Hilfsangebote für Wohnungslose - Wie Obdachlosen geholfen werden kann
Obdachlosigkeit ist nach wie vor ein Problem in der Gesellschaft. Es gibt jedoch verschiedene Hilfsangebote für Wohnungs- und Obdachlose. Hierzu zählen beispielsweise Verpflegung, aber auch eine medizinische Versorgung sowie die Möglichkeit, wieder Teil der Gesellschaft samt Job zu werden. Der Weg bis dahin ist jedoch alles andere als einfach. Lesen Sie über mögliche Hilfsangebote für Wohnungs- und Obdachlose.
Bei Obdachlosen handelt es sich um Menschen, die nicht über einen festen Wohnsitz verfügen. Sie leben oftmals auf der Straße und müssen im Freien, in Bahnhöfen oder in Notunterkünften übernachten.
Definition nach der BAG
Den Begriff "Obdachlosigkeit" definiert man hierzulande unterschiedlich. Da es in Deutschland keine landesweite Wohnungsnotfall-Statistik gibt, wird jedes Jahr von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) eine Schätzung vorgelegt.
Die BAG definiert Obdachlose als Menschen, die nicht in einem Wohnraum leben, der mietvertraglich abgesichert ist. Dazu zählen nicht nur auf der Straße lebende Personen, sondern auch Menschen, die in
- Notunterkünften
- Heimen
- Asylen
- Anstalten und
- Frauenhäusern
leben. Auch Personen, die bei Angehörigen oder Freunden zeitweise unterkommen, werden dazu gerechnet.
Nach dieser Definition gibt es in Deutschland ca. 860.000 wohnungslose Menschen. Die Anzahl der Personen, die auf der Straße leben müssen, liegt bei mehr als 30.000.
Gründe für Obdachlosigkeit
Die Gründe für Obdachlosigkeit sind verschieden. Meist handelt es sich um
- Mietschulden
- familiäre Konflikte
- häusliche Gewalt oder
- Trennung bzw. Scheidung.
Informieren Sie sich hier genauer über die möglichen Ursachen für Obdachlosigkeit.
Hilfsmöglichkeiten
Es gibt jedoch hierzulande Hilfsmöglichkeiten, um Obdachlosigkeit zu verhindern. So müssen die Kommunen unfreiwillig Wohnungslose unterbringen.
Dazu sind sie nach dem Ordnungsrecht der Bundesländer verpflichtet. Ebenso zählen Personen, die vom Verlust ihrer bisherigen Wohnung bedroht sind, rechtlich zu Obdachlosen, wodurch sie ein Anrecht auf Unterbringung haben.
Keinen Anspruch auf Unterbringung haben dagegen Nichtsesshafte, also Menschen, die freiwillig wohnungslos sind. Erst wenn sie sich um eine ständige Unterkunft bemühen, gelten sie als unfreiwillig Obdachlose.
Generell sind Obdachlose in der Regel auf finanzielle sowie materielle Unterstützung anderer Menschen angewiesen. So finden sich einige Übernachtungs- und Anlaufstellen, Suppenküchen und mittlerweile uach Verbände oder Vereine zur Organisation Obdachloser. Ebenso konnte sich der Verkauf von Straßenzeitungen etablieren.
Anlaufstellen
Hilfe bei den Kommunen finden Obdachlose beim
- Sozialamt
- Ordnungsamt oder
- Wohnungsamt.
Für jugendliche Obdachlose stehen das Jugendamt oder kommunale soziale Dienste als Ansprechpartner zur Verfügung. Manche Städte verfügen auch über einen speziellen Fachdienst, der sich um die Unterbringung von Wohnungslosen bemüht.
In der Regel werden Obdachlose von den Kommunen in Sammelunterkünften untergebracht. Neben den staatlichen Stellen bieten jedoch auch private Träger wie
- die Kirchen
- die Caritas oder
- das Rote Kreuz
Hilfsangebote für Wohnungslose.
Dazu gehören u.a. so genannte Tagesaufenthalte. Dabei haben die Betroffenen die Möglichkeit zu duschen oder ihre Wäsche zu waschen. Auch Kleiderkammern für sozial Schwache zählen zum Angebot.
Ziel des kommunalen Ordnungsamtes ist es, Obdachlosigkeit zu beseitigen, da dieser Zustand eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellt. Hauptsächlich beschreibt man mit der Beseitigung die Unterbringung in einer Notunterkunft.
Das Sozialamt liegt in der Pflicht, Betroffenen Hilfe zu leisten, um bestehende soziale Schwierigkeiten zu überwinden sowie eine Verschlimmerung zu vermeiden. Hierzu sind verschiedene Maßnahmen erforderlich.
In der Regel spricht der Obdachlose beim Sozialarbeiter vor, um die Sozialhilfe zu beantragen. Dabei steht ihm ein fixer Satz pro Monat zu. Zu einer Verweigerung der finanziellen Hilfe, die für Nahrung, Dusche, Medikamente und Co. genutzt werden soll, kommt es dann, wenn der Betroffene beispielsweise unter starkem Alkoholeinfluss steht und davon auszugehen ist, dass er das Geld für das Befriedigen seiner Sucht nutzen wird.
Alternativ wird ihm die Möglichkeit gegeben, in der so genannten Wärmestube eine warme Mahlzeit zu bekommen, oder aber einen Essensgutschein, den er zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann. Für Durchwanderer gibt es meist eine begrenzte Bettenanzahl sowie die Möglichkeit, Kleidung zu bekommen.
Wiedereingliederung
Wenn Bedarf besteht, kann man als Obdachloser auch in den Rehabilitationsbereich eines Wohnheimes kommen. Hier gibt es Unterstützung durch Betreuer und Sozialpädagogen, von denen einige auch vorher selbst obdachlos waren.
Man erhält hier Hilfe, um wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Zudem soll die Integration ins Berufsleben unterstützt werden.
Zuletzt genannter Punkt erfolgt zunächst durch die Verrichtung kleiner Arbeiten. Sofern die körperlichen Voraussetzungen es zulassen, können die Betroffen auch an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen; die Finanzierung erfolgt durch staatliche Fördergelder. Mit etwas Glück erhalten sie die Chance, irgendwann einen festen Vertrag angeboten zu bekommen.
Medizinische Versorgung
Für die medizinische Versorgung der Obdachlosen, die ein großes Problem darstellt, stehen in größeren Städten niedrigschwellige medizinische Dienste zur Verfügung, die vor allem von der Caritas oder der Diakonie betrieben werden.