Reiserecht - Bestandteile und Tipps bei Reisemängeln
Nicht immer verläuft eine Urlaubsreise erfreulich. Doch wenn es zu erheblichen Reisemängeln kommt, bietet das Reiserecht die Möglichkeit, sich zu wehren. Das Reiserecht wird in mehrere Teilbereiche aufgeteilt. Kommt es seitens des Urlaubers zu Beschwerden, kann er sich an die Verbraucherzentrale wenden, die ihn über seine Rechte informiert. Lesen Sie über die Bedeutung und Nutzung des Reiserechts.
Reiserecht: eine Definition
Das Reiserecht befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Reise auftreten können. Besonders bei Reisemängeln, für die beispielsweise Entschädigungen gefordert werden, machen Urlauber davon Gebrauch. Abgesehen davon regelt es die Bestandteile des Vertrags zwischen Reisendem und Reiseveranstalter.
Das Reiserecht wird in unterschiedliche Teilbereiche unterteilt:
- Europäische Vorschriften
- Internationale Verträge und Vereinbarungen
- Nationales Recht
Im deutschen Recht inkludiert ist das Reisevertragsrecht für Pauschalreisen, welches beispielsweise die Informationspflicht des Reiseveranstalters sowie das Reisevermittlungsrecht regelt, und das Individualreiserecht mit Gastaufnahme- und Beförderungsverträgen.
Bestandteile
Thematisiert wird zum einen die Reisebuchung. Hier geht es beispielsweise um die Punkte
- Reisevertrag und Vertragspartner
- Verbindlichkeit
- Anzahlung und Zahlung
- Insolvenz
- Reiseversicherung
Im Bereich Reiserücktritt und Umbuchung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Stornierung der Reise
- Widerruf des Reisevertrags
- Reiseänderungen
- Reisekostenrücktrittsversicherung
- Rücktrittspauschale
- Absage der Reise durch den Veranstalter
Natürlich spielen auch Reisemängel eine Rolle. Hier spielen
- Gewährleistungsansprüche
- Angebote durch den Reiseveranstalter
- Schadensersatz und weitere Ansprüche
- und Haftung
eine Rolle.
Mögliche Reisemängel
Normalerweise erhofft man sich von einer Urlaubsreise ruhige und erholsame Tage. Doch manchmal kann die Ferienreise auch zum Ärgernis werden. Häufige Gründe sind
Zwar lässt sich das verpasste Urlaubserlebnis nicht mehr ersetzen, doch zumindest einen Teil des investierten Geldes kann man sich wieder zurückholen, denn als Urlauber hat man schließlich auch Rechte, von denen man Gebrauch machen sollte.
Wenn versprochene Leistungen nicht erfüllt worden sind
Bucht ein Urlauber eine Pauschalreise, hat er generell das Recht auf eine Entschädigung, sofern die versprochene Leistung des Reiseanbieters von der eigentlich erbrachten Leistung abweicht. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein überbuchtes Hotel, störenden Baulärm oder ein dreckiges Zimmer handeln. Auch wenn der eigentlich versprochene Blick auf das Meer nicht vorhanden ist und man stattdessen Baustellen oder Hinterhöfe zu sehen bekommt, hat man das Recht sich zu beschweren.
Anstatt an die Hotelrezeption oder das Reisebüro, muss man sich dabei jedoch an die Reiseleitung wenden und diese ersuchen, Abhilfe zu schaffen. Im Zweifelsfall sollten die Mängel mit einem Fotoapparat oder einer Videokamera protokolliert werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde sofort erfolgt, denn wenn man erst nach dem Urlaub eine Reklamation vornimmt, verfällt der Anspruch auf Ersatz.
Generelle Schritte bei Reisemängeln
Bestehen Reisemängel, muss der Urlauber ein paar Schritte beachten. Wichtig ist:
- Ein Reisemangel muss vor Ort beim Veranstalter gemeldet, die Beseitigung verlangt werden - eine schriftliche Bestätigung ist zu empfehlen
- Wird der Mangel nicht oder deutlich später beseitigt, kann der Urlauber in einem Zeitraum von vier Wochen nach der Rückkehr den Mangel anzeigen; später alleridngs verfällt der Anspruch auf Erstattung
- Wird die Gewährleistung für den Mangel abgelehnt, können die Ansprüche in einem Zeitraum von zwei Jahren gerichtlich geldend gemacht werden
Typisches Beispiel: verschobene An- und Abreise
Bei günstigen Pauschalreisen kann es vorkommen, dass sich der An- und Abreisezeitpunkt verschiebt. Rechtsexperten raten daher, sich rechtzeitig vor der Abreise nach der exakten Reisezeit zu erkundigen. Leidet die Erholung unter einer Verschiebung der Reise, kann man sich an den Reiseveranstalter wenden und von ihm eine Minderung des Reisepreises verlangen.
Auch Verspätungen auf Flugreisen können vorkommen. Nach der EU-Fluggastverordnung hat man jedoch erst nach einer Ankunftsverzögerung von über drei Stunden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung und das auch nur, wenn der Abflug erst nach drei Stunden erfolgt ist.
Hilfe gibt es von Verbraucherzentralen
Wer im Falle von Reiseproblemen Hilfe sucht, kann sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese informieren den Urlauber über seine Rechte und helfen ihm auch bei der Formulierung und gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche.
Ein wichtiger Ansprechpartner bei Verstößen von Fluggesellschaften gegen die EU-Fluggastverordnung ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Dieses hat die Möglichkeit, auch Geldbußen zu verhängen.
Mehr zum Thema im Internet
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Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR) Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht stellt Vorstand, Mitglieder und Ziele vor, bietet eine Anwaltsdatenbank und informiert über Reiserecht.
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Recht-im-Tourismus Reiserecht und Rechtsbeziehungen im Tourismus. Das Recht der Reiseveranstalter und Beherbergungsbetriebe, Rechte bei Reisemängeln und Skript für die Ausbildung im Recht.
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- Reisen und Urlaub, DTV-Beck, 2002, ISBN 3423580380
- Reiserecht von A-Z, DTV-Beck, 2000, ISBN 3423056436
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