Mögliche Verkehrssünden und entsprechende Strafen
Eine Strafe ist die Ahndung eines unrechtmäßigen Verhaltens, welches im jeweiligen Kontext als unangemessen gilt. In unserer heutigen Gesellschaft sind Strafen vor allem im Verkehr eine unabdingbare Sanktion, ohne welche der Straßenverkehr weitaus gefährlicher wäre. Doch mit welchen Bußgeldern können Verkehrssünder hierzulande überhaupt rechnen, sobald gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen wird? Informieren Sie sich über typische Verkehrssünden und entsprechende Strafen.
Vekehrssünde - Definition und mögliche Strafen
Wer eine Regel der Straßenverkehrsordnung bricht, begeht eine Verkehrssünde. Es wird sich nicht an dei gesetzlichen Vorgaben gehalten, wie etwa, wenn
- am Steuer telefoniert
- einem die Vorfahrt genommen oder
- in der zweiten Reihe geparkt
wird. Ein solches Fehlverhalten kann unterschiedliche Gründe haben, wie etwa die Unkenntnis der Verkehrsregeln, Ablenkung oder eine unachtsame Fahrweise. Betroffene müssen mit unterschiedlichen Sanktionen rechnen; dabei kann es sich beispielsweise um Bußgelder handeln.
Doch Geldstrafen können auch in Form von Verwarngeldern verhängt werden. Hinzu kommen nicht selten noch Kosten für die Ermittlung ansich sowie die Vorgänge im Bereich der Verwaltung.
Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen die Verkehrsteilnehmer meist mit Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Ein Fahrverbot droht bei Ordnungswidrigkeiten mit grober Pflichtverletzung. Je nach Tatbestand sind bis zu drei Monate möglich.
Meldung von Verkehrssündern
Wer einen Verkehrssünder beobachtet, kann diesen bei der Polizei oder beim Ordnungsamt anzeigen. Eine Verfolgung geschweige denn Bestrafung der Tat kann jedoch nicht garantiert werden; abhängig ist dies von der Art des Verstoßes, dem Aufwand sowie der Beweislage ab.
Idealerweise kann der Beobachter der Verkehrssünde folgende Informationen bereithalten:
- das Kennzeichen des Wagens
- Modell und Farbe des Fahrzeugs
- Auskünfte zum Tatort, Tattage und zur Tatzeit
- Aussagen von Zeugen
Auch ein Beweisfoto ist ratsam; da dies jedoch den Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild darstellen kann, ist es möglich, dass es als Beweis nicht zugelassen wird. Die Meldung von Verkehrssündern ist vielerorts online möglich.
Verkehrssünden und Bußgelder im Überblick
Bußgelder gehören zu den typischen Sanktionen für eine Verkehrssünde. Je nach Verkehrssünde sind unterschiedliche Beträge angegeben. Diese lassen sich im jeweils akutellen Bußgeldkatalog einsehen.
Überschreiten des Tempolimits
Bei kaum einem anderen Vergehen dürfte es so eine große Bußgeldbreite geben wie beim zu schnellen Fahren. Ein leichtes Überschreiten des Tempolimits mit 10 km/h wird nur mit 10 bzw. 15 Euro in geschlossenen und außerhalb geschlossener Ortschaften geahndet.
Je weiter man diesen Grenzwert allerdings überschreitet, desto erheblicher fallen auch die Strafen aus. Ab Überschreitungen von 21 km/h wird neben Bußgeldern um die 70 Euro auch noch ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig.
Noch drastischere Überschreitungen ab 31 km/h sorgen dann letztlich nicht nur für eine empfindliche Geldstrafe von 120 Euro, sondern auch noch für ein Fahrverbot von einem Monat. Eine Überschreitung ab 70 km/h kostet 600 Euro, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.
Zu geringer Mindestabstand
Ein weiteres Vergehen, welches häufig im Straßenverkehr geahndet wird, ist das Nichteinhalten des Mindestabstandes. Dieser richtet sich stets nach der derzeitigen Fahrgeschwindigkeit und kann leicht mit einer Faustregel ausgerechnet werden.
Als geübter Autofahrer kann der angebrachte Mindestabstand allerdings auch leicht intuitiv abgeschätzt werden, weshalb die hierfür verhängten Sanktionen zu Recht bestehen. Sollte man weniger als die Hälfte des Tachowertes in Metern einhalten, dann drohen Bußgelder um die 75 Euro und ein Punkt.
In drastischen Fällen, wenn nur noch 2/10 oder gar 1/10 des Tachowertes eingehalten wird, müssen hingegen Bußgelder von bis zu 320 Euro entrichtet werden. Diese werden dann durch 4 Punkte und mindestens 2 Monate Fahrverbot begleitet, wenn man mit mehr als 100 km/h unterwegs ist.
Falsches Überholen
Des Weiteren kann ebenso das unrechtmäßige Überholen schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Wird sich über ein Überholverbotsschild hinweggesetzt, wird das Ganze mit 1 Punkt und 70 Euro Strafe geahndet. In drastischen Fällen, in denen eine starke Gefährdung der Allgemeinheit eintritt und eine Behinderung des Gegenverkehrs erfolgt, sind wiederum bis zu 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Falschparken
Ein weiterer Klassiker, das Falschparken, ist hingegen vergleichsweise günstig und wird je nach Dauer und Ort des Falschparkens mit bis zu 70 Euro bestraft. In Extremfällen kann das eigene Fahrzeug allerdings auch abgeschleppt werden, was das Ganze dann zu einer sehr teuren Angelegenheit macht.
Handy am Steuer
Typische Verkehrssünde stellt das Handy am Steuer dar. Für diese gelten folgende Sanktionen:
- Nutzen des Handys am Steuer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Nutzen des Handys am Steuer mit Gefährdung: 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Nutzen des Handys am Steuer mit Sachbeschädigung: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Nutzen des Handys beim Fahrradfahren: 55 Euro