Ferienjobs - Möglichkeiten, Tipps zur Suche und gesetzliche Grundlagen
Ferienjobs erlauben es Schülern und Studenten, sich eine Einnahmequelle zu erschließen; dabei ist auch die Arbeit im Ausland möglich. Wichtig ist stets, die Rechtslage im Auge zu behalten. In diesem Zusammenhang sind besonders auch Kürzungen in anderen Bereichen zu nennen. Es gibt typische Branchen, in denen Ferienjobs besonders gerne vergeben werden. Lesen Sie über die beliebtesten Ferienjobs und Möglichkeiten der Suche, und informieren Sie sich über die rechtliche Lage.
Beliebte Ferienjobs im Überblick
Es gibt diverse Möglichkeiten, sich in den Ferien ein bisschen Geld dazu zu verdienen. Einige Bereiche fallen dabei in die Kategorie der beliebtesten Ferienjobs.
Zeitungen austragen
Ein Klassiker ist zunächst das Austragen von Prospekten, Katalogen und Zeitungen. Diese beliebte Form des Ferienjobs erfordert dabei vor allem ein frühes Aufstehen, da sich Tageszeitungen bereits vor Frühstücksbeginn der meisten Haushalte im Postkasten befinden sollten.
Jobs im Gastronomiebereich
Weitere sehr beliebte Ferienjobs bietet die Gastronomie. Die Möglichkeiten, in diesem Bereich als Schüler oder Student tätig zu werden, sind dabei sehr breit gestreut. So kann einerseits natürlich gekellnert werden, wodurch man auch auf ein ansprechendes Trinkgeld hoffen kann.
Daneben lassen sich aber noch zahlreiche Möglichkeiten finden, auch neben dem Kellnern aktiv zu werden. Dies kann beispielsweise das Ausfahren von Essensbestellungen oder das Arbeiten in der Gasthofküche sein.
Des Weiteren sind vor allem für Schüler aber auch Arbeiten beliebt, welche im privaten Rahmen ablaufen.
Jobs in der Nachbarschaft
Hier erledigt man dann Aufgaben der Nachbarn und Bekannten und erhält dafür eine Aufbesserung des Taschengelds. Typisch für Ferienjobs sind dabei unter anderem
- das Rasenmähen
- das Babysitten und
- das Schneeräumen.
Jobs in Geschäften mit Saisonarbeit
Neben diesen Möglichkeiten werden viele Ferienarbeitskräfte aber auch bei Unternehmen tätig, welche aufgrund einer Hochsaison oder der Ferienzeit die Arbeit nicht ohne externe Hilfe bewältigen können. Solche Tätigkeiten erstrecken sich dann aber zumeist über mehrere Wochen, da man erst angelernt werden muss und längere Projekte und Aufgaben bewältigt werden müssen.
Als Beispiel kann hierfür die Arbeit auf dem Bau genannt werden, welche im Sommer Hochsaison hat und bei welcher es zahlreiche Tätigkeiten gibt, welche kaum ein Anlernen erfordern. Daneben suchen aber auch viele Dienstleistungsbetriebe nach Schülern und Studenten, die während der Ferienzeit dabei helfen, eine Inventur auszuführen oder reguläre Arbeitskräfte temporär ersetzen.
Ehrenamtliche Arbeit
Letztlich besteht in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit, ehrenamtlich aktiv zu werden. Statt einem Verdienst locken hier allerdings nur Erfahrungswerte und die Gewissheit, etwas Gutes für die Allgemeinheit zu tun. Was diesbezüglich möglich ist, zeigen wir hier.
Jobs im Ausland
Neben diesen Möglichkeiten erfreuen sich aber auch Ferienjobs im Ausland einer steigenden Beliebtheit. Hier stößt man dann häufig auf Verdienstmöglichkeiten in der Tourismusbranche, welche aber häufig schlecht entlohnt werden. Doch es gibt weitere mögliche Angebote.
Ein Ferienjob muss nicht bloß eine schlichte Einkommensquelle sein, welche als Zeitverschwendung erachtet wird. Tritt man beispielsweise einen Ferienjob im Ausland an, dann darf nicht nur auf einen Verdienst, sondern auch
- ein einzigartiges Erlebnis
- Erfahrungswerte und
- Abwechslung
gehofft werden. Doch welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, in Form eines Ferienjobs im Ausland zu arbeiten?
Der Ferienjob als bezahlte Sprachreise
Ferienjobs im Ausland stellen natürlich zunächst einmal eine Sprachbarriere dar, welche es zu überwinden gilt. Nicht immer muss diese kommunikative Barriere aber etwas negatives sein. Vielmehr kann man diese auch gezielt nutzen.
Eine solche Nutzung ist einerseits möglich, indem man den Ferienjob im Ausland als Möglichkeit sieht, die dortige Sprache besser zu lernen. Dann wird aus dem Ferienjob eine bezahlte Sprachreise, bei welcher viel gelernt werden kann.
Darüber hinaus kann man aber auch die eigene Muttersprache als Qualifikation sehen, welche einen von dortigen Arbeitskräften abhebt. Ferienjobs im Ausland bieten einem deshalb die Möglichkeit, mit der Sprache zu punkten und so vielleicht auch an Jobs zu kommen, für welche man hierzulande nicht in Frage käme.
Arbeiten in der Tourismusbranche
Im Ausland hat man als Schüler oder Student zudem aber auch die Möglichkeit, in einer Vielzahl von Branchen tätig zu werden. Der Klassiker ist dabei natürlich nichtsdestotrotz die Tourismusbranche, welche in der Hochsaison stets nach Mitarbeitern aus verschiedenen Ländern sucht.
Im Rahmen eines Touristikanbieters kann dann beispielsweise als Animateur oder Kellner tätig geworden werden. Viele dieser Tätigkeiten versprechen aber nicht nur Arbeit, sondern auch eine Menge Spaß und neue Erfahrungen.
Nutzung von Förderprogrammen
Des Weiteren gestalten sich bei Ferienjobs die Möglichkeiten ideal, von Förderprogrammen zu profitieren. Solche Rahmenprogramme, welche zum Beispiel von gemeinnützigen Organisationen unterstützt werden, verbinden die Tätigkeiten des Ferienjobs dann beispielsweise mit Lernangeboten, was für eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit sorgt.
Work & Travel
Etwas anders gestaltet sich das Ganze dagegen bei Work & Travel-Programmen. Bei diesem Dienst, welchen zumeist Studenten während der Semesterferien in Anspruch nehmen, sorgt der Anbieter für einen reibungslosen Ablauf des Aufenthalts, so dass beispielsweise Jobvorschläge gemacht werden und ein Visum besorgt wird. Für die Nutzung dieser Möglichkeit zahlt man allerdings auch entsprechend, was den Verdienst des Ferienjobs mindert.
Kombination von Urlaub und Arbeit
Zuletzt bietet einem der Ferienjob im Ausland noch die Möglichkeit, Urlaub und Arbeit zu kombinieren. Dies stellt nicht nur eine Zeitersparnis, sondern auch eine erhebliche Kostenersparnis dar.
Ob in der Heimat oder im Ausland - wie und wo findet man einen passenden Ferienjob?
Tipps zur Ferienjobsuche
Viele Schüler und Studenten stehen vor dem Problem, in den Schul- bzw. Semesterferien arbeiten zu wollen, aber nicht zu wissen, wo man eine geeignete Arbeit finden kann. Doch wo kann denn nun eigentlich der richtige Ferienjob gefunden werden, mit welchem im Idealfall nicht nur Geld verdient werden kann, sondern welcher auch den eigenen Interessen und Vorzügen entspricht?
Inserate in der Zeitung lesen
Ein Klassiker ist bei der Ferienjobsuche natürlich zunächst die lokale Tageszeitung. Diese Form der Suche hat den Vorteil, dass man als Schüler oder Student nur Angebote aus der Region vorfinden kann.
Darüber hinaus ist die Form der Suche sehr einfach. Ein kurzer Blick beim täglichen Durchblättern der Zeitung gibt dabei schon Aufschluss darüber, ob eines der Angebote in Frage kommt. Sollte ein Inserat interessant erscheinen, dann muss man lediglich die Kontaktmöglichkeit nutzen, um mehr über das Angebot herauszufinden.
Im Bekanntenkreis umhören
Eine weitere Möglichkeit ist das schlichte Umhören, ob
- Freunde
- Familienangehörige oder
- Bekannte
etwas über ein entsprechendes Angebot wissen. Der Vorteil dieses Verfahrens ist einerseits die Möglichkeit, einen Ferienjob zu erhalten, bevor dieser überhaupt öffentlich angeboten wurde. Andererseits kann man dank passender Kontakte auch an Jobangebote kommen, welche den eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Dabei ist es natürlich stets von Vorteil, wenn man den Chef persönlich kennt oder von jemandem empfohlen wurde, da so auf bessere Verdienstmöglichkeiten und Arbeitskonditionen gehofft werden kann.
Das Internet nutzen
Eine weitere Möglichkeit, welche man als Schüler oder Student noch hat, einen passenden Ferienjob zu finden, ist über die Nutzung diverser Online-Portale. Auf diesen finden sich Ferienjobangebote versammelt, wobei man die einzelnen Angebote in der Regel nach einer Vielzahl von Kriterien ordnen kann. Neben dem Hauptaspekt, dem Ort der Arbeitsstelle, kann die Angebotsvielfalt so noch beispielsweise nach der Art oder Dauer der Beschäftigung geordnet werden.
In der Öffentlichkeit die Augen und Ohren offen halten
Zuletzt kann es sich auf der Suche nach einem Ferienjob noch lohnen, bereits frühzeitig die Augen und Ohren hierfür offen zu halten. So kann man beispielsweise in der Öffentlichkeit auf Schilder oder in Gesprächen auf Hinweise stoßen, welche auf solche Angebote hinweisen. Bei weiterem Interesse kann man sich dann direkt beim jeweiligen Unternehmen melden und hat dann die Möglichkeit, sich bereits frühzeitig eine passende Ferienjobstelle zu sichern.
Gesetzliche Grundlagen
Schul- und Semesterferien sind eine ideale Möglichkeit für Schüler und Stundenten, an etwas Geld zu kommen und sich somit auch etwas leisten und gönnen zu können. Allerdings existieren in diesem Zusammenhang noch gesetzliche Richtlinien, an die man sich zu halten hat.
Jugendschutz
In Sachen Jugendschutz handelt es sich um das Alter sowie um die vorgeschriebene Arbeitsdauer, was in diesem Fall besonders Minderjährige betrifft.
Rechtslage bei Studenten
Für Studenten existieren diesbezüglich keinerlei Regelungen. Ein Student ist schließlich in der Regel volljährig und kann deshalb auch jeder Tätigkeit in den Semesterferien nachgehen, welche nicht mit den Gesetzen der BRD in Konflikt steht.
Ausnahmen bilden hierbei lediglich Studenten, welche derzeit einen Bildungszuschuss in Form von Bafög Zahlungen erhalten. Diese dürfen zwar ebenso jeder beliebigen Tätigkeit nachgehen; allerdings darf das maximale Einkommen im Monat nicht mehr als 400 Euro betragen. Ansonsten muss mit Kürzungen des Bafög gerechnet werden, was jeder Form von Mehrarbeit auch den finanziellen Reiz nehmen würde.
Rechtslage bei Schülern
Anders gestaltet sich die Rechtslage diesbezüglich bei Schülern. Hier gibt es eine Reihe von Auflagen, welche sich zudem auch auf verschiedene Altersstufen beziehen.
- Allgemein gilt, dass Schüler erst mit 15 Jahren einen klassischen Ferienjob annehmen dürfen.
- Klassischen Nebenverdiensten, beispielsweise dem Zeitungsaustragen oder Babysitten, darf hingegen schon ab 13 Jahren nachgegangen werden.
Doch auch wenn man bereits 15 ist und einem Ferienjob nachgeht, müssen viele rechtliche Aspekte beachtet werden. Zunächst einmal darf maximal vier Wochen im Kalenderjahr gearbeitet werden. Sollte man dieser Tätigkeit als Schüler nicht am Stück nachgehen, so gelten 20 Tage als die gesetzliche Jahresobergrenze.
Des Weiteren darf man unter 18 Jahren täglich nicht länger als acht Stunden und wöchentlich nicht länger als 40 Stunden arbeiten. Die Arbeitszeit muss zudem am Tag liegen, weshalb Nachtschichten von 20 bis 6 Uhr nicht legitim sind.
- Sobald man über sechs Stunden am Tag arbeitet, müssen zudem Pausen von mindestens einer Stunde gewahrt werden.
- Bei Tätigkeiten von bis zu sechs Stunden beträgt die minimale Pausenzeit wiederum nur 30 Minuten.
Grundsätzlich sind Ferienjobs aber auch am Wochenende und Feiertagen verboten. Ausnahmen bilden lediglich Gewerbe, in welchen diese Arbeitszeiten unumgänglich sind. Selbst dann müssen aber mindestens die Hälfte der Wochenenden eines Monats beschäftigungsfrei bleiben.
Arbeitsrecht
In Sachen Arbeitsrecht gilt: bei einem Ferienjob handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis; eine Kündigung, bei der man die Kündigungsregeln beachtet, ist also nicht notwendig. Anzuwenden sind jedoch die gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen, die auch für ein gängiges Arbeitsverhältnis gelten. Dazu zählen etwa
- Freizeitansprüche
- Entgeltfortzahlungen
- Tarifverträge sowie
- Betriebsvereinbarungen.
Sozialversicherungsrecht
Auch beim Sozialversicherungsrecht gelten die Regelungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Somit wird sich nach folgenden Kriterien gerichtet:
- Versicherungsfreiheit in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenverischerung, wenn die Arbeit nicht länger als auf zwei Monate oder 50 Tage befristet ist, unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit und dem monatlichen Arbeitsentgelt
- Zusammenrechnung der Vorbeschäftigungen ab Beginn des Kalenderjahres, wenn die Kriterien einer kurzfristigen Beschäftigung vorliegen
- Ergibt sich daraus eine Überschreitung der Zeitgrenze, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung, außer bei einer gerüngfügig entlohnten Arbeit
- Generelle Versicherungsfreiheit für Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
- Generelle Versicherungspflicht bei kurzfristigen Beschäftigungen, welchen zwischen Schulausbildungsende und einer Beschäftigung nachgegangen wird
Steuerrecht
Gehen Schüler und Studenten einer nichtselbstständigen Arbeit nach, gelten sie als Arbeitnehmer. Insofern ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, vom Arbeitslohn die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Mögliche Kürzungen in anderen Bereichen
Der Hauptgrund für die Aufnahme eines Ferienjobs ist klar. So will man als Schüler oder Student Geld verdienen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern. Allerdings hat ein solches Zusatzeinkommen oftmals Konsequenzen in Form von Kürzungen in anderen Bereichen. Doch welche Bereiche sind hiervon betroffen und welche Auflagen muss man beachten, dass es zu keinen derartigen Einschnitten kommt?
Kindergeld
Bei Studenten konnte es bis vor einiger Zeit zu einem Wegfall des Kindergelds kommen, wenn die jährlichen Einnahmen einen Wert von über 8.004 Euro überstiegen haben. Ein 400 Euro-Job, welcher maximal 4.800 Euro jährlich einbrachte, stellte dementsprechend keine Gefahr für den Erhalt des Kindergelds dar. Seit Januar 2012 hat die Einkommenshöhe des Kindes jedoch keine Auswirkungen mehr auf den Anspruch auf Kindergeld.
Steuerliche Freibeträge
Vorsicht ist aber auch geboten, wenn das Elternhaus derzeit von steuerlichen Freibeträgen profitiert. Diese sind gefährdet, sobald das Kind kein Kindergeld mehr erhält. Den steuerlichen Freibeträgen sind beispielsweise die Eigenheimzulage oder Ausbildungsfreibeträge zuzuordnen.
Bafög
Die Einkommensobergrenze, welche ohne Auswirkungen auf das Bafög erreicht werden kann, liegt bei 4.800 Euro. Werden diese Einnahmen allerdings verschwiegen, dann macht man sich strafbar und kann seitens des Staates angezeigt werden. Ein Einhalten dieser Obergrenze lohnt sich demnach für all jene, welchen ein relativ hoher Bafög-Betrag zugeteilt wurde.
Arbeitslosengeld II
Aber auch Bezieher des Arbeitslosengeld II müssen einige Auflagen beachten, damit diese Zuwendung nicht komplett gestrichen wird. So darf bis zum Alter von 25 Jahren nicht mehr als 1.200 Euro in den Ferien verdient werden, solange man eine Schule besucht und Arbeitslosengeld II bezieht. Die gesamte Tätigkeitsdauer darf zudem, unabhängig vom Einkommensbetrag, nicht länger als vier Wochen andauern.
Unterhalt
Zuletzt kann das Einkommen aus Ferienjobs auch Auswirkungen auf den gesetzlichen Unterhalt haben. So kann es in Streitfällen zu einer Anrechnung der Einkünfte kommen, was sich wiederum negativ auf die finanzielle Situation der Familie niederschlägt.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass kleinere Ferienjobs in der Regel zu keinerlei Kürzungen in anderen Bereichen führen. Bevor man allerdings einen Ferienjob über längere Dauer oder mit größeren Verdienstmöglichkeiten annimmt, sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob bzw. inwiefern dies Auswirkungen auf die gesamte finanzielle Situation hätte. Sollten die Kürzungen nämlich dann das mögliche Zusatzeinkommen übersteigen, dann muss der Ferienjob überhaupt nicht erst in Erwägung gezogen werden.
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