Straftaten - Definition, Aufbau und Arten
Bei einer Straftat handelt es sich um eine Tat, die im Strafgesetzbuch als verbotene Handlungsweise definiert ist. Sie wird mit einer Strafe bedroht. Der Täter muss dabei schuldhaft und rechtswidrig gehandelt haben. Laut der Kriminalitätsstatistik ist die Anzahl der Straftaten in Deutschland leicht zurückgegangen. Informieren Sie sich über den Aufbau sowie die unterschiedlichen Arten von Straftaten.
Straftat - Merkmale und Aufbau
Die Straftat beschreibt eine Handlungsweise, die gegen das Gesetz verstößt. Sie wird mit einer Strafe bedroht. Damit eine Tat als Straftat definiert werden kann, muss ihr Begehen tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft durchgeführt worden sein.
Dies bedeutet, die Tat muss zum einen im Strafgesetzbuch beschrieben sein. Sie ist dann rechtswidrig, wenn keine Rechtsfertigungsgründe vorliegen. Als schuldhaft lässt sie sich bezeichnen, sobald man sie dem Täter vorwerfen kann.
Bei einem Tatbestand unterscheidet man objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale. Erstere sind diejenigen, die jeder von außen wahrnehmen kann. Motivation, Ansicht oder Einstellung des Täters zählen zu den subjektiven Tatbestandsmerkmalen.
Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn man mit der Tat gegen Gesetz und Recht verstößt. Liegen Rechtfertigungsgründe vor, handelt man nicht rechtswidrig. Zu solchen Gründen zählen
- Notwehr
- allgemeine Selbsthilfe
- rechtfertigender Notstand
- vorläufige Festnahme
Eine Tat ist dann schuldhaft, wenn keine Schuldausschließungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen. Zu den Schuldausschließungsgründen zählen
- ein Alter unter 14
- ein Vollrausch sowie
- eine psychische Unzurechnungsfähigkeit
Zu den Entschuldigungsgründen gehören entschuldigender Notstand und Notwehrexzess.
Ziele der Bestrafung
Im Strafgesetzbuch finden sich Strafnormen; diese sollen im Rahmen von Strafverfahren den Täter entsprechend bestrafen. Ziele einer Sanktionierung sind
- Repression: der Täter soll für seine Tat geradestehen
- Generalprävention: der Täter soll von einer weiteren Tat abgeschreckt werden
- Spezialprävention: es soll ein erzieherischer Effekt entstehen
Verjährung
In § 78 StGB geht es um die Verjährung von Strafen. Wenn eine Verfolgung verjährt, kann die Verjährungsfrist unterschiedlich lang sein:
- bei Straftaten mit lebenslanger Freiheitsstrafe: 30 Jahre
- bei Straftaten, die höchstens mit Freiheitsstrafen von über 10 Jahren bedroht sind: 20 Jahre
- bei Straftaten, die höchstens mit Freiheitsstrafen von über fünf Jahren bdroht sind: zehn Jahre
- bei Straftaten, die mit Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren bedroht sind: fünf Jahre
- bei den übrigen Straftaten: drei Jahre
Bei Morden gibt es keine Verjährung.
Arten von Straftaten
Die Regelung der Straftaten erfolgt hierzulande über das Strafrecht. Dieses wird im Strafgesetzbuch (StGB) zusammengefasst. Nicht alle Straftaten lassen sich hier finden; so gibt es auch Verteilungen in Nebenstrafgesetzen und -rechten.
Man unterscheidet Vergehen und Verbrechen. Letzteres wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert. Ein Vergehn wird mit einem geringeren Mindestmaß oder einer Geldstrafe bedroht.
Die Sanktion erfolgt durch ein gerichtliches Strafverfahren oder über einen Strafbefehl. Bei einer schweren Straftat ist auch ein Haftbefehl ohne Verfahren möglich. Schwere Straftaten bezeichnet man Vergehen, die sich gegen die Grundregeln des Zusammenlebens einer Gesellschaft oder die Rechtsordnung der Gesellschaft richten - das Verbrechen stellt die schwerste Straftatsform dar.
Bei diesen Delikten kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt werden. Als schwerwiegend gelten beispielsweise
- Bestechung
- Schwere Brandstiftung
- Urkundenfälschung
- Betrug
- Raub
- Üble Nachrede
- Verleumdung
- Geiselnahme
- Menschenraub
- Nötigung
- Kinderhandel
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Mord
- Sexueller Missbrauch
Strafbar ist zudem:
- die Vortäuschung einer Straftat
- die Anstifung zu einer Straftat
- die Bezichtigung einer Straftat
- der Versuch einer Straftat
Für die meisten Straftaten gilt, dass Anzeigepflicht besteht. Wenn ein Wissender diese Regelung nicht befolgt, kann ihm eine Freiheitsstrafe drohen, die bis zu fünf Jahre beträgt.
Bestimmte Straftaten werden zu Deliktgruppen zusammengefasst. Hier gehen wir genauer auf die verschiedenen Delikte ein.
Die häufigsten Straftaten in Deutschland
Viele Bürger haben in den letzten Jahren den Eindruck gewonnen, dass die Kriminalität in Deutschland zugenommen hat. Allerdings besagt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die vom BKA (Bundeskriminalamt) erstellt wird, eher das Gegenteil.
So ist die Kriminalität laut Statistik hierzulande sogar leicht rückläufig. Darüber hinaus wurde jede zweite Straftat aufgeklärt. Doch zu welchen Straftaten kommt es am häufigsten?
Diebstahl am weitesten verbreitet
Die Straftat, die in Deutschland am häufigsten verübt wird, ist Diebstahl. So machen Diebstahlsdelikte etwa ein Drittel aller Straftaten aus, wobei ihr Anteil jedoch um knapp 12 Prozent zurückgegangen ist (Stand 2018).
Auch bei Autodiebstählen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Hier ist die Rede von minus 8,6 Prozent.
Weitere häufig begangene Straftaten
Weitere häufig begangene Straftaten sind
- Betrug
- Straßenkriminalität und
- Sachbeschädigung.
Dagegen ging die Rauschgiftkriminalität in Deutschland weiter zurück. Zu einem Anstieg kam es ebenso bei der Kriminalität an Schulen.
Eine große Rolle bei Gewalttaten spielt zudem der Einfluss von Alkohol. So geschah jedes dritte Gewaltdelikt unter Alkoholeinfluss. Zugenommen hat auch die Anzahl der Straftaten im Internet, wo es zu einem Anstieg von rund 23 Prozent kam Häufigste Straftat im Straßenverkehr ist nach wie vor Alkohol am Steuer, gefolgt von Fahrerflucht.
Opfer und Täter von Straftaten
Opfer von Straftaten werden hierzulande vor allem Menschen zwischen 21 und 60 Jahren. Dagegen sind ältere Menschen nur selten von Kriminalität betroffen.
Bei den Straftätern ist der Anteil an Ausländern proportional höher als der Anteil an der gesamten Bevölkerung, was auch für die organisierte Kriminalität gilt. Oftmals agieren jedoch auch gemischte Gruppen aus Deutschen und Ausländern.
Statistiken und Dunkelziffer
Die Zahlen zur Kriminalität in Deutschland werden jedes Jahr vom Innenminister vorgestellt. Dieser beruft sich dabei auf die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik, die von den Medien und der Öffentlichkeit als Gradmesser für die Entwicklung von Verbrechen angesehen wird.
Die PKS bezieht sich allerdings nur auf Straftaten, die die Polizei registriert. Es gibt jedoch eine Dunkelziffer.
Dabei handelt es sich um Straftaten, die die Polizei nicht aufdeckt oder die nicht angezeigt werden. Wie groß die Dunkelziffer ist, lässt sich jedoch nur schwer ermitteln, sodass durch die PKS nur ein Teil der Kriminalität erfasst wird.
Kriminalität im Internet
In den letzten Jahren hat die Kriminalität im Internet zugenommen. Daher haben viele Internetnutzer Angst, dass sie Opfer von Online-Betrug oder Datenklau werden.
Internetkriminalität
Unter Internetkriminalität versteht man Straftaten, die mithilfe des Internets oder seiner Technik verübt werden. Dazu gehören vor allem
- Online-Betrug
- Datenklau
- Urheberrechtsverletzungen
- Verstöße gegen den Jugendmedienschutz oder das Verbreitungsverbot
- die Verbreitung von Kinderpornographie
- Identitätsdiebstahl sowie
- Cyber-Mobbing.
Kriminelle Handlungen
Die Verbreitung des Internets hat leider nicht nur Vorteile gebracht, denn seine Techniken werden von Kriminellen immer mehr für das Begehen von Straftaten verwendet. Vor allem
- soziale Netzwerke
- Online-Shopping und
- E-Mails
werden gerne von Betrügern und anderen Verbrechern genutzt. So kommt es immer häufiger zum Abgriff von persönlichen Daten. Allein in Deutschland gibt es laut Bundeskriminalamt (BKA) pro Jahr schätzungsweise 50.000 Fälle von Internetkriminalität, die offiziell erfasst werden.
Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Besonders groß ist der Computerbetrug mit ca. 23.000 Fällen, gefolgt von Datenklau mit mehr als 11.000 Fällen.
Drohende Gefahr aus dem Internet?
Über das Ausmaß der Gefahr, im Internet ein Opfer von Kriminalität zu werden, gibt es bei den Sicherheitsexperten jedoch geteilte Meinungen. Während die einen davon sprechen, dass Cyber-Angriffe eine neue Dimension an Gefährdung erreicht hätten, halten andere die Warnungen vor ausufernder Internetkriminalität für übertrieben, wenn auch in einigen Punkten für gerechtfertigt.
Bei bestimmten kriminellen Handlungen, wie zum Beispiel dem so genannten Pishing, mit dem das Ausspähen von sensiblen Passwörtern gemeint ist, lässt sich das Risiko durch das Ergreifen von bestimmten Vorsichtsmaßnahmen klein halten. Ein gewisses Restrisiko kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Studien zufolge scheint die Gefahr, Opfer von Internetkriminalität zu werden, tatsächlich überschaubar zu sein. Obwohl rund 43 Prozent aller befragten Internetnutzer Angst davor haben, dass ihre Daten im Internet ausgespäht werden, ist dies nur bei zwei Prozent tatsächlich geschehen.
Wie man sich schützen kann
Ähnliches gilt für Betrug beim Online-Shopping oder Online-Banking.
Dennoch ist Internetkriminalität ein Problem, das man nicht unterschätzen sollte. Durch das Einhalten von einigen wichtigen Regeln kann man sich jedoch weitgehend schützen.
Besonders wichtig ist die Installation eines Virenscanners. So verfügt jeder fünfte Deutsche nicht über einen Virenschutz, was jedoch ziemlich fahrlässig ist. Ein Anti-Virenprogramm zu installieren ist daher unverzichtbar.
Auch über eine Firewall sollte man verfügen. Bei Online-Banking dürfen nur TAN-Codes verwendet werden, die man direkt von der Bank erhält. Wer soziale Netzwerke wie Facebook nutzt, ist gut beraten, wenn er nicht zu viele private Daten von sich preisgibt.
Nicht immer muss es sich bei einem Gesetzesverstoß übrigens um eine Straftat handeln - informieren Sie sich hier über die Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit.