Die Rechtslage in Deutschland und Europa zur Abtreibung
Kaum ein Thema ist in der Gesellschaft so stark umstritten wie Abtreibung. Die Rechtslage in den europäischen Ländern ist daher unterschiedlich.
Unter einem Schwangerschaftsabbruch oder einer Abtreibung versteht man das vorzeitige und absichtliche Beenden einer ungewollten Schwangerschaft. In Deutschland werden Schätzungen zufolge 14 Prozent aller Schwangerschaften abgebrochen.
Da die Zulässigkeit dieses Vorgehens stark umstritten ist, bestehen sehr unterschiedliche moralische Bewertungen und juristische Regelungen. Letztere reichen von der Entscheidungsfreiheit der schwangeren Frau bis hin zu Verboten.
Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Regelung über Schwangerschaftsabbrüche durch den Paragraphen 218 StGB. Danach gilt eine Abtreibung, die bis zur 14. Schwangerschaftswoche stattfindet, grundsätzlich als rechtswidrig, wird jedoch nicht bestraft.
Entscheidet sich eine schwangere Frau für den Abbruch ihrer Schwangerschaft, benötigt sie dazu eine Bescheinigung von einer anerkannten Beratungsstelle.
Wann eine Abtreibung nicht rechtswidrig ist
Als nicht rechtswidrig gilt eine Abtreibung, wenn sie aufgrund einer Vergewaltigung durchgeführt wird.
Bestehen medizinische Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch wie Lebensgefahr für die Mutter oder schwere Behinderungen für das ungeborene Kind, kann der Abbruch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Außerdem muss die Abtreibung von einem Arzt durchgeführt werden. Dieser darf jedoch nicht die Konfliktberatung der Schwangeren vornehmen.
Frankreich
In Frankreich besteht bereits seit 1974 das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Seit dem Jahr 2001 müssen sich französische Frauen auch nicht mehr einer Zwangsberatung unterziehen.
Darüber hinaus beträgt die Frist bis zur Abtreibung mittlerweile 14 Wochen. Danach kann die Schwangerschaft nur aufgrund von gesundheitlichen Gefahren für Mutter oder Kind abgebrochen werden.
Niederlande
Als sehr liberal gilt die Gesetzgebung in den Niederlanden, weswegen das Land jahrelang ein beliebtes Ziel für den Abtreibungstourismus war. So ist eine Abtreibung bis zur 22. Woche vollkommen legal und für niederländische Frauen kostenfrei und leicht zugänglich.
Trotz dieser Regelungen ist die Zahl der Abtreibungen in den Niederlanden relativ gering, was auf die gute Präventionsarbeit zurückgeführt wird.
Spanien
In Spanien wurde erst im Jahr 2010 ein neues Abtreibungsgesetz eingeführt, dass straffreie Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorsieht. In Ausnahmefällen sind auch Abtreibungen bis zur 22. Woche möglich.
Polen
In Polen sind Abtreibungen seit 1993 verboten. Lediglich aus medizinischen Gründen oder wenn eine Vergewaltigung erfolgt ist, darf ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.
Einigen politischen Parteien geht auch diese Regelung noch zu weit. Sie fordern, auch Abtreibungen nach Vergewaltigungen zu verbieten.
Italien
In Italien gilt seit 1978 eine Fristenregelung, die 1981 durch ein Referendum bestätigt wurde. Danach hat eine schwangere italienische Frau das Recht, die Schwangerschaft innerhalb von 90 Tagen abbrechen zu lassen, sofern entsprechende Gründe vorliegen.
Die Entscheidung liegt letztendlich bei der Frau selbst, die sich jedoch einer Beratung durch einen Mediziner oder eine anerkannte Stelle unterziehen muss.
Irland
Besonders streng wird Abtreibung in Irland gehandhabt. Dort wurde das Recht auf Leben des Ungeborenen sogar in der Verfassung verankert, sodass Abtreibungen grundsätzlich verboten sind.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Lebensgefahr für die schwangere Frau besteht.