Studiengebühren - Zusammensetzung und Möglichkeiten, die Studienbeiträge zu verhindern

In vielen Bundesländern sind sie mittlerweile nicht mehr wegzudenken: die Studiengebühren. Zwar werden sie von den meisten Hochschulen tatsächlich dazu eingesetzt, um die Lehre zu verbessern; eine hohe finanzielle Belastung stellen sie für die Studenten jedoch trotzdem dar. Glück hat, wer in einem Bundesland studiert, in dem die Studiengebühren noch nicht eingeführt wurden oder wer sich aus einem bestimmten Grund davon befreien lassen kann. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Studiengebühren und die Möglichkeit, Studienbeiträge zu verhindern.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Studiengebühren: Definition und Zusammensetzung

Bei Studiengebühren oder auch Studienbeiträgen handelt es sich um Beiträge, die die Studenten regelmäßig zahlen müssen, damit sie am Studium teilnehmen können. Sie dienen der Kostensenkung für den staatlichen oder privaten Träger der Hochschule.

Andere Beiträge, die es bei der Rückmeldung zu begleichen gilt, darunter der Semesterbeitrag - oder auch Sozialbeitrag - werden nicht zu den Studiengebühren gezählt; sie werden zusätzlich erhoben. Zu den weiteren Kosten, die von Hochschulen erhoben werden können, zählen diese für

  • Prüfungen
  • die Bewerbung
  • Auswahlverfahren
  • Einrichtungsbenutzung
  • Exkursionen oder
  • den Verbrauch von Sachmitteln bei Praktika.

Sie lassen sich in ihrer Wirkung und Höhe oft mit den Studiengebühren vergleichen. Studienbeiträge ermöglichen es dem Studenten, die Hochschule für das Studium zu nutzen.

Hierzulande steht die Erhebung der Studiengebühren in ständiger Kritik. Doch schon bevor die allgemeinen Studiengebühren eingeführt worden sind, war der Hochschulzugang gänzlich ohne Kosten nicht möglich.

Wie bereits erwähnt, wird der Semesterbeitrag von den Studiengebühren getrennt.

  • Als Studiengebühren gelten die Mittel, die der Student an die Hochschule zahlt.
  • Zum Semesterbeitrag zählen vor allen Dingen die Beiträge für die Studierendenschaft und das Studentenwerk, ebenso sind Verwaltungskosten möglich. Des Weiteren lässt sich damit das Semesterticket finanzieren.

Mitte 2000 wurden die allgemeinen Studiengebühren eingeführt, 2014 wieder abgeschafft. Neben diesen gibt es in manchen Bundesländern

  • Studiengebühren für ein Zweitstudium
  • Studiengebühren für Langzeitstudierende sowie
  • Studiengebühren für ausländische Studenten, die aus Nicht-EU-Staaten kommen

Mittlerweile gibt es kein Bundesland mehr, welches Studiengebühren für das Erststudium (in der Regelstudienzeit) erhebt. Zu den Bundesländern, in denen Gebühren für ein Zweitstudium erhoben werden, zählen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt (bis 500 Euro, durch die Hochschulen festlegbar) sowie Sachsen, ebenfalld durch die Hochschulen festlegbar.

Fast ein Drittel fordert Gebühren für Langzeitstudenten und in den meisten Bundesländern werden Verwaltungsbeiträge, die etwa 50 Euro pro Monat betragen, erhoben. Bundesländer, in denen keinerlei Studiengebühren üblich sind, sind

  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland und
  • Schleswig-Holstein

Diese Angaben belaufen sich auf den Stand Dezember 2016.

Möglichkeiten, die Studienbeiträge zu verhindern

Pauschale Regelungen zur Entbindung von den Gebühren gibt es leider nicht. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob es Studiengebühren verlangt und falls ja, in welchem Fall sich ein Student davon entbinden lassen kann. Wer also der Meinung ist, ihm stünde nach den allgemeinen Richtlinien eine Befreiung zu, der sollte sich vor Stellung des offiziellen Antrags noch einmal explizit über die Rahmenbedingungen im jeweiligen Bundesland informieren.

Eigene Kinder

Generell werden Studenten mit Kind besonders gefördert. Dazu gehört auch, dass sie in der Regel von den Studiengebühren befreit werden.

Allerdings schwanken hier die Altersgrenzen stark zwischen den einzelnen Ländern. An manchen Universitäten wird man nur für einige Semester entbunden, an anderen gilt die Befreiung nur solange, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat. Außerdem stellen die zuständigen Ämter häufig Nachforschungen an, ob sich nicht jemand anderes aus dem familiären Umfeld des Studenten um das Kind kümmern könnte.

Studierende Geschwister

In Bayern und Baden-Württemberg kann man sich auch dann von den Gebühren befreien lassen, wenn die Geschwister ebenfalls studieren. Allerdings muss die Familie in diesem Fall mindestens drei Kinder haben.

Zusätzlich gelten für die beiden Bundesländer unterschiedliche Zusatzregelungen. Man kann jedoch sagen, dass man sich in Bayern als Großfamilie etwas leichter von den Studiengebühren lossagen kann.

Behinderung

Studiengebühren sollen nur von den Studenten verlangt werden, die dieser zusätzlichen Belastung auch standhalten können. Daher gilt in den meisten Ländern, dass Menschen mit Behinderung nichts bezahlen müssen.

Allerdings muss für die Befreiung ein gewisser Grad an Behinderung erfüllt sein. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhält man beim BaföG-Amt oder beim zuständiges Amtsarzt, der die Erkrankung später auch bestätigen muss.

Urlaubssemester und Praktikum

Legt man ein Urlaubssemester oder ein Praktikum ein, so entfallen die Gebühren fast einheitlich in allen Bundesländern. Schließlich nimmt man die Einrichtungen der Hochschule in dieser Zeit nicht in Anspruch und muss dementsprechend auch nicht dafür bezahlen.

Nicht immer ist also die Befreiung von Studiengebühren möglich - wie und wo Sie Hilfe zur Finanzierung erhalten, können Sie hier nachlesen.