Kinderrechte - Auch Kinder haben Rechte
Kinder und Jugendliche können sich kaum oder nur schwer gegen Einflüsse der Gesellschaft und des sozialen Umfelds wehren. Dies dürfte der primäre Grund gewesen sein, warum es zur Verfassung der Kinderrechte kam. Diese befassen sich beispielsweise mit den Themen Nichtdiskriminierung sowie Kindeswohl. Was sollte man alles über die Kinderrechte wissen, welche heute als globales Grundrecht gelten? Informieren Sie sich hier.
Unter Kinderrechten versteht man die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Eine weltweite Definition besteht seit 1989; die Rechte sind dabei in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beschrieben. Heutzutage besteht eine weltweite Verbindlichkeit.
Als Kind wird definiert, wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Entscheidender Punkt ist, dass alle Menschenrechte allen Kindern zustehen. Es gibt 54 Kinderrechtsartikel; hinzu kommen drei Protokolle, die sich mit bewaffneten Konflikten und sexueller Ausbeutung von Kindern beschäftigen.
Geschichtliche Entwicklung
Zunächst einmal ist es interessant zu wissen, dass die Kinderrechte auf eine vergleichsweise lange Geschichte zurückblicken können. So gelangten die Menschen bereits in der Frühmoderne, also zu den Zeiten der Französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts, zu der Erkenntnis, dass die Rechte der Kinder speziell geschützt werden müssten.
Diese neue Vorstellung ging dabei mit der sich verbreitenden Einsicht einher, dass die Kindheit ein separater Lebensabschnitt ist, welcher dementsprechend auch einer differenzierten Behandlung durch die Gesellschaft bedarf. Zuvor wurden Kinder stets nur als kleine Erwachsene gesehen, welche folglich ebenso wie Erwachsene behandelt wurden.
Dieser Trend setzte sich fort, so dass es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den meisten westlichen Staaten üblich war, bei Kindern nach einem speziellen Jugendstrafrecht zu verfahren. Der Durchbruch gelang den Kinderrechten allerdings erst im Jahre 1948. Nun kam es zur Erklärung der Menschenrechte durch die drei Jahre zuvor gegründete UNESCO, wobei sich einige Artikel speziell auf die Kinder bezogen.
In den folgenden Jahrzehnten kam es dann noch zur Verabschiedung weiterer Erklärungen und Artikel seitens von Organen der UN. Als Beispiel kann in diesem Zusammenhang die Kinderrechtskonvention aus dem Jahre 1989 dienen, welche als erste Konvention universellen rechtsverbindlichen Charakter hatte.
Die Grundlagen der Kinderrechtskonvention
Die hier erwähnte Kinderrechtskonvention ist wohl die bedeutendste Verfassung weltweit, welche auf den Schutz der Kinderrechte abzielt. Dabei sieht die Kinderrechtskonvention zehn Grundrechte vor, welche jedem Kind auf diesem Globus zuteilwerden sollten. Der erste Artikel sieht das Recht auf Gleichbehandlung vor, so dass es zu keiner Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft kommen darf.
Des Weiteren haben Kinder nach den Kinderrechtskonventionen ein Recht auf
- einen Namen
- eine Staatszugehörigkeit
- Gesundheit
- Freizeit
- Erholung
- Bildung
- Information
- Privatsphäre
- sicheres Zuhause
- elterliche Fürsorge und
- ein Leben frei von Katastrophen, Verfolgung, Leid, Vernachlässigung und Ausnutzung.
Die Kinderrechte lassen sich in vier zentrale Grundprinzipien einteilen. Sie sind Teil der Artikel 2, 3, 6 sowie 12 und lauten wie folgt:
- Nichtdiskriminierung: Kinder und Jugendliche müssen davor geschützt werden; Diskriminierung muss zudem aufgehoben werden
- Vorrang des Kindeswohls: Das Wohlergehen der Kinder steht bei allen gesetzgebenen, verwaltenden und weiteren Maßnahmen an erster Stelle
- Entwicklung: Jedes Kind hat das Recht auf Leben, Überleben sowie Entwicklung
- Berücksichtigung der Meinung des Kindes: Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und berücksichtigt zu werden
Ebenso wichtig sind Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte.
Dass all diese Ziele weder in Deutschland noch in einem anderen Land dieser Erde vollständig erfüllt werden, liegt auf der Hand. Nichtsdestotrotz können diese Rechte als warnender Wegweiser dienen und jene Mitglieder der weltweiten Gemeinschaft schützen, welche noch nicht die Kraft haben, sich selbst zu wehren.