Aufgaben und Stellung des Bundesratspräsidenten
Bei dem Bundesratspräsidenten handelt es sich um den Vorsitzenden des deutschen Bundesrates. Er hat das vierthöchste politische Amt der Bundesrepublik inne. Zu seinen Aufgaben zählen beispielsweise die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen des Bundesrats. Er bldet mit zwei Vizepräsidenten das Präsidium des Bundesrats. Lesen Sie über die Aufgaben und Stellung des Bundesratspräsidenten.
Politische Stellung des Bundesratspräsidenten
Der Bundesratspräsident fungiert als Vorsitzender des Bundesrates. Gleichzeitig gilt er als Vertreter des Bundespräsidenten, womit er das viertwichtigste Staatsamt in Deutschland bekleidet.
Für die Amt des Bundesratspräsidenten bedarf es entsprchend einer Mitgliedschaft im Bundesrat. Ausgeübt wird das Amt im jährlichen Wechsel von dem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes, der vom Bundesrat gewählt wird.
Aufgaben
Zu den Aufgaben des Bundesratspräsidenten gehört die Einberufung des deutschen Bundesrats. Außerdem bereitet er die jeweiligen Sitzungen vor und übernimmt deren Leitung.
Des Weiteren fungiert er als Vertreter Deutschlands in sämtlichen Angelegenheiten, die den Bundesrat betreffen. Für die Beamten des Bundesrates ist er die höchste Dienstbehörde.
Gemeinsam mit zwei Vizepräsidenten wird vom Bundesratspräsident das Präsidium des Bundesrats gebildet. Während der Erste Vizepräsident in der Regel der Vorgänger des derzeitigen Präsidenten ist, handelt es sich bei dem Zweiten Vizepräsidenten zumeist um dessen Nachfolger.
Ist der Bundesratspräsident abwesend oder muss sein Amt aufgeben, wird er von den Vizepräsidenten vertreten. Für den Fall, dass der Bundespräsident verhindert ist oder gar zurücktritt, übernimmt der Bundesratspräsident dessen Aufgaben kommissarisch, bis der Präsident seinen Aufgaben wieder nachkommt oder ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird.
Informationen zum Wahlturnus
Der Regierungschef eines Landes mit Präsidentschaft im Bundesrat wird zum Bundesratpräsidenten gewählt. An oberster Stelle der Abfolge steht Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Land, an letzter Stelle Bremen als bevölkerungsärmstes Land.
Seit 1950 gilt dieses Verfahren, deren Festlegung in der so genannten Königsteiner Vereinbarung erfolgte. Die genaue Reihenfolge der Länder wurde mehrmals verändert, was auf die starke Binnenwanderung hierzulande zurück zu führen ist. Der letzte Beschluss für die Jahre 2017/2018 bis 2032/2033 erfolgte Ende 2013.
Der bisherige und zukünftige Turnus lautet wie folgt:
- Nordrhein-Westfalen: 1949/1950, 1960/1961, 1971/1972, 1982/1983, 1994/1995, 2010/2011, 2026/2027
- Bayern: 1950/1951, 1961/1962, 1972/1973, 1983/1984, 1995/1996, 2011/2012, 2027/2028
- Baden-Württemberg: 1952/1953, 1962/1963, 1973/1974, 1984/1985, 1996/1997, 2012/2013, 2028/2029
- Niedersachsen: 1951/1952, 1963/1964, 1974/1975, 1985/1986, 1997/1998, 2013/2014, 2029/2030
- Hessen: 1953/1954, 1964/1965, 1975/1976, 1986/1987, 1998/1999, 2014/2015, 2030/2031
- Sachsen: 1999/2000, 2015/2016, 2031/2032
- Rheinland-Pfalz: 1954/1955, 1965/1966, 1976/1977, 1987/1988, 2000/2001, 2016/2017, 2032/2033
- Berlin: 1957/1958, 1967/1968, 1978/1979, 1989/1990, 2001/2002, 2017/2018
- Schleswig-Holstein: 1955/1956, 1966/1967, 1977/1978, 1988/1989, 2005/2006, 2018/2019
- Brandenburg: 2004/2005, 2019/2020
- Sachsen-Anhalt: 2002/2003, 2020/2021
- Thüringen: 2003/2004, 2021/2022
- Hamburg: 1956/1957, 1968/1969, 1979/1980, 1990/1991, 2007/2008, 2022/2023
- Mecklenburg-Vorpommern: 1991/1992, 2006/2007, 2023/2024
- Saarland: 1959/1960, 1969/1970, 1980/1981, 1992/1993, 2008/2009, 2024/2025
- Bremen: 1958/1959, 1970/1971, 1981/1982, 1993/1994, 2009/2010, 2025/2026