Rund um das Handgepäck: Vorgaben in Sachen Größe, Gewicht und Inhalt
Die EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck gelten an sich für alle europäischen Flughäfen, dennoch entstehen häufig Missverständnisse, beispielsweise in Zusammenhang mit Medikamenten. Die Sicherheitsbestimmungen wurden in den vergangenen Jahren deutlich verschärft; es müssen Regelungen bezüglich Größe, Gewicht und Inhalt beachtet werden. Informieren Sie sich über die EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck.
Handgepäck im Flieger: generelle Infos
Beim Handgepäck handelt es sich um die Gepäckstücke, die der Passagier mit in die Flugkabine nimmt. Man verstaut sie in der Regel über oder auch unter den Sitzen.
Generell besteht das Handgepäck aus allen wertvollen und wichtigen Gegenständen; dazu zählen etwa
- Reisepapiere
- Wergegentsände sowie
- Medikamente.
Auch Notebooks werden meist mit in die Kabine genommen, um Schäden zu vermeiden.
Anzahl, Größe, Gewicht
Was Größe und Gewicht der Handgepäckstücke angeht, gibt es unterschiedliche Vorgaben. Vor allem bei Billig-Airlines sowie auf Kurzstrecken maximiert man die Anzahl der Sitzplätze. Dies führt dazu, dass sich mehr Passagiere den vorhandenen Stauraum für Handgepäck teilen müssen, sodass dieses begrenzt werden muss.
In der Economy Class darf meistens ein Gepäckstück mitgeführt werden, in der Business Class hingegen zwei. Was die Größe angeht, wird durch die IATA (International Air Transport Association) eine Gesamtsumme aus Länge, Breite sowie Höhe von 115 cm empfohlen. Entsprechend findet man häufig vorgeschriebene Angaben wie 55 x 40 x 20.
Viele Fluggesellschaften legen in diesem Zusammenhang jedoch ihre eigenen Vorgaben fest. Man sollte sich vor der Anreise zum Flughafen auf der Onlinepräsenz der Airline informieren.
Besonders bei Billigairlines wird penibel auf das die Vorgaben in Sachen Größe und Gewicht geachtet. Letzteres kann von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft ebenso sehr unterschiedlich ausfallen; zwischen fünf und 12 Kilogramm finden sich hier diverse Angaben.
Inhalt: Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Die Europäische Union hat insbesondere die Regelungen für Handgepäck im Flugzeug überarbeitet. Zum Schutz vor Terroranschlägen wurden die Sicherheitsbestimmungen bei Flugreisen verschärft.
Gefährliche Gegenstände
Dazu zählt das Verbot gefährlicher Gegenstände im Handgepäck. Zu diesen zählen:
- Waffen inklusive Messer
- Nachbildungen von Waffen, also auch Spielzeugwaffen
- Rasierklingen
- spitze Gegenstände, z.B. Nagelfeilen oder Stricknadeln
- Baseballschläger oder Golfschläger
- Skateboards
- Sprengstoff
- kampfunfähig machende sowie neutralisierende Gegenstände, z.B. Elektroschocker
- Abwehr- und Betäubungsspray
- brennbare sowie ätzende Stoffe
- brennbare Flüssigkeiten
Flüssigkeiten
Unter den Flüssigkeiten wurden aufgrund einer möglichen Brennbarkeit schärfere Regeln eingeführt; dies betrifft auch
- Creme
- Deodorant
- Shampoo
- Zahnpasta
- Öl oder
- Wimperntusche
gehören. Nach dem Erlass der EU-Sicherheitsneuregelungen im November 2006 dürfen Reisende nur noch geringe Flüssigkeitsmengen mit an Bord nehmen. Pro Fluggast ist ein wiederverschließbarer, transparenter 1-Liter-Beutel für Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern erlaubt.
Diese Bestimmungen gelten an allen EU-Flughäfen, für alle Inlandsflüge sowie für Flüge in die Schweiz und nach Norwegen. Ebenso haben Länder wie die USA und Asien ihre Sicherheitsbestimmungen für den Transport von Handgepäck angepasst. Um Stress beim Einchecken zu vermeiden, sollten nach Möglichkeit alle Behälter mit Flüssigkeiten im Koffer untergebracht werden.
Medikamente
Ins Handgepäck gehören ausschließlich wichtige Utensilien, die unverzichtbar sind. Zu den unverzichtbaren Dingen zählen neben Babynahrung auch Arzneimittel. Letztere dürfen auch ohne Plastikbeutel im Handgepäck verstaut werden, müssen allerdings beim Security-Check vorgelegt werden.
Jeder Fluggast sollte das Sicherheitspersonal auf die Medikamentenmitnahme hinweisen. Die Medikamentenschachteln werden vom Kontrollpersonal mittels Röntgengerät untersucht.
Sinnvoll ist die Vorlage eines Rezepts. Wer unsicher ist, kann sich einige Tage vor Abflug bei der Airline über die Handgepäck-Sicherheitsregeln erkundigen.
Medikamentenpackungen mit Namen und Dosierung beschriften
Da es bei Flügen immer zu Verzögerungen kommen kann, sollten Fluggäste immer genügend Medikamente parat haben und Arzneimittel auf verschiedene Handgepäckstücke verteilen. Wer auf Nummer sicher gehen will, packt die doppelte Medikamentenration ins Handgebäck. Alle Umverpackungen sollten schlag- und bruchfest sein.
Besonders wichtig ist die Kennzeichnung der Medikamentenpackungen mit Namen und Dosierungshöhe. Das Kennzeichnen der Packungen erfolgt in der Regel bereits in der Apotheke.
Für verschreibungspflichtige Arzneien ist das Mitführen eines Medikamentenpasses sinnvoll. Im Pass sind nochmals Name des Patienten, Dosierung und Zusammensetzung angegeben. Fallen Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz, muss der Arzt ein Formular ausfüllen, unterschreiben und abstempeln, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegeben werden.
Besonders wichtig für Diabetes-Patienten: Zeitverschiebungen beachten
Diabetiker dürfen flüssiges Insulin und Diabetikernahrung im Handgepäck mit an Bord nehmen und sind von der 100-Milliliter-Bestimmung ausgenommen.
Doch gerade bei Fernreisen kann es zu Schwierigkeiten kommen, denn Zeitverschiebungen nehmen Einfluss auf die Insulindosierung. Diabetiker sollten deshalb immer genügend Vorrat an Bord eines Flugzeugs parat haben.
Bei Flugreisen Richtung Westen ist der Tag länger, entsprechend höhere Insulingaben sind nötig. Beträgt die Zeitverschiebung 6 Stunden innerhalb eines 24-Stundentages, erhöht sich die Insulinmenge um 25 Prozent, bei Flügen Richtung Osten verringert sich die Dosis.
Sinnvoll ist zudem die Mitnahme
- eines zusätzlichen Blutzuckermessgeräts inklusive Zubehör
- eines Hypoglykämie-Notfall-Sets sowie
- einer größeren Ration Traubenzucker.
Befinden sich Spritzen und Kanülen im Handgepäck, sollten sich Passagiere ein ärztliches Attest besorgen, das die Notwendigkeit des Medizinprodukts zur persönlichen Versorgung bestätigt.
Schwierigkeiten vermeiden
Um Schwierigkeiten beim Mitführen von Arzneimitteln im Handgepäck zu vermeiden, ist es immer sinnvoll, sich unaufgefordert beim Check-in zu melden. Arzneien, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen wie Methadon oder Morphine, dürfen nach den Richtlinien der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) grenzüberschreitend zur Deckung des persönlichen Bedarfs im Handgepäck mitgeführt werden.