Leistungen der Krankenkasse bei einer Risikoschwangerschaft
Eine Risikoschwangerschaft bedeutet eine stärkere physische und auch psychische Belastung für die Frau. Jede werdende Mutter hat in Deutschland Anspruch auf eine Schwangerschaftsvorsorge. Die Betreuung geschieht durch eine Hebamme und durch einen Arzt. Die Betreuung erfolgt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und einige Wochen nach der Geburt.
Unter einer Risikoschwangerschaft versteht man eine Schwangerschaft, bei der durch die Anamnese, durch die Untersuchung oder in den Laborergebnissen Auffälligkeiten auftreten, die möglicherweise zu Komplikationen führen könnten.
Vorsorgeuntersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft
Bei einer Risikoschwangerschaft müssen die Vorsorgeuntersuchungen engmaschiger stattfinden. Bei einer normalen Schwangerschaft finden die Vorsorgetermine alle vier Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen und bei einer Übertragung alle zwei Tage. Die Befunde der Untersuchungen werden im Mutterpass eingetragen.
Ein wichtiges Ziel der ärztlichen Betreuung ist das Erkennen von Risiken für Mutter und Kind.
Diagnose einer Risikoschwangerschaft und die Leistungen der Krankenkasse
Wird eine Risikoschwangerschaft diagnostiziert, stehen der werdenden Mutter besondere Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu. Diese gehen über die Standardleistungen bei einer normalen Schwangerschaft hinaus.
Überweisung an Spezialisten
Je nach Diagnose erhält die Schwangere Überweisungen an Spezialisten, so kann zum Beispiel die Behandlung einer Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck bei der Schwangeren nötig werden.
Mehr Vorsorgeuntersuchungstermine
Die so genannten Vorsorgeuntersuchungen finden nun häufiger statt, um den Verlauf zu dokumentieren und entsprechend handeln zu können. Der Einsatz weiterer diagnostischer Maßnahmen kann nötig werden, wie beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung oder Hormonanalysen.
Einweisung in ein geburtshilfliches Krankenhaus
Es gibt viele verschiedene Faktoren für eine Risikoschwangerschaft und jede braucht eine spezielle Behandlung, Untersuchungen und Maßnahmen. Unter Umständen kann die Einweisung in ein geburtshilfliches Krankenhaus nötig werden, bei dem auch eine intensivmedizinische Betreuung für Mutter und Kind möglich ist.
So muss zum Beispiel bei einer Frühgeburt das Baby intensivmedizinisch versorgt werden können.
Eine Risikoschwangerschaft bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass es zu Komplikationen kommen muss.