Volljährigkeit - Regelungen, Rechte und Pflichten
Die Volljährigkeit bezeichnet das Lebensalter, ab welchem ein Mensch als gesetzlich erwachsen und mündig gilt. In Deutschland erreicht man die Volljährigkeit mit 18, also dem Eintritt ins 19. Lebensjahr. Doch wie verhält es sich diesbezüglich mit anderen Ländern und gibt es noch weitere Unterschiede, welche Deutschland hinsichtlich der Richtlinien zur Volljährigkeit vom Ausland abgrenzen? Wissenswertes zur Volljährigkeit - informieren Sie sich über Regelungen, Rechte und Pflichten.
Volljährigkeit - Eine Definition
Als Volljährigkeit, manchmal auch Großjährigkeit oder Majorennität genannt, bezeichnet man ein Lebensalter, ab dem man als natürliche Person im rechtlichen Bereich als erwachsen bezeichnet werden kann.
Unterschiede im Eintrittsalter
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass es in fast allen Ländern dieser Welt üblich ist, dass der 18. Geburtstag den Eintritt in die Volljährigkeit markiert. Allerdings gibt es doch einige bekannte Ausnahmen, wo dieser Zeitpunkt verschoben oder an Sonderregelungen geknüpft ist.
So gibt es eine Reihe von Ländern, in welchen die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht wird. Namentlich wären dies
- Ägypten
- Argentinien
- Bahrain
- Elfenbeinküste
- Honduras
- Kamerun
- Monaco
- Singapur
und einige weitere kleine Staaten.
Daneben gibt es noch wenige Ausnahmen, in welchen die Volljährigkeit schon mit 16 Jahren eintritt. Für diesen frühen Eintritt ins Erwachsenenalter ist vor allem Schottland bekannt, welches für diese Tatsache auch schon öfter international kritisiert wurde. Daneben herrscht diese Regelung nur bei einigen Kleinstaaten in Afrika vor. Fast alle übrigen Nationen dieser Erde sehen es ebenso wie Deutschland vor, dass die Bürger beim Eintritt ins 19. Lebensjahr auch die Volljährigkeit erreichen.
Sonderregelungen
Darüber hinaus existiert noch eine Vielzahl internationaler Sonderregelungen, welche einzelne Rechte, welche eigentlich mit der Volljährigkeit einhergehen, nach vorne oder hinten verschieben. In Brasilien beginnt die gesetzliche Mündigkeit zwar ebenso wie hierzulande erst mit 18. Wählen können junge Brasilianer aber bereits mit 16, was dem Land zu einer erhöhten politischen Beteiligung verhalf. Gleiches gilt auch für unser Nachbarland Österreich, dessen Bürger ebenso mit 16 Jahren wählen dürfen.
Einige Staaten sehen es hingegen vor, dass das Wahlrecht erst einige Jahre nach der Volljährigkeit gewährt wird. Als Beispiel kann in diesem Zusammenhang Malaysia gelten, in welchem die Bürger ab 18 zwar als Erwachsene gelten, sich jedoch erst mit 21 Jahren an politischen Wahlen beteiligen dürfen.
Interessant sind letztlich noch die Regelungen in den Vereinigten Staaten. Hier ist es jedem Einzelstaat selbst überlassen, Aspekte der Volljährigkeit zu definieren. So ist es beispielsweise möglich, dass Heranwachsende in Mississippi erst ab 21, in Ohio hingegen schon mit 18 rechtlich als Erwachsene gelten.
Rechte und Pflichten
In Deutschland wurde die Volljährigkeit durch das Reichsgesetz von 1875 auf das 21. Lebensjahr festgelegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt seit 1900 die Volljährigkeit mit dem gleichen Inhalt.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde auch geregelt, dass die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, wenn das 18. Lebensjahr vollendet war. In vielen Gebieten in Deutschland trat vor 1875 die Volljährigkeit erst mit dem 25. Lebensjahr ein. In Deutschland wurde die Volljährigkeit 1975 von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt.
Durch das Erreichen der Volljährigkeit ergeben sich einige Rechte und Pflichten, denn mit Erreichung der Volljährigkeit werden Personen voll geschäftsfähig und erhalten das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person grundsätzlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit.
Insgesamt ist der Eintritt in die Volljährigkeit ein Schritt, welcher unzählig viele neue Möglichkeiten eröffnet. Gleichzeitig sollte man sich aber auch darüber im Klaren sein, dass diese neu gewonnenen Freiheiten auch mit der Übernahme von deutlich mehr Verantwortung einhergehen.
Rechte
Im Bezug auf das Strafrecht gibt es eine Unterscheidung, denn hier werden Personen zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr als Heranwachsende angesehen. Das wirkt sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des allgemeinen Strafrechts aus. Mit der Volljährigkeit darf man nicht nur wählen und gewählt werden, sondern darf auch ohne die Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.
Zudem darf man mit der Erreichung der Volljährigkeit alle Entscheidungen selbst treffen, ohne dass dazu die Eltern, der Vormund oder sonst jemand gefragt werden muss. So darf man
- seinen Ausbildungsberuf frei wählen
- den Autoführerschein machen (für unbegleitetes Fahren)
- Kauf- und Mietverträge abschließen
- in jedes Lokal gehen
- den Wohnort selbst wählen
- Tabakwaren sowie hochprozentigen Alkohol kaufen, besitzen und konsumieren
- an Glücksspielen teilnehmen
und vieles mehr.
Geschäftsfähigkeit
Der Jugendliche wird zu diesem Zeitpunkt voll geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass von nun an alleine über alle Kauf-, Miet- und Kreditverträge entschieden werden kann, ohne dass zunächst die Einstimmung der Eltern erforderlich wäre.
Fahrerlaubnis und Wahlrecht
Eine weitere einschneidende Veränderung ist die Tatsache, dass von nun auch alleine Auto gefahren werden darf. Dies setzt natürlich voraus, dass der Jugendliche zuvor einen Führerschein gemacht hat. Dieser kann heutzutage in den meisten Bundesländern jedoch bereits mit 17 abgelegt werden, weshalb dem alleinigen Fahren eines Autos mit 18 nichts im Wege stehen dürfte.
Von nun an kann sich der Heranwachsende ebenso am politischen Geschehen beteiligen. Schließlich erhält man ab dem 18. Lebensjahr das Wahlrecht, welches es einem zudem noch erlaubt, selbst gewählt zu werden. Mit 18 kann demnach endlich damit begonnen werden, sich auch politisch in die Gesellschaft einzubringen. Beim Gewähltwerden gibt es jedoch eine Einschränkung, denn zum Bundespräsidenten darf man nur gewählt werden, wenn man mindestens 40 Jahre alt ist.
Möglichkeit des Alleinwohnens
Noch wichtiger dürfte für viele Jugendliche jedoch die Möglichkeit sein, mit 18 endlich ausziehen und seinen eigenen Wohnort bestimmen zu können. Dies eröffnet ungeahnte Freiheiten und sorgt für einen wichtigen Schritt ins Erwachsenenleben.
Eheschließung und Sorgerecht
Wer 18 ist, darf hierzulande ohne Einschränkungen die Ehe schließen. Doch auch schon eher kann die Ehemündigkeit erreicht bzw. geheiratet werden; man muss mindestens 16 Jahre alt sein. Zudem muss für dieses Vorhaben das Familiengericht zustimmen.
Bis zum 18. Lebensjahr wird man von seinen Eltern gesetzlich vertreten. Mit Erreichen der Volljährigkeit trägt man in diese Verantwortung selbst.
Ausnahmeregelungen: Kindergeld und Versicherungen
Generell gilt: wer die Volljährigkeit erreicht, ist finanziell in vielen Bereichen selbst für sich verantwortlich. In Sachen Kindergeld sieht es so aus, dass man diese Leistung unter bestimmten Voraussetzungen noch weiter beziehen kann, und zwar, wenn man
- zur Schule geht
- sich in einer Berufsausbildung befindet oder
- studiert.
Beim Erreichen des 25. Lebensjahres endet der Anspruch. Als Versicherungsbeispiel soll die Haftpflichtversicherung dienen: Die gleichen Voraussetzungen wie im Bezug des Kindergelds gelten auch hier: bis zum 25 Lebensjahr kann man in diesen Fällen über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert werden.
Pflichten
Allerdings sind mit der Volljährigkeit nicht nur Rechte verbunden, sondern auch Pflichten. So muss man beispielsweise für seine Entscheidungen auch persönlich einstehen.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass man ab dem 18. Lebensjahr nicht völlig allein und mittellos dasteht. Wer sich dann beispielsweise in einer Ausbildung befindet und kein eigenes Einkommen hat, hat einen Anspruch auf Unterhalt von seinen Eltern.
Die Eltern sind per Gesetz dazu verpflichtet, der volljährigen Personen eine Wohnmöglichkeit und Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Wer so seinen Eltern praktisch auf der Tasche liegt, muss jedoch in einem angemessenen Rahmen im Haushalt und Garten mithelfen.
Die Eltern sind allerdings nicht dazu verpflichtet, dem Volljährigen eine Art Taschengeld zu geben. Möchte man einigen Luxus genießen, wie Kino, Handy oder besondere Möbel, dann muss man als Volljähriger auch selbst dafür finanziell aufkommen.
In Sachen Arbeit und Schadensersatz
Von jetzt an sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes aufgehoben, was wiederum heißt, dass auch eine 40-Stunden Woche sowie Schicht- und Akkordarbeiten möglich sind. Darüber hinaus herrscht nun eine persönliche Schadensersatzpflicht, weshalb man im Falle eines Schadens auch direkt zivilrechtlich belangt werden kann.
Passend zum Thema
- Rechte und Pflichten des Vormundes und Informationen zur rechtlichen Situation eines Mündels
- Beratung im Familienrecht
- Umgangsrecht - Funktion, Regelungen, optimale Nutzung und mögliche Probleme
- Die drei Teilbereiche der elterlichen Sorge und Sonderregelungen bei minderjährigen Eltern
- Die Grundlagen des deutschen Rechtssystems