Bordelle - Geschichte und rechtliche Aspekte
Man nennt es oft das älteste Gewerbe der Welt und an diesem Spruch ist sogar durchaus etwas dran. Prostitution gibt es schon seit vielen Hundert Jahren, ganz gleich, ob die Ausübung dieses Berufs in einer bestimmten Epoche verboten war, oder nicht. Im Laufe der Geschichte des Bordells haben sich die rechtlichen Aspekte erheblich geändert. Informieren Sie sich über die Geschichte der Bordelle sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, um dort zu arbeiten.
Die Geschichte der Bordelle
Es ist unvorstellbar, dass die Prostitution einmal von der Bildfläche verschwinden wird. Seinen Anfang nahm der Handel mit der körperlichen Lust vermutlich in der Antike.
Das Leben der Prostituierten im alten Griechenland
Im alten Griechenland wurde die Prostitution erstmals im siebten Jahrhundert vor Christus erwähnt. Das bedeutet natürlich nicht, dass sich Frauen nicht auch schon früher für Geld verkauften beziehungsweise verkauft wurden.
Damals standen die Prostituierten am Hafen von Athen beispielsweise, um einsame Seeleute als Kunden anzuwerben. Es gab jedoch auch Bordelle, die so günstig waren, dass sich selbst Sklaven häufig den Eintritt leisten konnten.
Es war allerdings verpönt, eine Prostituierte mit in das Haus zu nehmen, wo auch die Ehefrau mit den Kindern lebte. Die meisten Ehefrauen hatten gegen das Treiben ihrer Männer nichts einzuwenden, solange es nur unentdeckt blieb.
Das Einzige, was die Frauen fürchteten, war das Gespött der Leute. Genauso verlacht wurde auch ein Mann, der überdurchschnittlich oft zu den Prostituierten ging.
Die Abgrenzung zu Konkubinen
Neben eben diesen gab es im alten Athen auch so genannte Konkubinen. Auch sie dienten einem Mann zur körperlichen Befriedigung, hatten jedoch ein festes Verhältnis zu ihm.
Man könnte die Konkubinen daher mit einer Art Geliebten vergleichen, ohne dabei die heutigen Maßstäbe auf damalige Zeiten anzuwenden. Anders als die Konkubinen standen die Prostituierten nicht unter dem Schutz des Gesetzes, weshalb sie stets auf männliche Begleitung angewiesen waren.
Freiwillig prostituierten sich die wenigsten Frauen. Sie waren meistens Sklavinnen oder Freigelassene, die keine andere Arbeit finden konnten, um ihren Lebensunterhalt zu bezahlen.
Prostitution im alten Rom
Die Römer erwähnten die professionelle Prostitution etwas später als die Griechen, etwa 200 nach Christus. Grund hierfür dürfte wohl sein, dass sich reiche Römer genügend Sklavinnen leisten konnten, die nicht nur zur Hausarbeit, sondern eben auch zum Geschlechtsverkehr herangezogen wurden.
Die Prostitution im eigentlichen Sinne kam erst auf, als die reichen Bürger ihre Sklavinnen an niedere Schichten gegen Bezahlung zur Verfügung stellten. Für junge Männer war es völlig normal eine Hure zu besuchen, es war teilweise sogar gerne gesehen.
Weitere Entwicklung
Die einzigen Überreste eines Bordells, die man als sicher zuschreibbar bezeichnet, befinden sich in Pompeji. Übrigens stammt der umgangssprachliche Begriff Puff aus dem Mittelalter: zu dieser Zeit wurde ein gleichnamiges Würfelbrettspiel gespielt, und zwar in Gasthäusern, die auch als Arbeitsort von Prostituierten dienten.
Im Zweiten Weltkrieg wurden kam es in Deutschland zur Einrichtung von Wehrmachtsbordellen, während man in Japan Frauen zwangsprostituierte und sie in Kriegsbordelle arbeiten ließ. Der Bordellbetrieb war somit auch in Armeen üblich und wurde von Mannschaften sowie Offizieren genutzt.
Dabei gab es Bordelle in sämtlichen Bevölkerungsschichten. Als eines der berühmtesten Luxusbordelle des 20. Jahrhunderts galt beispielsweise das One Two Two in Paris.
Doch auch in der Unterschicht war Prostitution ein großes Thema. Hier wurden Frauen dazu gezwungen; sie kamen oft aus dem Dienstleistungssektor, wie etwa als Wäscherin. Zudem war auch Kellnerin ein Beruf, welcher fließend zur Prostitution überging.
In der Zeit zwischen 1942 und 1945 kam es durch die SS in der Mehrzahl der Konzentrationslager zur Einrichtung von Lagerbordellen. Auch hier wurden Frauen zur Prostitution gezwungen.
Heutige Situation
Heutzutage gibt es hierzulande unterschiedliche Arten von Bordellen. Zu diesen zählen zum Beispiel:
- Laufhäuser
- Eros-Center
- Terminhäuser
- Bordellstraßen
- Lovemobile
- Massagesalons
- Modelwohnungen
- Nachtclubs
- Japanische Soaplands
- FKK-Clubs
- Domina-Studios
Handelt es sich um ein Bordell, in dem neben den Freiern auch die Prostituierten männlich sind, ist die Bezeichnung House of Boys üblich. Bekannt sind zudem Pauschalclubs oder auch Flatrate-Bordelle, die damit werben, einen einmaligen Betrag zu bezahlen und dafür sexuelle Dienstleistungen in unbegrenzter Menge in Anspruch nehmen können. Manchmal gibt es einen Kontakthof; dieser wird für das Anbahnen sexueller Handlungen genutzt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Arbeit im Bordell
Prostituierte wurden von jeher an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Schon im alten Griechenland konnten sich die Frauen nicht auf den Schutz des Staates verlassen, ganz im Gegenteil zu Ehefrauen und selbst Geliebten.
Auch während der nächsten zweitausend Jahre ändert sich für die Prostituierten kaum etwas. In Deutschland wurde das Verkaufen des eigenen Körpers erst 2001 zum Beruf erklärt, während es in vielen anderen westlichen Staaten nach wie vor als illegal einzustufen ist.
Im Deutschland des späten 20. Jahrhunderts galt Prostitution als sittenwidrig, wurde jedoch nicht bestraft. Nichtsdestotrotz lehnte die Bevölkerung die gewerblich arbeitenden Damen ab und viele Freier trauten sich nur unter dem Deckmantel der Anonymität in ein Bordell.
Prostitution als offizielle Dienstleistung
An der erwähnten früheren Situation hat sich zumindest in den letzten Jahren einiges geändert. Zwar wird Prostitution von vielen Menschen immer noch misstrauisch beäugt, sie ist jedoch nicht mehr länger sittenwidrig. Prostituierte gehen einem vor dem Gesetz ganz normalen Beruf nach, weshalb sie sich auch in einer
versichern dürfen beziehungsweise müssen.
Handelt es sich um größere Bordelle, erfolgt deren Führung wie ein Gewerbebetrieb; möglich ist ein Eintrag ins Handelsregister, die Gaststättenkonzession sowie die Rechtsform der GmbH. Darüber hinaus ist den so genannten Zuhältern auch nicht mehr länger untersagt, für ihre Damen ein adäquates Arbeitsumfeld zu schaffen, so lange sie eben diese nicht ausbeuten.
Dadurch, dass die Prostitution heute offiziell als Dienstleistung anerkannt wird, haben die Damen auch eine Entgeltforderung gegenüber jedem Freier. Das bedeutet, dass sie ihren Verdienst auch gerichtlich einklagen können, wenn ein Kunde sich weigert, nach erbrachter Leistung zu bezahlen.
Die "Förderung der Prostitution" ist seit der Neuauflage des Prostitutionsgesetzes vom 1.1.2002 kein Strafbestand mehr. Eine strafrechtliche Verfolgung eines Bordellbetreibers ist jedoch dann möglich,
- wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen Prostituierter und Betreiber oder Zuhälter vorliegt
- bei dirigistischem Eingreifen des Betreibers in die Tätigkeit einer Prostituierten
- wenn Minderjährige der Tätigkeit einer Prostituierten nachgehen oder ihnen der Zutritt oder sexuelle Dienstleistungen gewährt werden
In Bordellen greift allgemein das Hausrecht. Polizei, Aufsichtsbehörden, Steuerfahndung und Ordnungsamt muss jederzeit ein Zutritt sowie eine Kontrolle gewährt werden; dies gilt auch für die Bordellräume.
Vorteile und Pflichten der Prostituierten
Für die Prostituierten bedeutet das ein großes Maß an Machtgewinn und Gleichstellung. Schließlich konnten sie vor dem Erlass des Prostitutionsgesetzes so gut wie nichts ausrichten, wenn ein ihnen körperlich überlegener Mann die Bezahlung verweigerte.
All diese rechtlichen Rahmenbedingungen bringen für die Damen natürlich auch Pflichten mit sich. So müssen sie beispielsweise Versicherungsbeiträge und Steuern bezahlen. Im Angesicht der sozialen Absicherung die dadurch entsteht, ist dies jedoch ein verhältnismäßig geringer Preis.
Durch das Prostitutionsgesetz wird es den Behörden auch einfacher gemacht, illegal arbeitende Prostituierte ausfindig zu machen. Damen aus dem Ausland benötigen nicht mehr nur eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch eine Arbeitserlaubnis, wie bei jedem anderen Beruf auch. Im Zuge der Gleichstellung gelten all diese Gesetze, Bedingungen und Vorschriften natürlich nicht nur für weibliche Prostituierte, sondern auch für männliche.