Bewohner einen so genannten Bezugsbetreuer. Dieser kümmert sich um die persönlichen Belange des ihm anvertrauten Bewohners. In guten Behinderteneinrichtungen legt man auch großen Wert auf die Mitwirkung und Selbstbestimmung der Bewohner.
Individuelle Einrichtung und Mitspracherecht
Um ein möglichst normales Leben führen zu können, sollte jeder Bewohner einer Behinderteneinrichtung über sein eigenes Zimmer verfügen und dieses nach seinem individuellen Geschmack einrichten können. Ein wichtiges Kriterium ist zudem das Mitbestimmungsrecht des Behinderten.
So sollte er selbst entscheiden können, was er essen möchte und die Möglichkeit haben, aktiv am Einkaufen oder Zubereiten der Mahlzeiten teilzunehmen. Darüber hinaus ist es vielerorts üblich, dass die Behinderten an den alltäglichen Dingen im Rahmen ihrer Möglichkeiten teilnehmen. Viele Behindertenwohnheime werden in einzelne Wohngruppen aufgeteilt, in denen jeweils ca. zehn Personen leben, die ihren Alltag weitgehend autonom gestalten.
Ausstattungsmerkmale
Zur Ausstattung eines guten Heims gehören in der Regel
- ein Aufzug
- behindertengerechte sanitäre Anlagen
- Pflegebäder
- ein Hauswirtschaftsraum sowie
- ein Waschraum mit Waschmaschine und Trockner.
Darüber hinaus werden vielerorts Therapie-, Veranstaltungs- und Hobbyräume zur Verfügung gestellt, die gemeinschaftlich genutzt werden können. Natürlich verfügt ein gutes Behindertenwohnheim auch über barrierefreie Räume für Rollstuhlfahrer.
Tipps zur Suche
In Behindertenheimen oder Pflegeheimen erhalten körperlich oder geistig behinderte Menschen sowie pflegebedürftige Senioren eine fachgerechte Betreuung und ein neues Zuhause. Allerdings ist es nicht immer einfach, das geeignete Heim zu finden.
Eine Vorauswahl treffen
Bei der Suche nach einem geeigneten Heim sind einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst ist es ratsam, eine Vorauswahl an Einrichtungen zu treffen, die einem als geeignet erscheinen. Diese werden dann genauer begutachtet.
Damit der Kontakt zu Angehörigen oder Freunden nicht verloren geht, bevorzugen behinderte oder pflegebedürftige Menschen ein Heim, das möglichst in der Nähe des bisherigen Wohnortes liegt. Auf diese Weise werden Besuche durch Familie und Freunde deutlich erleichtert.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Ausstattung des Heims. So machen bestimmte Formen von Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit eine spezielle Ausstattung notwendig. Für Demenzkranke sollten zum Beispiel Betreuungsassistenten oder separate, geschützte Bereiche zur Verfügung stehen.
Das Heim durch einen Hausbesuch kennen lernen
Hat man ein oder mehrere Heime gefunden, die in Betracht kommen, ist ein Hausbesuch zur Besichtigung unverzichtbar. Dabei lassen sich auch Detailfragen vor Ort klären. Für den Besuch sollte man sich ausreichend Zeit nehmen und sich alles so genau wie es geht zeigen und erklären lassen.
Hilfreich ist es, vor dem Besuch eine Checkliste zu erstellen, die man dann Punkt für Punkt durchgeht. Manchmal kann auch ein persönliches Gespräch mit Heimbewohnern oder dem Heimbeirat zur Klärung von offenen Fragen beitragen.
Bei dem Besuch sollte man auch auf die Hygiene des Heims achten. So kann beispielsweise der Geruch von Urin auf grobe Qualitätsmängel hinweisen.
Ein Beratungsgespräch sollte möglichst ausführlich sein. Nimmt sich der Heimbetreiber Zeit für ein ausführliches Gespräch, ist dies ein positives Zeichen. Bekommt man dagegen nur eilig ein Prospekt in die Hand gedrückt, ist es besser Abstand zu nehmen.
Den persönlichen Geschmack berücksichtigen
Genau wie gesunde Menschen, haben auch behinderte Menschen ihren individuellen Geschmack. Während die einen lieber in einem architektonisch modernen Haus wohnen möchten, bevorzugen andere eher eine altmodische Bauweise.
Es sollte aber auch darauf geachtet werden, dass das Behinderten- oder Pflegeheim mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu erreichen ist. Selbstverständlich sollte das Heim auch über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen.
Ein gründlicher Blick auf das Heim ist besonders wichtig...
Viele Heime werden behinderten Kindern nicht gerecht
Ein Behindertenheim für Kinder dient dazu, behinderten Kindern die bestmögliche Betreuung und Pflege zuteil werden zu lassen. Leider werden in verschiedenen europäischen Ländern die Rechte von behinderten Kindern nicht geachtet.
Vor allem mittel- und osteuropäische Staaten sind betroffen
Vor allem in mittel- und osteuropäischen Staaten kam es in der Vergangenheit wiederholt zu schweren Zwischenfällen in Behindertenheimen. So wurden allein in Bulgarien 238 Todesfälle in staatlichen Heimen bekannt.
In 149 Fällen starben behinderte Kinder in einem dieser staatlichen Heime aufgrund von angeblichen
- Unfällen
- Infektionskrankheiten, die behandelbar waren
- Lungenentzündungen oder
- Verwahrlosung.
Bei den meisten Verstorbenen unterblieb eine Einweisung in ein Krankenhaus. Doch nicht nur in Bulgarien werden viele Heime behinderten Kindern nicht gerecht, auch in anderen ost- oder mitteleuropäischen Ländern gab es zahlreiche Fälle von Verwahrlosung oder Missbrauch.
Viele behinderte Kinder werden in diesen Staaten in Behindertenheimen untergebracht, da die betroffenen Familien von den staatlichen Stellen keine angemessene Unterstützung erhalten. Selbst dann, wenn es nicht zu Verwahrlosung oder Missbrauch kommt, verschlechtert sich meist der Zustand von behinderten Kindern, die in Behindertenheimen untergebracht werden.
Mangel an qualifiziertem Fachpersonal
Ein großes Problem in diesen Ländern ist, dass es dort keine ausreichende Ausbildung für Sozialarbeiter oder medizinische Fachkräfte gibt. So werden vor allem geistige Behinderungen häufig nicht richtig erkannt und behandelt. Die besonderen Bedürfnisse von geistig behinderten Kindern finden daher keine Berücksichtigung.
Die Unterbringung von Kindern mit geistigen Behinderungen in Behindertenheimen gehört in osteuropäischen Ländern nach wie vor zum Standard, was jedoch zur Folge hat, dass sich die Leiden der Kinder dort aufgrund falscher Behandlung meist noch verschlimmern. So verwehrt man ihnen Freizeitaktivitäten und Rehabilitationsmöglichkeiten.
Wege der Besserung
Um die Situation der behinderten Kinder zu verbessern, wurde im November 2010 in der rumänischen Hauptstadt Bukarest bei einem Treffen von Mitgliedsstaaten der WHO-Europaregion eine Erklärung unterzeichnet, in der sich die jeweiligen Regierungen dazu verpflichten, für eine verbesserte Gesundheitsversorgung von geistig behinderten Kindern zu sorgen und ihnen eine vollständige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Darüber hinaus wurde ein Aktionsplan erstellt, durch den behinderte Kinder besser vor Unrecht und Missbrauch geschützt werden sollen. Des Weiteren wird ihre Pflege aus den Heimen in die Kommunen verlagert.