Der Inhalt heutiger Geburtsurkunden
Für jedes Baby, das in Deutschland geboren wird, wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das für diverse Behördengänge und Beantragungen nach der Geburt notwendig ist.
Meist wird die Geburtsurkunde vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. Sind Geburts- und Wohnort nicht identisch, so sendet das Standesamt die Daten an das Standesamt des Wohnortes.
Der Name
Eine Geburtsurkunde enthält viele wichtige Daten über einen Menschen. Zum einen natürlichen den vollständigen Vornamen (sofern mehrere Vornamen gewählt werden, müssen diese hier alle angegeben werden) und auch den Nachnamen.
Wenn die Eltern den gleichen Nachnamen tragen, erhält auch das Baby diesen Nachnamen. Haben Mutter und Vater unterschiedliche Nachnamen, müssen sie sich einigen, welchen der beiden Nachnamen das Baby erhält. Hier muss dann im Standesamt eine gesonderte Erklärung unterschrieben werden.
Geschlecht, Konfession, Adoption
Auch das Geschlecht des Babys wird in der Geburtsurkunde vermerkt. Neben diesen Angaben werden auch Vor- und Zuname von Mutter und Vater sowie ggfs. deren Religion eingetragen.
Handelt es sich um eine Adoption, so werden die Namen der Adoptiveltern vermerkt. Wichtige Angaben in einer Geburtsurkunde sind auch der genaue Geburtstag sowie der Ort der Geburt.
Die Behörde
Jede Geburtsurkunde enthält auch die Angabe, welches Standesamt sie ausgestellt hat und zusätzlich erhält jedes neugeborene Baby eine Nummer, die in der Geburtsurkunde vermerkt wird.
Unten auf der Geburtsurkunde stehen Ort und Datum sowie die Unterschrift des Standesbeamten und dessen Namen. Auch ein Siegel wird vom Standesbeamten auf der Geburtsurkunde angebracht.
Generelle Regelungen
In Deutschland gilt die Regelung, dass ein neugeborenes Baby innerhalb von einer Woche beim zuständigen Standesamt gemeldet werden muss, so dass die Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.
Für das Ausstellen der Geburtsurkunde müssen nicht zwingend beide Elternteile anwesend sein. Es genügt auch, wenn nur der frischgebackene Papa zum Standesamt geht. Teilweise werden diese Behördengänge sogar auch von den Geburtskliniken übernommen.