Aufbau und Aufgaben des Bundeskabinetts

Als Bundeskabinett bezeichnet man die Bundesregierung. Es setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, der entsprechenden Regierungsmannschaft, zusammen. Die Mitglieder des Kabinetts leiten verschiedene Ministerien. In Deutschland übt das Kabinett auf Bundesebene die Exekutivgewalt aus. Lesen Sie über den Aufbau und die Aufgaben des Bundeskabinetts bzw. der Bundesregierung.

Von Jens Hirseland

Beim Bundeskabinett handelt es sich um die Bundesregierung, die aus dem Bundeskanzler und den verschiedenen Bundesministern besteht. Das Kabinett übt in Deutschland auf Bundesebene die Exekutivgewalt aus.

Die Bundesregierung kann Stellung zu Gesetzesentwürfen nehmen. Zudem kann sie diese auch in den Bundetag einbringen. Dies, plus die Tatsache, dass Mitglieder des Bundestages auch Mitglieder der Bundesregierung sein können, hat zur Folge, dass ein Einfluss auf die Legislative besteht.

Aufbau des Bundeskabinetts

Das höchste Amt im Bundeskabinett hat der Bundeskanzler inne, der die Richtlinien der Bundesregierung bestimmt. Ihm zur Seite stehen die Mitglieder seines Kabinetts, die verschiedene Ministerien leiten.

Ministerien

Dazu gehören

  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
  • das Auswärtige Amt
  • das Bundesministerium des Inneren
  • das Bundesministerium der Justiz
  • das Bundesministerium der Finanzen
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • das Verteidigungsministerium
  • das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • das Gesundheitsministerium, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  • das Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
  • das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie
  • das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Außerdem gibt es noch den Bundesminister für besondere Aufgaben, der auch Chef des Bundeskanzleramts ist. Für den Fall, dass der Bundeskanzler abwesend ist, wird dessen Vorsitz im Bundeskabinett vom Vizekanzler übernommen.

Sollte auch dieser verhindert sein, fällt diese Funktion dem Minister zu, der dem Kabinett am längsten angehört. Der Bundeskanzler hat aber auch die Möglichkeit, eine eigene Reihenfolge festzulegen.

Aufgaben des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett bzw. die Bundesregierung gehört zu den Verfassungsorganen. So kann es Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen.

Vor ihrem Amtsantritt müssen sämtliche Mitglieder der Regierung einen Amtseid ablegen. Als beschlussfähig gilt das Bundeskabinett nur dann, wenn die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.

Für die Leitung der administrativen Geschäfte ist der Bundeskanzler zuständig; ihm wird eine hervorgehobene Stellung zuteil. Der Kanzler allein verfügt über das Recht zur Bildung des Kabinetts; er darf entscheiden, wer Regierungsmitglied werden soll.

Er delegiert die Geschäfte weiter an den Chef des Bundeskanzleramtes. Während der Bundeskanzler die Richtlinien der Regierung vorgibt, kümmern sich die anderen Kabinettsmitglieder um die Leitung ihrer Ministerien.

Vom Bundeskanzler wird auch der Umfang der jeweiligen Aufgabenbereiche bestimmt. Kommt es zwischen zwei Ministern zu Unstimmigkeiten, fällt die Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss. Die Tagungen des Bundeskabinetts finden in der Regel jeden Mittwoch im Bundeskanzleramt statt.

Der Regierungschef wählt die Minister und schlägt dem Bundespräsidenten vor, wer zum Minister ernannt bzw. auch, wer entlassen werden soll. Des Weiteren ist es seine Entscheidung, wie viele Minister benötigt werden und wo ihre Geschäftsbereiche liegen.

Die Minister leiten diese Geschäftsbereiche eigenverantwortlich und selbstständig. Sie haben die Chance, eine besonders starke Stellung zu erreichen, so durch

  • Rückhalt bei (außer)parlamentarischen Kräften
  • cleveren Umgang mit der Öffentlichkeit und
  • besonder Leistung.

Arbeitsgrundsätze auf einen Blick:

Innerhalb des Kabinetts gelten drei Arbeitsgrundsätze:

  • Kanzlerprinzip: Bestimmung der politischen Richtlinien durch den Kanzler, Leitung der Geschäfte der Bundesregierung, vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung
  • Kollegialprinzip: Gemeinsame Entscheidung von Kanzler und Ministern über allgemeine politische Angelegenheiten, Entscheidung des Kanzlers zählt bei Meinungsverschiedenheiten
  • Ressortprinzip: Eigenverantwortliche Leitung des jeweiligen Arbeitsbereiches eines jedes Ministers, Entscheidungsfreiheit innerhalb der politischen Vorgaben