Aufbau und Aufgaben des Deutschen Bundesrates
Ein weiteres wichtiges Verfassungsorgan ist der Deutsche Bundesrat. So wirkt er u.a. an der Gesetzgebung der Bundesrepublik mit. Der Bundesrat wird aus den Mitgliedern der 16 Landesregierungen zusammengesetzt. Zu diesen zählen die Minister und Ministerpräsidenten der Bundesländer. Informieren Sie sich über den Aufbau sowie die Aufgaben des Deutschen Bundesrates.
Zu den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland zählt auch der Bundesrat. Dieser hat Anteil an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und wirkt bei Angelegenheiten, die die Europäische Union betreffen, mit.
Aufbau und Organisation
Vertreten wird der Bundesrat durch die Mitglieder der jeweiligen Landesregierung, die die Interessen ihres Bundeslandes wahrnehmen. So verkörpert der Bundesrat den Föderalismus der Bundesrepublik. Seinen Sitz hat der Bundesrat im Preußischen Herrenhaus in Berlin.
Ratsmitglieder
Zusammengesetzt wird er aus Mitgliedern der 16 deutschen Landesregierungen. Diese werden von den jeweiligen Regierungen ein- oder abberufen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich von anderen Regierungsmitgliedern vertreten zu lassen. Allerdings darf ein Bundesratsmitglied nicht gleichzeitig auch dem Bundestag angehören.
Ratsmitglieder sind die Ministerpräsidenten und Minister der Bundesländer. Das Gleiche gilt für die Bürgermeister und Senatoren der Stadtstaaten
- Berlin
- Hamburg und
- Bremen.
Staatssekretäre, die einen Kabinettsrang haben, können ebenfalls Mitglied im Bundesrat sein. Jedes Bundesland stellt so viele Ratsmitglieder, wie es an Stimmen verfügt.
Die übrigen Vertreter der Landesregierungen ernennt man in der Regel zu stellvertretenden Bundesratsmitgliedern. Da sich die Gesamtzahl an ordentlichen Mitgliedern aus der aktuellen Größe und Anzahl der Bundesländer ergibt, besteht keine Gesamtzahl an Bundesratsmitgliedern.
Länderstimmen
Die Anzahl der Länderstimmen im Bundesrat staffelt man nach den Einwohnerzahlen. Jedes Bundesland erhält mindestens drei Stimmen. Hat ein Bundesland mehr als zwei Millionen Einwohner, bekommt es vier Stimmen, während Bundesländer mit über fünf oder sechs Millionen Einwohnern über fünf bzw. sechs Stimmen verfügen können.
Derzeit gibt es im Bundesrat 69 Stimmen von ordentlichen Ratsmitgliedern. Die absolute Mehrheit, die für Beschlüsse nötig ist, liegt bei 35 Stimmen. Für Grundgesetzänderungen müssen jedoch mindestens 46 Stimmen aufgebracht werden.
Präsidium
Geführt wird der Bundesrat von einem Präsidium, das sich aus dem Bundesratspräsidenten sowie zwei Vizepräsidenten zusammensetzt. Dieses Präsidium wird jedes Jahr neu gewählt. Sowohl den Präsidenten als auch die Vizepräsidenten bestimmen die Ratsmitglieder in der Regel einstimmig.
Aufgaben des Bundesrates
Der Bundesrat hat die Funktion, die einzelnen Bundesländer an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mitwirken zu lassen. Auch an Angelegenheiten der Europäischen Union wirkt er mit.
So verfügt der Bundesrat ebenso wie die Bundesregierung und der Bundestag über das Recht auf Gesetzesinitiativen. Kommt es zu einem Gesetzentwurf, leitet der Bundesrat diesen an die Bundesregierung weiter, die dazu Stellung nimmt.
Umgekehrt erhält auch der Bundesrat von der Bundesregierung Gesetzesentwürfe, zu denen er innerhalb von sechs bis neun Wochen eine Stellungnahme abgeben kann. Ob der Bundesrat an den Beschlüssen beteiligt wird, ist davon abhängig, ob die Bundesregierung dessen Zustimmung braucht. Solche Gesetze werden als Zustimmungsgesetze bezeichnet.
Außerdem gibt es so genannte Einspruchsgesetze, gegen die der Bundesrat Einspruch einlegen kann. Zu den zustimmungsbedürftigen Gesetzen gehören Gesetze, die die Verfassung verändern sollen oder sich auf die Finanzen oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer auswirken.
Handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz, hat der Bundesrat die Möglichkeit, dem jeweiligen Gesetz zuzustimmen oder es abzulehnen. Er kann aber auch den Vermittlungsausschuss einberufen.
Führt der Vermittlungsausschuss nicht zu einer Einigung und lehnt der Bundesrat das Gesetz weiterhin ab, ist es gescheitert. Insgesamt lässt sich der Ausschuss dreimal einberufen. Ist die Zustimmung des Bundesrats für ein Gesetz nicht erforderlich, kann der Bundestag sein Votum überstimmen.
Es gibt Rechtsverordnungen des Bundes, bei denen eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Die Erlassung solcher Verordnungen erfolgt meist durch einen Bundesminister.
Eine solche Zustimmung seitens des Bundesrates erfolgt bei Eingang einer Ermächtigung, eine Verordnung in einem Zustimmungsgesetz zu erlassen. Ebenso ist sie der Fall bei speziellen Verordnungen im Bereich des Eisenbahnwesens, der Telekommunikaiton sowie des Postwesens.
Die Zuleitung eines Verordnungsentwurfs lässt sich durch den Bundesrat akzeptieren, in dem Fall wird ihm zugestimmt, nach "Maßgaben von Änderungen" akzeptieren, nicht akzeptieren; oder aber es erfolgt eine Vertagung der Beratung.
Zuständig ist der Bundesrat auch für Allgemeine Verwaltungsvorschriften. Sie bedürfen bei einer Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Länderangelegenheit einer Zustimmung.