Das System des Numerus clausus (NC) in Deutschland
Wer 12 oder 13 Jahre auf der harten Schulbank verbracht hat, möchte auch den Lohn der Arbeit ernten. Er wird in jenen Berufen gesehen, die mit lukrativen Gehältern oder sogar manch erhabener Position ausgestattet sind. Dafür wird im Regelfall allerdings noch ein Studium benötigt. Wer über die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen, den Numerus clausus, nicht verfügt, hat es allerdings schwer. Informieren Sie sich über alles Wissenswerte zum Theme Numerus clausus in Deutschland.
Der Numerus clausus: Grundlegende Aspekte
Durchgesetzt hat sich dabei ein Vorgehen, das auf den so genannten Numerus clausus abstellt. Er umfasst die drei möglichen Zulassungswege, auf denen ein Student seinen Zugang zu dem gewünschten Studiengang erlangen kann. Diese Voraussetzung basiert auf drei Werten: der Durchschnittsnote des Abiturs, den Wartesemestern sowie dem Auswahlverfahren der Hochschulen.
Alle drei Aspekte werden unterschiedlich gewichtet und von den jeweiligen Lehreinrichtungen maßgeblich beeinflusst. Was an einer Universität noch anerkannt wird, muss für die andere also nicht gleichermaßen gelten.
Ein grundlegendes Kriterium, ob die Zulassung zu einer Fachrichtung erfolgreich gestaltet werden kann, wird bereits in der durchschnittlichen Note des Abiturs gesehen. Liegt dieser Wert unter jenem, den die Universität fordert, wird die Bewerbung positiv beschieden.
Je nach Bundesland und Einrichtung variiert diese Note allerdings, weswegen ein Studium mancherorts möglich, mit der gleichen Zensur anderswo aber unmöglich ist. Hier sollte vorab geschaut werden, wie die Maßgaben an der gewünschten Universität je nach Studienfach erfolgen.
Wer es über die Note nicht geschafft hat, einen freien Platz zu erringen, der kann meist durch das Ableisten einer Wartezeit dennoch den erhofften Zugang zu den Hörsälen und Seminaren erlangen. Allerdings kommt es auch hierbei zu Abweichungen zwischen den Universitäten - zudem gilt das Verfahren der Wartesemester stets als etwas altbacken und sieht sich auch den kritischen Blicken der Verfassungsrichter ausgesetzt. Jedenfalls dann, wenn die Wartezeit ausufert und sie dem Bewerber nicht mehr zuzumuten sein sollte.
Je nach Fachrichtung kann der Schwerpunkt für den Numerus clausus aber nicht alleine auf den Noten und Wartesemestern liegen, sondern eher in einer Eignungsprüfung, fachspezifischen Bewertungen oder anderer Kriterien zu sehen sein. Ob und in welchem Rahmen derartige Maßnahmen angeboten werden, obliegt dabei der jeweiligen Fakultät, die die für sich am besten geeigneten Bewerber auswählen soll. Meist kann das Vorweisen einiger Berufserfahrung oder das Ableisten sozialer Dienste hierbei positiv betrachtet werden, wobei damit noch immer kein garantierter Anspruch auf den Studienplatz verbunden ist.
Im Folgenden gehen wir etwas genauer auf die drei unterschiedlichen NC-Werte ein...
Die drei unterschiedlichen NC-Werte
Der Zugang zu der universitären Ausbildung kann auf insgesamt drei Wegen erfolgen. Am bekanntesten ist dabei die Abiturnote. Das zweite Standbein wird in den so genannten Wartesemestern gesehen - jener Zeit also, die zwischen dem Erlangen der Hochschulberechtigung und der Zulassung zu einem Studiengang verstreicht. Der größte Teil der Bewerber erreicht seine Immatrikulation aber über das Auswahlverfahren der Hochschulen.
Die Abiturnote
Grundsätzlich wird der Numerus clausus mit der Durchschnittsnote des Abiturs gleichgesetzt. Doch dieser Wert ergibt lediglich einen für die Zulassung an einer Hochschule entscheidenden Faktor. Hierbei handelt es sich um jene Note, die die Untergrenze des Verfahrens festlegt.
Das bedeutet im Gegenzug, dass eine bessere Durchschnittszensur den Zugang zu dem gewünschten Studienfach garantieren kann - oder doch zumindest, dass die Universität den Bewerber nicht ganz so einfach ablehnen darf. Daher ist es für viele Abiturienten bedeutsam, sich bereits vor dem Ende der Schulzeit über die Noten der von ihnen favorisierten Fächer zu erkundigen und möglichst alles für deren Erreichen zu tun.
Allerdings kann es zwischen den einzelnen Fächern sowie den Hochschulen und sogar Bundesländern zu erheblichen Unterschieden kommen. Die Lehreinrichtungen sind in der Gestaltung der Durchschnittsnote relativ eigenständig. Meist wird für das kommende Semester der Wert des vergangenen Semesters errechnet.
Er ergibt sich aus der Zahl der Bewerber und deren Noten, aus denen der Durschnitt gebildet wird. Je nach Einzugsgebiet kann es daher zu erheblichen Abweichungen kommen. Statistiken zeigen, dass gerade im Bundesland Bayern relativ hohe Werte erreicht werden, der Zugang zum Studium also etwas schwieriger gestaltet wird, wogegen in Berlin und Brandenburg leichtere Voraussetzungen herrschen.
Tipp: Flexibel bleiben, was die Wahl der Uni angeht - so bekommt man eher einen Platz.
Rund 20 Prozent der Bewerber erlangen ihren Studienplatz dadurch, dass sie den Notendurchschnitt einhalten. Ratsam ist es dabei, nicht unbedingt nur auf eine bestimmte Universität zu spekulieren, sondern vielmehr flexibel zu sein. Denn wie die Statistiken zeigen, ist es zuweilen nicht möglich, den Richtwert in Bayern einzuhalten - das bedeutet indes nicht, dass auch in anderen Bundesländern eine Ablehnung erfolgen würde.
Es lohnt sich daher, einmal einen bundesweiten Vergleich zu unternehmen und zu vergleichen, welche Lehranstalten einen besonders niedrigen und welche von ihnen einen hohen Notenwert verlangen. Oftmals kann dadurch doch noch der begehrte Studiengang absolviert werden, der ungeliebte Wechsel in ein anderes Fach bleibt dem Bewerber erspart.
Im Übrigen ist keine Universität gebunden, tatsächlich die Plätze anhand der Abiturnoten zu vergeben. Es gibt auch einzelne Anbieter, die - zumindest in einigen Studiengängen - vollständig darauf verzichten. Das ist immer dann der Fall, wenn die Nachfrage geringer ausfiel, als freie Plätze vorhanden waren.
Auf diese Weise wird der Lehrbereich also attraktiver gestaltet, er soll mehr Bewerber anlocken und damit ein Ausschöpfen der Kapazitäten ermöglichen. Gerade für solche Schulabgänger, die über relativ schlechte Noten verfügen, ist damit der Einstieg in manch elitäres Fach dennoch möglich - auch, wenn dieser nicht selten mit dem Umzug in ein anderes Bundesland verbunden ist.
Das Wartesemester
Als Wartesemester werden jene Zeiten zusammengefasst, die zwischen der Erlangung der Hochschulreife - insofern also dem Abitur - sowie der Zulassung zu einem Studienfach verstreichen müssen. Damit wird sichergestellt, dass auch solche Bewerber studieren dürfen, deren Durchschnittsnote nicht den erforderlichen Wert erreicht, um das Studium sofort aufnehmen zu können.
Als Semester wird dabei ein Halbjahr angesehen. Zwei Wartesemester umfassen also bereits ein Jahr, nicht selten ist aber gerade in den häufig nachgefragten Studiengängen mit acht oder sogar zehn Wartesemestern zu rechnen. Ein Zeitraum also, der sinnvoll genutzt werden sollte.
Erlangen 20 Prozent der Bewerber ihren Studienplatz über die Durchschnittsnote des Abiturs, so erfüllt noch einmal die gleiche Kapazität die Voraussetzungen dadurch, dass sie auf die geforderte Anzahl an Wartesemestern kommt. Jeder fünfte Student befindet sich daher in den Hörsälen und Seminaren, weil er die entsprechende Zeit gewartet hat, bis ihm ein freier Platz gewiesen wurde - und nicht etwa, weil er die Qualifikationen für einen Studiengang mitbringt.
Das Verfahren an sich ist umstritten und gerade bei den Bewerbern nicht sonderlich beliebt. Die Zahl der vorzeitigen Abbrüche ist hier auch höher als bei jenen Studenten, die etwa die Abiturnote einhalten konnten.
Wie bereits bei jener Note, so darf jede Universität auch bei den Wartesemestern frei entscheiden und diese nach eigenen Vorgaben errechnen. So kann es beispielsweise sein, dass es gerade in einem vermeintlich elitären Studienfach wie den Rechtswissenschaften einen relativ hohen Abiturwert gibt, der etwa im Bereich der Durchschnittsnote von 1,6 bis 1,8 liegt.
Bewerber, die dieses Kriterium nicht erfüllen, müssen nun warten, ehe sie einen jener Studienplätze für das Fach erlangen, der nicht an diese Zensur gebunden ist. Wie viele Semester dabei ins Land streichen, ist unterschiedlich und bleibt in der Errechnung den Lehreinrichtungen überlassen.
Gerade solche Fachrichtungen, die stark nachgefragt sind, weisen aber sehr lange Wartezeiten auf. So können zwischen dem Erreichen des Abiturs und der Zulassung zum Studium gerade bei den psychologischen, medizinischen oder juristischen Zweigen gerne einmal vier, fünf oder sogar mehr Jahre vergehen, ehe der Bewerber angenommen wird.
Wie bereits bei der Durchschnittsnote, so gilt auch hier die Faustformel: Je stärker ein Studiengang nachgefragt wird, desto höher liegen die Voraussetzungen. Insofern ist hier gleichfalls ein flexibles Vorgehen ratsam. Denn wer will in einem Bundesland schon fünf Jahre auf seine Zulassung warten, wenn er nur wenige Kilometer entfernt sofort in die Materie einsteigen darf?
Die Wartezeit sinnvoll nutzen
Lässt sich das Wartesemester aber nicht umgehen, so sollte der Schulabgänger die Zeit sinnvoll nutzen. Einerseits, weil er auf diese Weise wertvolle Qualifikationen wie etwa einen Berufsabschluss, Erfahrungen im Ausland oder einen Dienst bei der Bundeswehr und vergleichbaren Einrichtungen absolvieren kann.
Oftmals gelingt damit die Vorbereitung auf ein Studienfach besser, können doch insbesondere die praktischen Fähigkeiten bereits vor der theoretischen Lehre erworben werden. Einige dieser Maßnahmen werden für die Wartesemester aber auch angerechnet. Der Bewerber verkürzt damit also die Zeit bis zur Zulassung für das gewünschte Studium und profitiert daher doppelt, wenn er die vermeintlich freie Zeit sinnvoll zu nutzen weiß.
Die Wartezeit mit einem Studium überbrücken?
Noch immer hält sich hartnäckig der Glaube, die Wartesemester könnten für ein anderweitiges Studium verplant werden. Ein solches etwa, das die Grundlagen der gewünschten Materie setzt oder doch zumindest eine zusätzliche Qualifikation bietet. Das ist jedoch falsch.
Ein solches umgangssprachlich als Parkstudium bezeichnetes Vorgehen bewirkt lediglich eine Unterbrechung der Wartezeit. Diese wird anschließend also an jenem Punkt weitergeführt, an dem sie pausiert wurde. Der Effekt, damit die Zeit verkürzen zu können, tritt also nicht ein. Etwas Anderes kann bei Studiengängen gelten, die im Ausland absolviert werden - hier ist aber vorab zu klären, ob und in welchem Umfang die Anrechnung erfolgt.
Anrechenbare Zeiten für das Wartesemester
Zwar wird ein Parkstudium nicht angerechnet, allerdings können insbesondere berufsbezogene Qualifikationen oder das Ableisten des Wehrdienstes und vergleichbarer Maßnahmen sehr wohl eine Verkürzung der Wartezeit bewirken. Dabei ist es nicht relevant, ob diese Leistungen vor dem Abitur oder erst danach absolviert wurden.
Allerdings sollte auch hierfür vorab in Erfahrung gebracht werden, welche Vorgänge zur Senkung der Wartesemester führen und welche dafür nicht infrage kommen. Grundsätzlich wird aber
- eine berufliche Ausbildung
- das freiwillige Jahr im Ausland sowie
- jedewede Form sozialer Dienste und Tätigkeiten
positiv bewertet. Halbprofessionelle Dienste wie die Zeit bei der freiwilligen Feuerwehr können aber einen Grenzbereich darstellen.
Begrenzung der Zeiten
In den vergangenen Jahren wurde vielfach eine Beschränkung der Wartesemester diskutiert. So wurde durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im Jahre 2009 entschieden, dass eine Zeit von mehr als 12 Wartesemestern als verfassungswidrig gilt. Ein derart langes Warten sei dem Bewerber nicht zuzumuten.
Allerdings ergibt dies lediglich einen groben Richtwert. Eine gesetzliche Grundlage darüber, wie eine Höchstgrenze der Wartesemester beschaffen sein könnte, liegt nicht vor. Es sollte daher im Einzelfall entschieden werden, wie viele Jahre ein Bewerber überbrücken kann und ob er tatsächlich realistische Chancen sieht, früher oder später das gewünschte Studium aufnehmen zu können. Falls nicht, bleibt wohl nur der Gang vor das Verwaltungsgericht - oder das Suchen einer alternativen Fachrichtung.
Das Auswahlverfahren der Hochschulen
Der überwiegende Teil der Bewerber erlangt seinen Zugang zu einem Studienfach, obwohl er die Durchschnittsnote des Abiturs nicht eingehalten und auch die entsprechenden Wartesemester nicht absolviert hat. Möglich wird das, weil jede Hochschule rund 60 % der freien Plätze anhand eigener Kriterien vergibt.
Damit soll sichergestellt werden, dass auch solche Bewerber studieren dürfen, die über die geeigneten Voraussetzungen und Talente verfügen. Beispielhaft wären hier die künstlerischen Fächer zu nennen: Warum sollte ein Student als Maler oder Bildhauer keine herausragenden Leistungen erbringen können, nur weil er sich eine gute Abiturnote mit Fächern verbaut hat, die er in seinem Berufsleben ohnehin nicht benötigt?
Aber nicht alleine das Talent kommt in dem Auswahlverfahren zum Tragen. Im Regelfall veranstalten die Universitäten Eignungstests oder sogar Vorstellungsgespräche mit ihren Bewerbern. Auch damit soll festgestellt werden, über welche Grundlagen eine Person verfügt, ob Ansätze bestimmter Leistungen erkennbar sind und in welcher Form diese ausgebaut werden können.
Derartige Maßnahmen unterscheiden sich natürlich gänzlich von den weitgehend anonymisierten Vorgängen der Ermittlung der Durchschnittsnote oder der Wartesemester. Der Bewerber und die Facheinrichtung lernen sich sehr früh kennen und können daher schnell ermessen, was sie erwartet und was von ihnen verlangt wird.
Tipp: Besonders in künstlerischen Fachrichtungen zählen Auswahlverfahren zum festen Bestandteil.
In einigen Fachgebieten kann neben dem Talent aber auch eine berufliche Vorbildung entscheidend sein. Das ist insbesondere in den technischen und ingenieurwissenschaftlichen Materien keine Seltenheit, da hier meist die praktischen Erfahrungen einen erheblichen Faktor innerhalb des Studiums einnehmen und solche Bewerber, die über solche Kenntnisse bereits verfügen, nicht selten auch schneller und effizienter an ihren Abschluss gelangen.
Ebenso ist es aber auch möglich, dass einzelne Noten des Abiturs stärker gewichtet und fachspezifisch ausgerichtet werden. Sodass etwa in den naturwissenschaftlichen Fakultäten nicht entscheidend ist, wie sich der Bewerber in den Fächern des Sports oder der Musik geschlagen hat, sondern wie er die Biologie, die Physik oder die Chemie zu bewältigen wusste.
Ob und in welchem Umfang eine Universität ein solches Auswahlverfahren anbietet, sollte vor der Bewerbung in Erfahrung gebracht werden. Gerade in den künstlerischen Fachrichtungen gehört es nahezu zum festen Bestandteil, insbesondere in den stark nachgefragten Fächern wird demgegenüber gerne einmal darauf verzichtet.
Wichtig ist es, die innerhalb des Verfahrens geforderten Leistungen dann auch erbringen zu können und sich entsprechend darauf vorzubereiten. Keine Seltenheit ist es zudem, dass das Verfahren diverse Faktoren umfasst und somit bestimmte Noten, Leistungen und Erfahrungen abgefragt werden, die zusammengenommen über die Vergabe des Studienplatzes entscheiden.