Waldschutz - Ziele und Möglichkeiten
Unter Waldschutz versteht man Maßnahmen, mit denen Wälder und Baumbestände geschützt werden können. Man bezeichnet ihn auch als Forstschutz. Schützenswert sind neben den forstwirtschaflichen auch die nicht-materiellen Ansprüche an einen Wald. Hierzu zählen beispielsweise Erholung oder auch Landschaftsgestaltung. Informieren Sie sich über Ziele und Möglichkeiten des Waldschutzes.
Waldschutz - Eine Definition
Waldschutz, auch Forstschutz genannt, dient dazu, Wälder und Baumbestände vor diversen Schäden zu bewahren. Neben den forstwirtschaftlichen Ansprüchen gelten auch die nicht-materiellen Ansprüche an einen Wald als schützenswert. Dazu gehören zum Beispiel
- die Klimawirkung
- die Landschaftsgestaltung sowie
- der Erholungsaspekt.
Ein Wald kann nur dann gänzlich wirken, wenn das Wachstum stabil, gesund und vital verläuft. Diese Gesundheit und Stabilität gilt es zu fördern und zu erhalten.
Ein Teil davon kann durch Selbstregulierung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck sind etwa Maßnahmen des Waldbaus nötig. Hinzu kommt der vorbeugende Forstschutz, der hygienische Maßnahmen beinhaltet.
Gibt es die Notwendigkeit von kurativen oder vorbeugenden Schritten, werden biologische sowie biotechnische Verfahren stets den chemischen vorgezogen. Das Ökosystem Wald soll möglichst geschont werden; dazu gehört auch die Vermeidung von nachhaltigen Beeinträchtigungen.
Ziele des Waldschutzes
In früheren Zeiten stand beim Waldschutz vor allem die polizeiliche Tätigkeit des Forstpersonals im Mittelpunkt. Dieses ging in erster Linie gegen kriminelle Handlungen wie Wilderei oder Holzdiebstahl vor.
In der Gegenwart konzentriert sich der Forstschutz vorwiegend auf die Bekämpfung von Forstschädlingen wie schädlichen Tieren, Pflanzen oder Pilzen sowie auf Umwelteinflüsse.
Grundsätze des vorbeugenden Waldschutze
Besonders wichtig in Sachen Vorbeugung sind der Schutz von Waldboden, Grundwasser, Gewässern im Wald sowie der artenreichen Lebensgemeinschaften. Welche Maßnahmen auch angewandt werden: Ziele sind die Bewahrung der Selbstregulierungsfähigkeit und Verminderung von Schäden.
Des Weiteren liegt die Erhaltung risikoarmer Waldstrukturen. Da, wo es hohe Risiken gibt, müssen Maßnahmen zur risikomindernden Erhaltung entwickelt werden.
Verantwortliche für den Waldschutz
Verantwortlich für den Waldschutz sind Beamte des gehobenen Forstdienstes wie Förster bzw. Revierleiter. Aber auch Forstschutzbeauftragte können für den Forstschutz zuständig sein. Sowohl Forstschutzbeauftragte als auch Revierleiter nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Stellung eines Polizeibeamten ein.
Gefahren für den Wald
Gefahren für den Wald können sowohl biotischer als auch abiotischer Natur sein. Unter biotischen Gefahren versteht man
- schädliche Insekten wie Schwammspinner, Borkenkäfer oder Eichwickler
- Pilzschäden sowie
- Wildverbiss.
Als abiotische Gefahrenpunkte gelten
- Waldbrände
- Schadstoffe und
- Klimaeinflüsse wie Stürme, Blitzeinschläge, Hitze, Trockenheit, Frost, Schnee und Eis.
Möglichkeiten zum Waldschutz
Da sich abiotische Gefahren vom Menschen kaum oder nur schwer beeinflussen lassen, konzentriert sich der Waldschutz vor allem auf die Abwehr von biotischen Gefahren. Die Schutzmaßnahmen bestehen grob gesehen aus vier Bereichen.
Chemische Verfahren
Dazu zählen chemische Verfahren wie der Einsatz von Pestiziden oder physikalische Methoden wie
- der Schutz von Bäumen vor Wildverbiss
- die Entrindung von geschlagenem Holz oder
- das Einzäunen von Aufforstungsflächen.
Biologische Verfahren
Ebenfalls zu den Schutzmaßnahmen gehören biologische Waldschutzverfahren, die man in zwei Kategorien einteilt. So werden einerseits gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt und andererseits nützliche Organismen wie
- Ameisen
- Vögel und
- Fledermäuse
gefördert.
Biotechnische Verfahren und chemische Reize
Davon abzugrenzen sind biotechnische Waldschutzverfahren. Dabei werden natürliche Reaktionen auf Reize gewissermaßen zweckentfremdet, indem man beispielsweise Wildreflektoren als physikalische Reize verwendet. Außerdem kommen chemische Reize wie Repellents und Lockstofffallen zur Anwendung.
Bestandregulierung durch die Jagd
Ebenfalls dem Waldschutz zugerechnet wird die Bestandsregulierung durch die Jagd. Allerdings gilt sie nicht als Kernaufgabe des Forstschutzes. Waldschutzmaßnahmen gegen abiotische Gefahren beschränken sich zumeist auf die Vorbeugung von Waldbränden oder Waldbaumaßnahmen, mit denen der Wald besser gegen klimatische Gefahren und Stürme geschützt werden soll.