Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit

In Deutschland unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Entscheidender Unterschied ist, dass bei der Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße ausgelöst wird, während die Straftat eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich zieht. Die Staatsanwaltschaft ist zuständig bei einer Straftat; bei einer Ordnungswidrigkeit handeln Verwaltungsbehörden. Lesen Sie, inwieweit sich Straftat und Ordnungswidrigkeit voneinander unterscheiden.

Von Jens Hirseland

Zu den Besonderheiten des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland gehört die Unterteilung in kriminelle Straftaten und nichtkriminelle so genannte Ordnungswidrigkeiten, die von der Verwaltung geahndet werden. Doch was ist der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit?

Merkmale der Straftat

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden. Verbrechen beschreiben rechtswidrige Taten, bei denen eine Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt wird. Geringere Freiheitsstrafen oder eine Geldstrafe drohen bei einem Vergehen.

Wichtig: zwischen einer Geldstrafe und einer Geldbuße gibt es Unterschiede; erstere zieht Folgen, wie etwa den Eintrag ins Bundeszentralregister nach sich. Es gibt zudem Maßregeln, der Sicherung und Besserung, bei denen es sich uum keine Strafen in dem Sinne handelt. Dazu zählen

  • die Entziehung des Führerscheins
  • das Berufsverbot
  • die Führungsaufsicht
  • die Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Entziehungsanstalt oder psychiatrischer Klinik

Die Überprüfung auf eine Straftat besteht aus Tatbestand der einschlägigen Norm, Rechtswidrigkeit der Handlung und Schuld des Täters.

Merkmale der Ordnungswidrigkeit

Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine geringfügige Gesetzesübertretung, welche die Merkmale einer Straftat nicht erreicht. Dabei können etwa Rechtsgüter von anderen personen im leichten Ausmaß gefährdet oder beeinträchtigt werden. Es wird dabei gegen die Verwaltungsvorschriften verstoßen.

Ob und in welchem Ausmaß verfolgt wird, entscheidet die Behörde. Auch hier besteht die Überprüfung aus Tatbestand der einschlägigen Norm, Rechtswidrigkeit der Handlung und Schuld des Täters.

Die Ordnungswidrigkeit als geringfügige Gesetzesübertretung
Die Ordnungswidrigkeit als geringfügige Gesetzesübertretung

Abgrenzung und Unterschiede

Somit ergeben sich zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit einige Unterschiede.

Sanktion

Während Straftaten durch das Strafrecht mit Strafen wie zum Beispiel Freiheitsentzug bedroht werden, ahndet man eine Ordnungswidrigkeit lediglich mit Geldbußen.

Sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten gelten als normverletzendes menschliches Verhalten. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied.

Allerdings ist es möglich, bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, neben einem Bußgeld zusätzlich ein Fahrverbot, das jedoch höchstens drei Monate dauern darf, auszusprechen.

Qualitativer Unterschied

Die Kategorie Ordnungswidrigkeit wurde in Deutschland im Jahr 1945 eingeführt. Dabei war man zuerst der Meinung, dass zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ein qualitativer Unterschied bestünde. So dachte man, bei einer Ordnungswidrigkeit handele es lediglich um Ungehorsam oder Verwaltungsunrecht.

Die moderne Gesetzgebung ist der Auffassung, dass bei leichten Straftaten das Verhängen eines Bußgelds sinnvoller ist, als die Anwendung des Strafrechts, da der Unrechts- und Schuldgehalt weniger schwerwiegend ist als bei erheblichen Straftaten. Rechtssystematisch zählt die Ordnungswidrigkeit jedoch zum Strafrecht.

Ethischer Unwert

Zu Straftaten besteht bei Ordnungswidrigkeiten jedoch der Unterschied, dass bei ihnen der ethische Unwert fehlt. Das heißt, dass trotz eines Fehlverhaltens keine moralische Vorwerfbarkeit besteht.

Durch das Verhängen einer Geldstrafe oder eines Fahrverbots wird das Fehlverhalten des Betroffenen jedoch angemessen geahndet. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde dem Strafrecht in vielen Punkten nachgebildet, dennoch gibt es maßgebliche Unterschiede. Eine Teilnahme wie Beihilfe oder Anstiftung gibt es im Gegensatz zum Strafrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht.

Verfolgung

Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bestehen auch bei der Verfolgung. Während bei Straftaten das Legalitätsprinzip gilt, das besagt, dass Straftaten grundsätzlich verfolgt werden müssen, herrscht bei Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Verfolgung der Tat im Ermessen der Behörde liegt.

Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kann von jedem bei der Polizei oder der zuständigen Behörde erstattet werden. Bei geringen Ordnungswidrigkeiten ist es möglich, an den Betroffenen eine Verwarnung auszusprechen; dabei ist ein Verwangeld zwischen 5 bis 55 Euro zu erwarten.

Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist in der Regel die Verwaltungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft ist hingegen nur dann zuständig, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammenhängt.