Nach der Geburt wieder arbeiten - was bedacht werden muss
Das Wochenbett (Puerperium) schließt sich an die Geburt an und dauert acht Wochen. Dies ist für die Wöchnerin eine Zeit der Umstellung. Der Körper ist mit dem Rückbildungsprozess beschäftigt. Die Gebärmutter muss sich wieder auf ihre ursprüngliche Größe zurückbilden und die Wöchnerin hat den so genannten Wochenfluss.
Ebenso muss sich die Mutter auf das Kind einstellen und es kennen lernen. Die beiden müssen ihren Rhythmus finden und der Alltag dreht sich zunächst einmal ausschließlich um das Baby.
Die Frau braucht die Zeit, damit sich ihr Körper von den Anstrengungen und Strapazen der Schwangerschaft und Geburt erholen kann. Auch für die Psyche ist es wichtig, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Das Wochenbett sollte als Auszeit genutzt werden
Das Wochenbett sollte eigentlich eine Zeit der Erholung sein, damit sich die junge Familie zusammenfinden kann. Das Mutterschutzgesetz regelt, dass Frauen in der Zeit des Wochenbettes, also acht Wochen nach der Geburt, nicht arbeiten müssen.
Danach schaffen die Elternzeitregelung und das Erziehungsgeld Erleichterungen.
Die erste Zeit mit dem Baby zu Hause ist für die meisten jungen Eltern eine Herausforderung. Die Umstellung der Lebenssituation mit einem Säugling ist körperlich und psychisch anstrengend. Deshalb bietet das Wochenbett eine Auszeit um sich aufeinander einzuspielen.
Die frischgebackene Mutter muss nachts raus und leidet unter Schlafmangel, die hormonelle Umstellung macht ihr zu schaffen und auch an das Stillen muss sie sich erst gewöhnen. Deshalb sollte man das Wochenbett zum Eingewöhnen nutzen.
Einer jungen Mutter wird viel abverlangt, deshalb sollte in der Zeit des Wochenbettes ein ruhiger und harmonischer Lebensstil gepflegt werden.
Kind und Job gleichzeitig unter einen Hut bringen
Nichtsdestotrotz möchten oder müssen manche jungen Mütter sofort nach der Geburt arbeiten, zum Beispiel im eigenen Betrieb. Sie wollen sich nicht schonen und möchten Kind und Beruf unter einen Hut bringen.
Viele Stimmen sprechen dagegen, denn der Körper soll sich regenerieren, um keine Beeinträchtigungen zu erleiden. Dann soll die Mutter eigentlich auch soviel Zeit wie möglich mit ihrem Kind verbringen.
Entschließt sie sich trotzdem zu arbeiten, dann braucht es dafür vor allen Dingen Organisationstalent. Das Kind braucht eine zuverlässige Betreuung.
Für Arbeitgeber gilt ein Beschäftigungsverbot während des achtwöchigen Mutterschutzes. Dies bedeutet, eine Mutter im Angestellten- oder Arbeitsverhältnis darf während dieser Zeit nicht arbeiten.