Gepäckbestimmungen am Flughafen - Infos zu Gepäckarten sowie Gewicht und Sicherheit
Die Gepäckbestimmungen am Flughafen sind nicht immer einfach zu überblicken, vor allem, da es beispielsweise in Sachen Gewicht auch Unterschiede bei den einzelnen Airlines gibt. In den letzten Jahren wurden zudem die Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck mehrmals verschärft. Bevor man eine Flugreise antritt, gilt es somit, sich über die erlaubten - und nicht erlaubten - Gegenstände sowie die jeweiligen Gepäckbestimmungen zu informieren. Lesen Sie alles Wissenswerte zu den unterschiedlichen Gepäckarten, Gewichtsvorgaben und Co.
Wer mit einem Flugzeug reist, nimmt zumeist ein paar Koffer mit. Dabei sind jedoch sowohl das Gewicht des Gepäcks als auch die Sicherheitsbestimmungen zu bedenken.
Gepäckarten im Überblick
Aus Gründen der Sicherheit und beschränkten Ladekapazitäten gibt es in Sachen Gepäck auf einer Flugreise einige Einschränkungen. Dies ist bei jeder Fluggesellschaft der Fall, ob Billig-Airline oder Premiumfluggesellschaft. Dennoch sind die jeweiligen Bestimmungen sehr unterschiedlich, sodass man diesbezüglich nur generelle Hinweise geben kann - genauere Informationen hinsichtlich der Anzahl, Größe und des Gewichts der erlaubten Gespäckstücke können auf den Informationsseiten der Airline eingesehen werden.
Üblich ist, dass man bei Überschreitung der Begrenzungen zusätzliche Gebühren entrichten muss; auch die Verweigerung der Gepäckmitnahme kann vorkommen. Zudem gibt es die Unterscheidungen in kostenpflichtiges sowie kostenloses, dem so genannten Freigepäck.
Handgepäck
Das Handgepäck beschreibt die Gepäckstücke, welche man mit in die Flugzeugkabine nimmt. In der Regel werden sie über oder unter den Sitzen verstaut.
Als typisches Handgepäck zählen Wertgegentstände, Reisepapiere oder auch Medikamente. Meist kann ein Gepäckstück kostenlos mitgenommen werden; in der Business Class sind es häufig auch zwei.
Es gibt festgelegte Größen- sowie Gewichtsgrenzen, die wie bereits erwähnt von Airline zu Airline unterschiedlich ausfallen. Möglich wäre beispielsweise eine maximale Größe von 55 x 40 x 20 sowie ein Maximalgewicht zwischen 5 bis 12 Kilogramm. Eine kleine Handtasche oder Notebook dürfen in der Regel zusätzlich mitngeommen werden.
Aufgabegepäck
Das Aufgabegepäck wird nicht mit in die Kabine genommen; es wird aufgegeben und im Frachtraum der Maschine transportiert. Am Flughafen gibt man es an separaten Schaltern ab.
Die entsprechenden Gepäckstücke dürfen deutlich größer und schwerer ausfallen; hier findet sämtliches Reisegepäck im Reisekoffer oder in der Reisetasche Platz. Je nach Airline kann die Aufgabe des Reisegepäcks zusätzlich kosten. Was das Gewicht angeht, sind beispielsweise 23 Kilogramm in der Economy Class oder 32 Kilogramm in der Business Class erlaubt.
Übergepäck und Sondergepäck/Sperrgepäck
Werden Freigpäckgrenzen bzw. Normalbestimmungen überschritten, fallen zusätzliche Gebühren an. In diesem Fall spricht man von Übergepäck.
Bei Sondergepäck bzw. Sperrgepäck handelt es sich um fragiles oder unhandliches Spezialgepäck, welches nicht über die Gepäckförderanlage befördert werden kann oder darf, und für welches, wenn auch nicht in allen Fällen, Sondergebühren zu zahlen sind. Typische Gepäckstücke dieser Art sind beispielsweise
- Musikinstrumente
- Sportausrüstungen wie z.B. Tauchgepäck, Surfbretter, Snowboards/Skier etc.
- Rucksäcke mit Riemen
- Fahrräder
- Rollstühle
- Skier/Snowboards
- Surfbretter
- Kinderwagen
- Kindersitzschalen
Auch Tiere, die in Transportboxen mitfliegen, zählen zum Sondergepäck. Medizinische Hilfsmittel wie etwa Rollstühle können meist kostenlos mitgeführt werden; ebenso Blindenhunde. Gleiches gilt bei vielen Airlines für Kindersitze, Kinderreisebetten und Kinderwagen.
Gepäck für Kinder
In der Regel gilt, dass man für seinen Nachwuchs ab zwei Jahren oder wenn dieser einen eigenen Sitzplatz hat, ebenso viel Freigepäck mitführen darf, wie für sich selbst als Erwachsener. Reisen Kleinkinder auf dem Schoß der Eltern mit, ist ein geringerer Umfang üblich.
Freigepäck für Kinder bei Billigfluggesellschaften entfällt häufig. Dafür ist es jedoch meist gestattet, zusätzlich zum Handgepäck eine kleine Babytasche mitzuführen.
Bestimmungen in Sachen Gewicht und Sicherheit
Im Folgenden gehen wir noch auf ein paar Aspekte bezüglich des Gewichts und der Sicherheit ein.
Unterschiede in den jeweiligen Gewichtsbegrenzungen
In den letzten Jahren gab es mehrere Änderungen bei den Sicherheitsbestimmungen für das Handgepäck. Doch auch an die Gewichtsgrenzen sollte beim Packen der Reisekoffer gedacht werden.
Allerdings sind die Gewichtsgrenzen von Fluglinie zu Fluglinie oftmals unterschiedlich. Außerdem gibt es verschiedene Gewichtsklassen. Daher ist es ratsam, sich mit der jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen und sich rechtzeitig über das erlaubte Gewicht zu informieren.
In den meisten Fällen liegt das Höchstgewicht für Freigepäck in der Economy Class bei 20 Kilogramm für eine Person. Es gibt aber auch Fluglinien, wie zum Beispiel die Lufthansa, die 30 Kilogramm Gepäck für die so genannte Business Class gestatten.
Eine weitere Gewichtsklasse ist die First Class, bei der sogar 40 Kilogramm erlaubt sind. Bei Billigairlines wie Ryanair kann jedes Gepäckstück 15 Kilogramm Gewicht aufweisen. Allerdings muss der Fluggast pro Gepäckstück bezahlen. Zudem werden bei zu viel Gewicht zusätzliche Kosten fällig.
Genau wie beim Freigepäck, gibt es auch beim Handgepäck Unterschiede beim Höchstgewicht. Während bei einigen Fluglinien bis zu zehn Kilogramm möglich sind, darf bei anderen das Gewicht höchstens fünf Kilogramm betragen.
Gesetzliche Sicherheitsbestimmungen
Neben den Gewichtsgrenzen müssen auch die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für das Gepäck eingehalten werden, die überall gleich sind. So gibt es eine Anzahl von Gegenständen, die unter keinen Umständen mit in das Handgepäck dürfen. Dazu gehören natürlich sämtliche Arten von Waffen und Munition. Aber auch
- Sportgeräte wie zum Beispiel Golfschläger
- Ski- oder Wanderstöcke
- Baseballschläger
- Bowlingkugeln
- Billardstöcke und sogar
- Spielzeugpistolen
sind verboten.
Ebenfalls nicht in den Reisekoffer für das Handgepäck dürfen spitze Gegenstände wie
- Messer
- Scheren
- Nagelfeilen oder
- Essbesteck.
Ab einer bestimmten Größe gelten sogar Gasflaschen wie Deoroller als stumpfe Gegenstände und können einbehalten werden.
Nicht erlaubt sind zudem Stoffe, die leicht brennbar sind. Dabei kann es sich um
- Feuerzeuge
- Feuerzeugbenzin
- Gasbehälter
- Streichhölzer oder
- Nagellackentferner
handeln.
Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt Beschränkungen. So darf der Fluggast höchstens 0,1 Liter eines harmlosen Konsumguts mit in das Flugzeug nehmen, sofern er dieses in einer durchsichtigen Plastiktüte transportiert. Flüssige Medikamente können ebenfalls bis zu einer gewissen Grenze mitgenommen werden. Informieren Sie sich hier genauer zu den Handgepäckbestimmungen.