Wie Sie dem Chef und den Mitarbeitern die Schwangerschaft geschickt beibringen

Endlich, es hat mit der Schwangerschaft geklappt! Doch wie und wann sagt man dem Chef am besten Bescheid? Als Arbeitnehmerin hat man in der Schwangerschaft unterschiedliche Vergünstigungen. Doch wie sieht es aus, wenn man als Arbeitgeberin schwanger ist?

Von Claudia Haut

Wie und wann Sie Ihren Chef am Besten einweihen

Der richtige Zeitpunkt

Im Gesetzestext heißt es, eine schwangere Frau soll ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, sobald sie es selbst weiß. Grundsätzlich gibt es jedoch keinen bestimmten Zeitpunkt, wann man dem Chef Bescheid sagen muss.

Viele Frauen warten bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche, ehe sie von ihrer Schwangerschaft erzählen. Wieder andere sagen sofort Bescheid, wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft bestätigt hat.

Kündigungsschutz

Sobald der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat, darf er seiner Arbeitnehmerin nicht mehr kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz geht bis vier Monate nach der Geburt des Babys, es sei denn, es bestand nur ein befristeter Arbeitsvertrag.

Neben dem Kündigungsschutz hat eine schwangere Arbeitnehmerin weitere Vergünstigungen wie zum Beispiel die Tatsache, dass sie:

  • nicht mehr am Fließband arbeiten darf
  • die Arbeit nicht mehr ausschließlich im Sitzen oder Stehen ausführen darf
  • sich nicht mehr ständig bücken oder strecken darf
  • ...

Der richtige Rahmen

Daher sollte man dem Chef möglichst früh von der Schwangerschaft erzählen. Zwischen Tür und Angel ist dabei jedoch genauso unpassend wie auf einer offiziellen Besprechung, an der noch diverse Kollegen teilnehmen.

Wie man seinem Chef die Schwangerschaft am besten beibringt, hängt natürlich auch davon ab, wie groß der Betrieb ist. In großen Unternehmen braucht man meist einen offiziellen Termin beim Chef.

In kleineren Betrieben kann man oft auch einfach nur einen passenden Moment abwarten und den Chef kurz fragen, ob er ein paar Minuten Zeit hat, da man gerne etwas mit ihm besprechen möchte.

Man muss dem Arbeitgeber natürlich in jedem Fall den errechneten Geburtstermin mitteilen, damit die Mutterschutzfristen festgelegt werden können. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, ein Attest vom Frauenarzt über den errechneten Termin anzufordern.

Länge der Babypause

Im Gespräch wird es den Chef natürlich auch interessieren, ob man sich schon Gedanken darüber gemacht hat, wie lange man nach der Geburt pausieren möchte. Eine konkrete Antwort muss die schwangere Arbeitnehmerin zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht geben, trotzdem ist es nur fair, wenn man dem Chef gleich sagt, wie lange die Babypause wird wenn man sich selbst darüber im Klaren ist.

Wie verhalten Sie sich am Besten als schwangere Arbeitgeberin?

Arbeitnehmerinnen haben es deutlich einfacher: Sie gehen zu ihrem Chef oder ihrer Chefin und erzählen von der Schwangerschaft. Von da an dürfen sie nicht mehr gekündigt werden und haben auch sonst verschiedene Vergünstigungen. Im Internet kann man sich dazu umfassend informieren.

Frühzeitige Planung

Seltener findet man allerdings Informationen darüber, wie sich die Situation verändert, wenn eine Frau als Arbeitgeberin mehrerer Mitarbeiter schwanger wird. Wesentlich früher als Arbeitnehmerinnen muss sie sich darüber Gedanken machen, wie es nach der Geburt weitergehen soll:

  • Möchte sie eine Babypause machen?

  • Möchte sie kurz nach der Geburt wieder arbeiten?

  • Ist die Betreuung des Babys sichergestellt?

Gespräch mit den Mitarbeitern

In jedem Fall sollte eine Chefin möglichst frühzeitig mit ihren Mitarbeitern über ihre Schwangerschaft sprechen. Dies kann auf relativ unpersönlichem Wege zum Beispiel in Form einer E-Mail geschehen oder auch im persönlichen Gespräch, je nach Größe des Betriebes. Am besten kommt aber immer das persönliche Gespräch an.

Sollte der Betrieb geschlossen werden, so können sich die Mitarbeiter in Ruhe nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen, wenn sie frühzeitig von der Schwangerschaft erfahren.

Eine Vertretung suchen

Je nach Art der Tätigkeit empfiehlt es sich, eine Vertretung zu suchen, die während der Abwesenheit den Betrieb am Laufen halten kann. Zudem kann es in einer Schwangerschaft immer zu Komplikationen kommen, die absolute Bettruhe notwendig machen. Da ist es sicher nicht verkehrt, wenn sich eine schwangere Arbeitgeberin bereits frühzeitig Gedanken zu diesem Thema macht.

Sollte nach der Geburt eine Teilzeitarbeit in Frage kommen, gilt es auch zu klären, ob die Vertretung zu dieser Zeit ebenfalls Teilzeit arbeiten kann und will.

Aufgaben abgeben und Hilfe annehmen

Eine Schwangerschaft ist ein freudiger Anlass, den die Chefin auch ihren Mitarbeitern vermitteln sollte. Bereits in der Schwangerschaft empfiehlt es sich, Aufgaben zu delegieren und sich helfen zu lassen, wo es nur geht.

Die Mitarbeiter sehen sich in ihrer Tätigkeit auf diese Weise auch bestätigt und werden ihrer Chefin sicher gerne einige Arbeiten abnehmen.