Aufgaben und Stellung des Bundesministers

Unter einem Bundesminister versteht man ein Mitglied des Bundeskabinetts. Er leitet eigenverantwortlich ein bestimmtes Ministerium. Bundesminister und Bundeskanzler bilden zusammen die Bundesregierung. Es gibt unterschiedliche Kabinettsmitglieder, welchen die Verantwortung für ein bestimmtes Ministerium zugetragen wird. Lesen Sie über die Aufgaben und Stellung eines Bundesministers.

Von Jens Hirseland

Gemeinsam mit dem Bundeskanzler bilden die Bundesminister die Bundesregierung. Die verschiedenen Kabinettsmitglieder übernehmen die Verantwortung über ein bestimmtes Ministerium. Dabei kann es sich zum Beispiel um das

  • Finanzministerium
  • Wirtschaftsministerium
  • Innenministerium
  • Außenministerium oder
  • Verteidigungsministerium

handeln.

Aufgaben und Stellung eines Bundesministers

Ernannt wird ein Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten, der ihn auch entlässt. Vor dem Antritt des Amtes kommt es vor dem deutschen Bundestag zur Vereidigung des Ministers auf das deutsche Grundgesetz.

Nach den Bestimmungen des Bundesministergesetzes darf ein Bundesminister während seiner Amtsperiode keinen anderen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Der Minister kann gleichzeitig Mitglied des Bundestages sein, erforderlich ist dies jedoch nicht.

Während seiner Amtszeit leitet der Bundesminister eigenverantwortlich das ihm zugeteilte Bundesministerium. Einige Minister haben jedoch Sonderstellungen inne.

  • Dazu gehört vor allem der Bundesfinanzminister, da er den Vollzug der Haushaltspläne kontrolliert, die auch die anderen Ministerien betreffen. Nicht geplante Ausgaben oder Etatüberschreitungen bedürfen seiner Zustimmung.
  • Ebenfalls eine Sonderstellung nimmt der Bundesverteidigungsminister ein. So übt er die Befehlsgewalt über die militärischen Streitkräfte aus.
  • Auch für den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz gelten Sonderregelungen. Er prüft die Rechtsförmigkeit von Verordnungs- und Gesetzesentwürfen; die Regelungen müssen vereinbar mit dem Grundgesetz sein.

Ämter in den Bundesministerien

Bei einem Bundesministerium handelt es sich um die oberste Bundesbehörde, die dem Bundesminister zugeordnet wird. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die unterschiedlichen Amtsbezeichnungen in den Bundesministerien.

Amtsbezeichnungen in den Bundesministerien
AmtsbezeichnungAbkürzungLaufbahn
BundeskanzlerBKHöherer Dienst
BundesministerBMHöherer Dienst
Parlamentarischer Staatssekretär,
Staatsminister
PSt, PSts, StmHöherer Dienst
StaatssekretärStS, StsHöherer Dienst
MinisterialdirektorMinDir, MD, MDirHöherer Dienst
MinisterialdirigentMinDirig, MDirig, MDgt, MDgHöherer Dienst
MinisterialratMinR, MRHöherer Dienst
Ministerialrat,
Leitender Regierungsdirektor
MinR, MR, LRDHöherer Dienst
RegierungsdirektorRDir, RDHöherer Dienst
OberregierungsratORRHöherer Dienst
RegierungsratRRHöherer Dienst
RegierungsoberamtsratROARGehobener Dienst
RegierungsamtsratRARGehobener Dienst
RegierungsamtmannRAmtm, RAmtfrGehobener Dienst
RegierungsoberinspektorROIGehobener Dienst
RegierungsinspektorRIGehobener Dienst
RegierungsamtsinspektorRAIMittlerer Dienst
RegierungshauptsekretärRHSMittlerer Dienst
RegierungsobersekretärROSMittlerer Dienst
RegierungssekretärRSMittlerer Dienst
OberamtsmeisterOAMEinfacher Dienst
AmtsmeisterAMEinfacher Dienst
HauptamtsgehilfeHAGEinfacher Dienst
OberamtsgehilfeOAGEinfacher Dienst