Die Teilgebiete des Öffentlichen Rechts
Jede Person handelt im Rahmen bestimmter Normen und Gesetze. Sie agiert dabei aber ebenso im Verhältnis zum Staat, seinen Trägern und Einrichtungen. Daraus können sich unterschiedliche Rechte und Pflichten ableiten, die im öffentlichen Recht zusammengefasst sind, ewa das Privileg der demokratischen Wahl - oder das lästige Übel, Steuern zu entrichten. Informieren Sie sich über die Teilgebiete des öffentlichen Rechts.
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen den Bürgern sowie den Trägern öffentlicher Gewalt, also dem Staat. Auch die rechtlichen Beziehungen zwischen den Verwaltungsträgern das Staatsorganisationsrecht gehören zu diesem Bereich.
Um das öffentliche Recht vom privaten Recht abzugrenzen, bedient man sich hierzutage der so genannten modifizierten Subjektstheorie, auch Sonderrechtstheorie oder Zuordnungstheorie. Nach dieser handelt es sich immer dann um öffentliches Recht, wenn es sich um eine Gesetzesnorm handelt, die einen Träger hoheitlicher Gewalt verpflichtet oder berechtigt.
Das Völkerrecht
Bereits in den letzten Jahrhunderten hat sich eine Vielzahl an Rechten entwickelt, die der Privatperson ebenso zukamen wie den Staaten. Diese können Verträge untereinander abschließen sowie sich zu einem Handel oder gemeinsamen Projekten vereinen. Aber auch die Aufteilung des Landes, der Meere sowie des Weltraumes wird hiermit geregelt.
Ein neuer Aspekt dieses Rechtsgebietes etablierte sich im Rahmen des Zweiten Weltkrieges: Nicht zuletzt dank des Nürnberger Prozesses hat sich auch ein Völkerstrafrecht durchsetzen können. Einzelne Bedienstete des Staates, ganz gleich, auf welcher Stufe der Verantwortlichkeit sie standen, können für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.
Insbesondere die Menschenrechte, zu denen regelmäßig die körperliche und geistige Unversehrtheit, das Leben und die Freiheit zählen, dürfen dabei nicht verletzt werden. Sie bilden den Kern dessen, wozu sich die Nationen verpflichten.
Zum Völkerrecht zählen:
- Völkerstrafrecht
- Humanitäres Völkerrecht
- Weltraumrecht
- Seerecht
- Umweltvölkerrecht
- Wirtschaftsvölkerrecht
- Recht internationaler Organisationen
- Menschenrechte
- Allgemeines Völkerrecht
Das supranationale Recht
Jedes einzelne Land kann die Gesetzgebung so gestalten, wie es das für richtig erachtet. Und keinem anderen Staat steht es zunächst zu, darüber zu richten. In einem übergeordneten Gemeinschaftswesen wie beispielsweise der Europäischen Union sieht das jedoch etwas anders aus. Hier wird ein grundlegendes Regelwerk erarbeitet, an das sich alle Mitglieder zu halten haben.
Daraus folgt also meist bereits eine Beeinflussung des nationalen Rechts, müssen doch die geschaffenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Jedem Bürger eines solchen Staates steht es somit frei, im Zuge eines Rechtsstreites nicht nur das höchste Gericht seines Landes anzurufen, sondern eine Überprüfung des Sachverhaltes ebenso am Europäischen Gerichtshof zu verlangen. Die hier gefällten Urteile führen nicht selten zu Gesetzesänderungen der Länder, die damit einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Anpassung an das supranationale Europarecht gehen.
Das nationale Recht
Im Gegensatz zum übergeordneten Recht, das zwischen den Staaten eines Gemeinschaftsbundes etabliert wird, ist jede einzelne Nation dazu angehalten, eigene Gesetze und Normen zu schaffen. Sie regeln alle Bereiche des alltäglichen Lebens. Wie der Mensch auch handelt, sein Vorgehen lässt sich dabei einer Norm zuordnen: Agiert er zulässig, wenn er etwas tut oder etwas unterlässt?
Die Ausformungen gestalten sich dabei sehr komplex und können nicht nur durch den Staat, sondern im Falle Deutschlands zuweilen auch durch die einzelnen Bundesländer beeinflusst werden. Das ist insbesondere bei einigen Fragen des Verfassungsrechtes der Fall.
Auch das Verwaltungsrecht zählt hierzu. Bei ihm werden alle Rechte und Pflichten dargelegt, die die staatlichen oder kommunalen Träger einzuhalten haben. Denn auch ihr Vorgehen muss gegenüber dem Bürger auf gesetzlichen Säulen stehen. Zu diesen Rechten zählen:
- Allgemeines Verwaltungsrecht, wie z.B. Verwaltungsverfahrens-, oder -vollstreckungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht, wie Kommunalrecht, Polizeirechts, Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Besonderes Verfahrensrecht und Prozessrecht wie Verfassungsprozessrecht, Finanzgerichtliches Verfahren, Zivilprozessrecht oder Sozialgerichtliches Verfahren
Zu den weiteren Bereichen zählen
- Kirchenrecht
- Steuerrecht
- Sozialrecht
Das Strafrecht
In bestimmter Weise gehört das Strafrecht gleichfalls zum öffentlichen Recht. Denn es gestaltet das Allgemeinwesen mit und sorgt dafür, dass gewisse Taten zwischen den Menschen an sich sowie im Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern verboten sind und im Falle des Gesetzesbruchs geahndet werden.
Zwar gilt das Strafrecht als eigenständiges Rechtsgebiet und wird somit ebenso wie das Zivil- oder das Verfassungsrecht autark behandelt. Dennoch wäre das öffentliche Recht ohne die strafrechtlichen Normen nicht denkbar.
Beide Gebiete beeinflussen sich, indem sie den Bürgern eines Landes sowie den Trägern und Einrichtungen eines Staates nicht jede Handlung erlauben. Denn im Gegensatz zu einigen Bereichen des Zivilrechts kann das Strafrecht nicht nur die privaten Aspekte der Menschen behandeln, sondern muss immer auch öffentlich zugänglich sein.
Weitere Informationen zum Strafrecht erhalten Sie auf der folgenden Seite dieses Artikels.