Aufgaben und Funktionen eines Strafrichters
Es kommt alleine in Deutschland an jedem Tag einige Tausend Male vor, dass eine Person in Konflikt mit dem Gesetz gerät. Nicht immer entwickelt sich daraus ein Prozess. Kommt es jedoch zu diesem, steht der Angeklagte dem Strafrichter gegenüber, dem er Rede und Antwort leistet. Diese rechtliche Instanz befindet abschließend über das Urteil des Falles. Lesen Sie über die Aufgaben und Funktionen eines Strafrichters.
Was ist ein Strafrichter?
Das deutsche Rechtswesen kennt die Bezeichnung des Strafrichters in zwei sich unterscheidenden Definitionen. Einerseits ist damit jener Spruchkörper eines Gerichts gemeint, der in den diversen Strafsachen agiert und einen von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Fall mit einem Urteil oder einem Beschluss beendet. Ebenso kann er die Klage der Ermittlungsbehörde ablehnen und einen Prozess somit vermeiden.
Die zweite Bedeutung des Strafrichters tritt dann auf, wenn eine solche Instanz alleine entscheidet und in ihrer Leitung eines Verfahrens oder der Urteilsfindung nicht durch weitere Berufsrichter oder Schöffen beeinflusst wird. Ein derartiger Spruchkörper ist regelmäßig beim Amtsgericht in jenen Fällen ansässig, bei denen eine Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug nicht überschritten wird.
Zu den Voraussetzungen, um als Strafrichter arbeiten zu können, zählen die Anforderungen, die auch für die Arbeit als Richter in anderen Bereichen erforderlich sind. Häufig müssen zwei Prädikatsexamen vorgewiesen werden.
Die Aufgaben des Strafrichters
Die Funktion dieser Instanz liegt darin, die Normen des Strafrechts sowie des Strafprozessrechts zu wahren. Im Regelfall wird der Richter solche Sachverhalte begutachten, die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Die Ermittler haben zuvor nicht selten Wochen oder Monate an Zeit investiert, um
- einen Fall zu recherchieren
- Täter und Hintergründe offenzulegen und damit
- aus ihrer Sicht eine Klage einreichen zu können.
Über diese befindet der Richter durch das Zulassen oder Ablehnen der Hauptverhandlung. In dieser wiederum gibt er beiden Parteien - dem Ankläger und dem Beklagten - sein Gehör, lässt aber auch Zeugen oder Gutachter zu Wort kommen. Aufgrund der eigenen Erkenntnisse fällt er sodann seine Entscheidung.
Die Strafprozessordnung bildet die Grundlage eines Strafprozesses. Der Strafrichter muss das Vorliegen einer Straftat überprüfen und schließlich ein Urteil sprechen. Damit es sich um einen Strafprozess handelt, muss ein Anfangsverdacht, dass gegen ein Gesetz verstoßen wurde, vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um
- Diebstahl
- Betrug
- Insolvenzverschleppung
- Urkundenfälschung
- Körperverletzung oder
- Totschlag
handeln. Wie schließlich bei den Ermittlungen entschieden wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Bei hinreichendem Tatverdacht wird ein Zwischenverfahren eingeleitet. Die Anklageschrift wird durch das Gericht auf Tatverdacht geprüft; möglich sind weitere Beweiserhebungen oder Zeugenvernehmungen.
Wird ein Tatverdacht attestiert, ist die Eröffnung des Hauptverfahrens möglich. Hier werden
- die Anwesenheit aller Geladenen überprüft
- Namen und persönliche Daten überprüft
- Zeugen vernommen
- Urkunden verlesen
- Beweise betrachtet.
Nach dem Halten der Plädoyers erfolgt die Urteilsverlesung.
Weitere Aufgabenbereiche des Richters
Ein gesonderter Aspekt der Arbeit eines Strafrichters besteht darin, über Durchsuchungsbeschlüsse oder die Anordnung einer Untersuchungshaft für Verdächtige zu befinden. Hierbei muss der Spruchkörper, der insofern einzeln agiert und gerade nicht durch weitere Richter oder Schöffen unterstützt wird, meist binnen weniger Minuten und lediglich auf der Basis der Tatbestandsschilderungen eines Staatsanwalts entscheiden, ob er derartige Maßnahmen erlässt.
Hierbei stellt sich meist die Frage nach der Gebotenheit und somit nach milderen Möglichkeiten, um der Gerechtigkeit dennoch genüge zu tun. Der Richter betritt damit nicht selten einen schmalen Grat zwischen dem Straf- und dem Prozessrecht und muss alle Einflüsse abwägen, die ihm regelmäßig spontan eröffnet werden.
Der Strafrichter in den unterschiedlichen Instanzen
Mit welchen Fällen ein Richter vertraut wird, wie viele Kollegen ihm bei einer Entscheidungsfindung behilflich sind und welche Schwerpunkte er innerhalb des Strafrechts übernimmt, hängt von diversen Faktoren wie etwa dem Instanzenzug ab. Grundsätzlich kann der Spruchkörper dabei
- als Einzelrichter im Amtsgericht
- im Landgericht oder
- im Oberlandesgericht
tätig werden. Er kann als Ermittlungsrichter, Vorsitzender des Jugendschöffengerichts bzw. Jugendrichter im Bereich des Strafrechts oder als Vorsitzender des Schöffengerichts arbeiten. Im Landgericht ist die ARbeit als Beistzer einer großen Straf-/Jugendkammer oder als Beisitzer einer großen Strafkammer als Schwurgericht möglich.
Prinzipiell gilt: Je schwerer das zu erwartende Strafmaß für den Angeklagten auszufallen scheint, desto mehr Berufsrichter oder Schöffen werden dem Leiter der Verhandlung zur Seite gestellt. Damit ist es auch möglich, vom ersten Prozess über die Berufung bis hin zur Revision vor einer unterschiedlichen Anzahl an Richtern erscheinen zu müssen. Auch der Spruchkörper muss also damit rechnen, dass seine Entscheidung durch eine höhere Ebene des Rechtsweges überprüft wird.