Auslandsaufenthalt - Gründe, Möglichkeiten und Vorbereitung
Ein Auslandsaufenthalt ist etwas Besonderes im Lebenslauf, kann aber auch zur Herausforderung werden. Ein Auslandsjahr z.B. ist für den jungen Erwachsenen der erste freie und selbstständige Schritt hinaus in die Welt. Damit sind Erwartungen und Hoffnungen verbunden, wobei auch kleine Ängste vor der unbekannten Zukunft und der buchstäblichen Weite unvermeidbar sind. Egal, zu welchem Zweck - ein Auslandsaufenthalt muss gründlich vorbereitet werden. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Ziele und Möglichkeiten eines Auslandsaufenthalts und lesen Sie wichtige Aspekte bezüglich der Vorbereitung.
Gründe für einen längeren Auslandaufenthalt
Für einen längeren, beispielsweise ein- oder mehrjährigen Auslandsaufenthalt, kann es ganz unterschiedliche Gründe geben. Diese können - neben den privaten Aspekten, um beispielsweise Urlaub zu machen oder Verwandte bzw. Freunde zu besuchen, beispielsweise der Bildung und des Berufs dienen.
Auslandsaufenthalt in Studium und Beruf
In jüngeren Jahren zählt beispielsweise der Schüleraustausch dazu; während oder nach Abschluss der Studienzeit sind
- Sprachreisen
- Praktika
- Au Pair
- Work & Travel sowie
- der Freiwilligendienst
zu den gefragten Auslandsaufenthalten. Ein anderer Grund ist die länger andauernde Zeitarbeit im Ausland. Wenn der Arbeitgeber einen mehrjährigen Projektauftrag im Ausland übernommen hat, dann werden für diesen Zeitraum Projektmitarbeiter gesucht.
Das Projektteam wird zusammengestellt mit der Maßgabe, dass der Arbeitsplatz für längere Zeit vom In- in das Ausland verlagert wird. Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt unverändert bestehen.
Der Arbeitsuchende kann von sich aus eine Zeitarbeit im Ausland suchen oder sich von einer Agentur vermitteln lassen. In all diesen Fällen wird der Lebensmittelpunkt als Zentrum des persönlichen Lebens ins Ausland verlagert.
Auslandsaufenthalt zu kulturellen Zwecken
Bei einem Auslandsaufenthalt kann aber auch die Kultur im Vordergrund stehen. Um ein anderes Land kennen zu lernen, bedarf es eines längeren Aufenthalts; nur so hat man auch die Möglichkeit, sich zumindest die Grundlagen der jeweiliegn Landessprache anzueignen. Natürlich lässt sich so ein Vorhaben auch mit der Arbeitswelt verbinden.
Ein solcher Auslandsaufenthalt ist auch bedeutend für die persönliche Entwicklung. Man sammelt allgemein Lebenserfahrung. Andere Sitten, Bräuche und Menschen kennen zu lernen, hat einen großen Einfluss auf die Persönlichkeit und dies wiederum kann sich positiv auf die berufliche Karriere auswirken.
Auf einen Blick: Unterschiedliche Möglichkeiten
Die Arten eines Auslandsaufenthalts können somit ganz unterschiedlich ausfallen. Besonders beliebt ist dabei die Variante Work & Travel. Vor allem in Kanada, Australien sowie Neuseeland ist die Form weit verbreitet.
Das Prinzip: man reist innerhalb eines Landes von Ort zu Ort und nimmt dort jeweils einen Job an, um zum einen natürlich die Reisekasse auffüllen zu können, vor allem aber, um in die andere Arbeits- und Lebensart hineinzuschnuppern; natürlich lernt man auch die andere Sprache kennen. Es gibt unterschiedliche Veranstalter, die eine solche Reise organisieren; die Reise kann man aber auch selbst zusammenstellen.
Im Rahmen der Freiwilligenarbeit verbindet man den Auslandsaufenthalt mit gemeinnütziger Arbeit. Etwas Gutes für die Menschheit tun und ein neues Land kennen zu lernen; dies kann bei dieser Variante kombiniert werden.
Zu diesem Zweck stehen unterschiedliche Bereiche - besonders aus dem gesundheitlichen oder sozialen Sektor - zur Auswahl, zu welchen diverse Projekte angeboten werden, an denen man während des Aufenthalts mitwirkt. Dabei gibt es die Möglichkeit des Volunteerings, der ehrenamtlichen Tätigkeit, sowie des Freiwilligendienstes, der staatlich bezuschussten Variante der Freiwilligenarbeit.
Wer das Landleben kennenlernen möchte, kann dies in Form der Farmarbeit tun. Hier bekommt man in der Regel eine Unterkunft auf einer Farm bzw. Ranch und wird dort für unterschiedliche Zwecke eingesetzt, wie zum Beispiel als Erntehelfer oder für die Arbeit mit Tieren.
Wer bereits einen Blick auf das Schulleben eines anderen Landes werfen möchte, kann die Möglichkeit eines Schüler-/Studentenaustausch bzw. Auslandsjahrs wahrnehmen. Im Gegensatz zum Auslandsemester hat man hier mehr Zeit, sich einzuleben und wird sich einen genaueren Überblick verschaffen können. Meist wohnt man dabei bei der Familie eines Mitschülers bzw. Mitstudenten.
Eine ordentliche Portion Familienleben bekommt man auch als Au Pair geboten. In diesem Fall kümmert man sich vor allen Dingen um Kinder und nimmt deren Eltern ein ganzes Stück Arbeit ab.
Und schließlich werden für unzählige Länder Sprachreisen angeboten. In jeder Altersgruppe wird man hier fündig, dabei gibt es unterschiedliche Angebote bezüglich der Unterkunft, so kann man zum Beispiel in einem Hotel unterkommen; besser lernt man die Sprache hingegen, wenn man sich in einem privaten Zimmer untermietet.
Das Prinzip der Sprachreise ist der regelmäßige, manchmal tägliche Sprachunterricht an einer dortigen Schule. Der Rest des Tages steht den Schülern zur freien Verfügung; manchmal gibt es auch gemeinsame Freizeitaktivitäten - hier kann das Gelernte dann direkt trainiert werden.
Die nötige Vorbereitung für eine längere Auszeit im Ausland
Der Auslandsaufenthalt ist eine temporäre Verlagerung des Lebensmittelpunktes vom Inland hin in das Ausland. Anders als bei einem zweiten Wohnsitz, unter Beibehaltung des ersten, wird während eines längeren Auslandsaufenthaltes lediglich die Meldeanschrift im Inland beibehalten. Alles andere wird buchstäblich abgemeldet.
Wohnsitzaufgabe oder Untervermietung?
Je nachdem, wer zu welchem Zweck ins Ausland reist, kann eine weitgehende Auflösung des bisherigen Wohnsitzes nötig sein; besonders im Berufsleben kommt dies oftmals vor. Die Wohn-, also Meldeadresse wird in aller Regel beibehalten. Schüler, Jugendliche und Studenten sind ohnehin im sorgeberechtigen Elternhaus gemeldet, hier ändert sich nichts.
Wer einen selbstständigen Hauptwohnsitz hat, der behält ihn unter Fortzahlung der Aufenthaltskosten bei, oder er nimmt eine Ummeldung vor. Dazu bieten sich Familienangehörige, Freunde und Bekannte an.
Entscheidend ist es dabei, unter Beibehaltung einer Meldeanschrift als Hauptwohnsitz während der Abwesenheit möglichst wenig Kosten dafür aufwenden zu müssen. Der Haupt- oder Erstwohnsitz ist als Meldeanschrift die Voraussetzung für eine postalische Erreichbarkeit, während die Wohnadresse der tatsächliche Aufenthaltsort im Ausland ist.
Postalische Erreichbarkeit
Eine postalische Erreichbarkeit ist, auch während des Aufenthaltes im Ausland, in erster Linie in Behördenangelegenheiten notwendig. Dazu gehören Wahlbenachrichtigungen zur Wahrnehmung des Wahlrechts oder die Kommunikation mit dem Betriebsfinanzamt - denn auch während des Aufenthaltes im Ausland besteht weiterhin eine Steuererklärungspflicht.
Was man vorab regeln sollte, um Geld zu sparen
In den meisten Fällen kann der längere Auslandsaufenthalt auch langfristig vorbereitet werden. Damit sind mehrere Wochen oder einige Monate gemeint. Alles, was inlandspezifisch ist und im Ausland nicht benötigt wird oder nutzbar ist, wird vorübergehend gestoppt, storniert oder gekündigt.
Dabei sind vertragliche Fristen einzuhalten, weil der Auslandsaufenthalt in aller Regel kein Grund für eine außerordentliche, also vorzeitige Vertragskündigung ist. Hier bieten sich im Einzelfall ganz individuelle Lösungen an.
So kann ein Kommunikationsvertrag für das Festnetztelefon, der nicht kündbar ist, auf Familienangehörige übertragen werden. Sie übernehmen den Vertrag ohne Mehrkosten. Das ist in diesem Falle immer noch günstiger als den Telefonvertrag unverändert fortführen zu müssen, ohne ihn im Ausland nutzen zu können.
Ganz wichtig ist es, eine Person des Vertrauens zu haben, die sich während des Auslandsaufenthaltes um diejenigen Posteingänge kümmert, die unter der heimischen Meldeanschrift eingehen.
Die heutige Technik macht es möglich, dass die geöffnete Post per Fax oder als Datei per E-Mail weitergeleitet wird. Das ist auch dann möglich, wenn wie bei Work & Travel der Wohnsitz mehrfach gewechselt wird. Insofern muss ein Kontakt von der ausländischen Wohnadresse hin zur heimischen Wohnanschrift dauerhaft bestehen bleiben und funktionieren.
Auf bestimmte Vorbereitungspunkte gehen wir im Folgenden ein...
Das Auto richtig lagern
Die Autolagerung während des Auslandsaufenthaltes richtet sich weitgehend nach den finanziellen Möglichkeiten. Das Spektrum reicht vom kostenlosen Unterstellen bis hin zur professionellen Selbstlagerung, dem Self Storage. Die Zulassungsbehörde bietet als Alternativen das vorübergehende Abmelden oder Stilllegen an.
Stilllegung oder Abmeldung?
Der Pkw gehört zu denjenigen Bereichen, die sich während des Auslandsaufenthaltes problemlos deaktivieren und nach der Rückkehr wieder aktivieren lassen. Sofern das Fahrzeug während der eigenen Abwesenheit nicht durch Dritte bewegt, also gefahren werden soll, kann es wahlweise abgemeldet oder stillgelegt werden.
Zuständig ist die Zulassungsstelle, bei der das Auto angemeldet worden ist, oder jede bundesweit andere Zulassungsstelle. Die Stilllegung hat eine vorübergehende Wirkung, die auf sieben Jahre begrenzt ist. Nach der Rückkehr aus dem Ausland kann die Stilllegung wieder aufgehoben, sozusagen rückgängig gemacht werden.
Eine Abmeldung hingegen ist endgültig. Das Fahrzeug muss anschließend wieder neu angemeldet werden. Damit verbunden sind auch die Ab- und erneute Anmeldung beim Finanzamt wegen der Kfz-Steuer sowie bei der Kfz-Versicherungsgesellschaft bezüglich der Kfz-Haftpflicht.
Auch während der Stilllegungszeit werden weder Kfz-Steuer noch Kfz-Versicherung fällig. Für bis zu eineinhalb Jahren besteht eine automatische und beitragsfreie Ruheversicherung in der Kfz-Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung. Bei einem Auslandsaufenthalt über diesen Zeitraum braucht sich der Kfz-Halter also keine Gedanken um sein Fahrzeug zu machen.
Autolagerung
Die Autolagerung kann ganz unterschiedlich gestaltet werden. Damit das Fahrzeug betriebsbereit bleibt, sollte es trocken und witterungsabhängig abgestellt werden. Ein nicht überdachtes Parken im Freien entfällt, während das Abstellen in einem überdachten Carport, der seitlich offen ist, durchaus ausreichen kann.
Der Pkw ist vor Regen und Schnee geschützt, nicht jedoch vor extremen Temperaturen im Sommer und Winter. Diesen Schutz bietet die abgeschlossene Garage, sofern sie verfügbar ist. Mitentscheidend bei dieser Überlegung ist auch die Tatsache, ob es sich um ein neueres oder neues Fahrzeug handelt, bei dem ein Wertverlust möglichst vermieden werden soll - oder aber um ein "Altes Möhrchen", um einen Youngtimer oder einen Oltimer.
Self Storage
Für das wertvolle Liebhaberfahrzeug bietet sich die Anmietung einer Box beim Self Storage, einer professionellen Selbstlagerung, an. Dabei handelt es sich um meistens mehrgeschossige Lagerhäuser, in denen Park- oder Lagerräume angemietet werden können. Die Flächengröße ist durch mobile Wände variabel.
Jede Box ist verschließbar, während über das kodierte Schließsystem ein 24h-Zugang zum Lagergebäude besteht. Es ist Sommer wie Winter gleichbleibend temperiert und videoüberwacht.
Der Lagerinhalt, also das Auto, wird während der Lagerzeit versichert. Da die Grundfläche für das Fahrzeug überschaubar ist, halten sich die Lagerkosten durchaus im verträglichen Rahmen.
Das Auto kann hier gelagert und direkt nach der Einlagerung stillgelegt werden. Der Kfz-Halter hat auch die Gewähr, dass die gemietete Box während seiner Abwesenheit vom Self Storage-Betreiber regelmäßig kontrolliert wird. Mit dieser Lösung ist er auf der ganz sicheren Seite.
Weiterführende Maßnahmen am Auto
Um das Fahrzeug vor der natürlichen Staubeinwirkung zu schützen, sollte es auch bei dieser Lagermöglichkeit mit einer Schutzhülle umhüllt werden. Die Parkfläche muss mit einer undurchlässigen Folie abgedeckt werden, damit ein möglicher Ausfluss von Öl oder Benzin, was während der Lagerungszeit unbemerkt geschehen kann, aufgefangen wird. Das Verschmutzen oder Beschädigen der gemieteten Lagerfläche muss vermieden werden, weil sich daraus Schadensersatzansprüche mit zusätzlichen Kosten für die Autolagerung ergeben können.
Wohnungsangelegenheiten
Auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollte der Hauptwohnsitz, also die bisherige Wohnanschrift im Inland, beibehalten werden. Damit sind sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden.
Die Wohnanschrift, beispielsweise die der jetzigen Mietwohnung, stellt eine jederzeit postalische Zustellung von Briefpost sicher. Bei Behördenpost kann das wichtig werden, wenn sich daraus Verpflichtungen ergeben.
Im Gegensatz zur Wohnanschrift ist die Wohnadresse die des aktuellen Aufenthaltes im Ausland. Zu der temporär verlassenen Wohnung im Inland ist durchaus etwas Kreativität gefragt.
Untervermietung
Bei jeder Mietwohnung muss beachtet werden, dass der Vermieter einer Untervermietung zustimmen muss. Selbst wenn Gerichte der untersten Instanz, also bundesweite Amtsgerichte, in Einzelfällen anders entscheiden, so nimmt es kein Vermieter problemlos hin, wenn ohne sein OK die vermietete Wohnung untervermietet wird.
Dieser Bereich der Vorbereitung eines längeren Auslandsaufenthaltes gliedert sich in zwei Abschnitte. Der Vermieter muss so früh wie möglich über die Absicht der Untervermietung informiert werden und seine schriftliche Zustimmung dazu geben.
Die tatsächliche Untervermietung selbst ist ihm dann zu gegebener Zeit mitzuteilen. Bestenfalls wird er vom Mieter mit dem Untermieter persönlich bekannt gemacht.
Verträge und Kosten
Auch unter Freunden sollte bei der Untervermietung ein kurzgehaltener Vertrag abgeschlossen und beiderseits unterzeichnet werden. Es handelt sich um die Untervermietung einer möbilierten Wohnung.
Die Verträge für Energieversorgung, Kommunikation und Rundfunkbeitrag laufen unverändert auf den Namen des Mieters, in diesem Falle des Untervermieters, weiter. Wenn diese Kosten vom Untermieter getragen werden sollen, dann muss das in dem Untermietvertrag mit Kostenart und Kostenhöhe festgehalten werden.
Bei Ein- und Auszug des Untermieters müssen die Zählerstände von Strom und Heizung abgelesen werden. Sie sind die Grundlage für die Endabrechnung der Energiekosten. Ob der Untermieter zwischenzeitliche Abschlagszahlungen im Rahmen der Untermiete bezahlt, wird individuell vereinbart.
Für den Untermieter handelt es sich wahlweise um den ersten oder zweiten Wohnsitz, der bei der örtlichen Gemeinde anzumelden ist. Der Mieter als Untervermieter sollte sich eine Kopie dieser Meldebestätigung aushändigen lassen und sie der guten Ordnung halber an seinen Vermieter weiterleiten.
Briefkasten
Für die Zustellung von Briefpost, Zeitungen und dergleichen sollte der Untermieter einen eigenen Briefkasten erhalten. Das beseitigt jeden Zweifel bei den Zustellern, muss jedoch mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Alternative dazu ist eine gemeinschaftliche Nutzung des Briefkastens des Untervermieters, wobei diese Doppelnutzung für die Zustellung deutlich erkennbar sein muss.
Nachbarn informieren
In einem Mehrfamilienhaus kann es hilfreich sein, die unmittelbaren Nachbarn auf derselben Wohnetage über die vorübergehende Untervermietung zu informieren und sie mit dem Untermieter bekannt zu machen. Mögliche Vorbehalte werden dadurch ausgeräumt, zumal der Untermieter je nach Situation auch gemeinschaftliche Aufgaben oder Arbeiten wie Hausflurreinigung, Winterdienst oder Gartenpflege übernehmen muss.
Der Untermieter tritt in alle Rechte und Pflichten des Mieters ein, wozu auch das Einhalten der Hausordnung gehört. Vor diesem Gesamthintergrund ist es sicherlich positiv, wenn der Mieter den Untermieter kennt, also seine Mietwohnung nicht an einen unbekannten Fremden untervermietet.
Der guten Ordnung halber sollte der Mieter die Untervermietung seiner seiner Hausratversicherung mitteilen und im Untermietvertrag vereinbaren, dass der Untermieter eine eigene Hausratversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung, beide möglichst ohne eine Selbstbeteiligung, abschließt.
Möglichkeiten, Telefon- und Handykosten zu sparen
Verträge jeder Art sind Vereinbarungen, die im gegenseitigen Einvernehmen abgeschlossen werden. Dazu gehören auch Kommunikationsverträge für Festnetz- und Mobiltelefon, für die Internetnutzung sowie die damit verbundenen Tarife. Jeder Vertrag lässt sich ändern oder ergänzen, wenn die Vertragspartner damit einverstanden sind.
Festnetz
Im Hinblick auf einen längeren Auslandsaufenthalt kann das heimische Festnetztelefon nicht genutzt werden. Diese private Entscheidung zu einem Aufenthalt im Ausland ist für den Festnetzanbieter kein Grund, einer außerordentlichen oder vorzeitigen Kündigung zuzustimmen
Der Anschlussnehmer hat lediglich die Möglichkeit, allerdings mit guten Aussichten auf Erfolg, den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen ruhen zu lassen. Um diese Ruhezeit verlängert sich die Vertragslaufzeit nach hinten hin. Dem kann der Anbieter zustimmen, er muss es aber nicht.
In der Praxis wird er es tun, weil ihm dadurch kein erkennbarer Nachteil entsteht. Der Anschlussnehmer bleibt sein Bestandskunde, und der Vertrag wird dadurch erfüllt, dass sich die Laufzeit im Endeffekt nicht verändert, sprich verkürzt.
Mobiltelefon
Anders ist die Situation bei den mobilen Kommunikationsgeräten wie Handy und Notebook. Sie werden garantiert mitgenommen - also auch dann für private Zwecke genutzt, wenn der Arbeitgeber zu beruflichen Zwecken Hardware und Software bereitstellt.
In diesem Falle wird der Anbieter nicht so schnell nachgeben, weil er Alternativen anbieten kann. Die Kostenarten für Handy und Internet gliedern sich in die Grundkosten als die monatliche Grundgebühr sowie in die Nutzungskosten für das Datennetz.
Während des Auslandsaufenthaltes wird voraussichtlich vorwiegend im Ausland selbst telefoniert, also im dortigen Netz und weniger international in die Heimat. Der Handynutzer sollte im Rahmen eines Kostenvergleichs gegenüberstellen, was ihn ein neuer Handyvertrag im Ausland mit der dortigen Netznutzung kostet.
Das wird garantiert preisgünstiger sein als die Nutzung des heimischen Netzes mit den dazugehörigen Roamingkosten. Im günstigsten Falle wird der heimisch Netzbetreiber den Mobilfunkvertrag für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ruhen lassen, so wie der Festnetzanbieter auch.
Wenn nicht, dann bleibt noch die Möglichkeit, während des Auslandsaufenthaltes außer der monatlichen Grundgebühr keine weiteren Kosten unter diesem Mobilfunkvertrag zu verursachen. Das wird durch den Abschluss des neuen Vertrages im ausländischen Mobilfunknetz gewährleistet.
Internetnutzung
Vergleichbar ist die Situation für die Internetnutzung. Hier sollte der Preis zwischen den Datenroaming-Preisen einerseits und einem neuen Vertrag im Ausland andererseits verglichen werden. Mitentscheidend ist auch das betreffende Ausland.
In den EU-Mitgliedsstaaten gelten für das Datenroaming andere Voraussetzungen und Kostengrenzen als in den anderen europäischen sowie außereuropäischen Ländern. Auch das Kommunikationsverhalten im Ausland ist ausschlaggebend für diese oder jene Lösung.
Ganz allgemein gilt der Grundsatz, dass die Angebote im Lande vom Preis-Leistungs-Verhältnis her am günstigsten sind. Diese Möglichkeit sollte besonders bei einem längeren Auslandsaufenthalt genutzt werden.
Getrennt davon steht das Bemühen, die bisherigen Verträge für die Dauer des Auslandsaufenthaltes möglichst kostengünstig oder kostenneutral zu gestalten. Den Anbietern ist in erster Linie, auch aus statistischen Gründen, daran gelegen, keine Bestandskunden zu verlieren.
Ob die ihren Umsatz jetzt oder zukünftig machen, ist sekundär. Entscheidend ist, dass sie zahlende Kunden bleiben und nach der Rückkehr aus dem Ausland den Vertrag weiterführen. Mit dieser Tendenz bestehen ausgesprochen gute Chancen, bestehende Verträge im Inland während des Auslandsaufenthaltes kostenneutral ruhen zu lassen.
Versicherungsangelegenheiten
Für einen längeren Auslandsaufenthalt gilt nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht das Prinzip der Ausstrahlung, also der Geltung deutschen Rechts. Eine private Auslandskrankenversicherung ist, allein wegen der Rückführung im Krankheitsfall, dringend anzuraten.
Sozialversicherung
Jedes Land der so genannten ersten und auch zweiten Welt hat ein eigenes Sozialversicherungssystem. Das deutsche gliedert sich in die Bereiche
- Kranken-
- Pflege-
- Renten-
- Arbeitslosen- sowie
- gesetzliche Unfallversicherung.
Wenn während eines Auslandsaufenthaltes aufgrund der individuellen Umstände die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechtes vorliegen, dann "strahlen diese Rechtsvorschriften dorthin aus" - sie werden für den betreffenden Auslandsaufenthalt angewendet.
Rechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist § 4 des vierten Sozialgesetzbuches, des SGB IV. Die notwendige Einzelfallprüfung nimmt diejenige Krankenkasse vor, bei der die Mitgliedschaft besteht.
Seit Anfang des Jahres 2009 ist jeder Bürger von Gesetzes wegen krankenversichert und hat für diese Frage einen festen Ansprechpartner. Insofern ist es beruhigend zu wissen, dass bei einer Berufstätigkeit während des Auslandsaufenthaltes ein vollumfänglicher Schutz in der Sozialversicherung besteht - umgangssprachlich werden weiterhin Beiträge eingezahlt. Das gilt in erster Linie für die Renten- sowie für die Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber ist für Meldung und Beitragszahlung zur gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Kranken- und Pflegeversicherung sind eng miteinander verknüpft. Träger der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse; auch aus diesem Grunde werden die Beiträge in einer Summe erhoben und an die Krankenkasse oder Krankenversicherung bezahlt.
Private Auslandskrankenversicherung
Für den Krankenversicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Abgesehen von einer deutlich besseren medizinischen Versorgung vor Ort beinhaltet sie auch die Kostenübernahme bei einer medizinisch notwendigen Rückführung in das Heimatland, also nach Deutschland.
Die zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Kranken- sowie zur Sozialversicherung beziehen sich auf die Versorgung im jeweiligen Land, und zwar nach den dort geltenden Gesetzen sowie Gegebenheiten. Abhängig vom jeweiligen Land weichen sie deutlich von den Möglichkeiten ab, die der Patient in Deutschland kennt und gewohnt ist. Dabei handelt es sich immer um die notwendigen Behandlungen vor Ort im Ausland.
Wenn eine Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes aus Gesundheitsgründen notwendig sein sollte, dann gibt es außerhalb der privaten Auslandskrankenversicherung keinen Kostenträger dafür. Die Kosten müssen also selbst bezahlt werden. Allein diese Situation zeigt die Notwendigkeit einer privaten Auslandskrankenversicherung während des längeren Auslandsaufenthaltes mit Einschluss der Rückführungskosten.
Vorteile
Im Ausland selbst ist der Versicherte ein Privatpatient. Das hat im Patientenalltag vielerlei Vorteile. Sie beginnen mit der Absprache eines Untersuchungstermins und enden bei Art und Qualität der Behandlung beim niedergelassenen Arzt sowie stationär im Krankenhaus.
Auch für den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist eine frühzeitige Beratung erforderlich. Wer bereits privat versichert ist, der stockt den bestehenden Versicherungsschutz bedarfsgerecht auf.
Mitglieder einer der gesetzlichen Krankenkassen müssen eine neue, zusätzliche Versicherung abschließen. Ohne dass sie unmittelbar zur Sozialversicherung gehört, sollte auch über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachgedacht werden. Wenn die schon besteht, dann muss sichergestellt werden, dass sie für das Ausland, am besten weltweit und 24h, also rund um die Uhr, gilt.
Ein Unfall kann sowohl im Inland als auch im Ausland jederzeit geschehen - die Unfallgefahr gilt als allgegenwärtiges Alltagsrisiko. Die Sozialversicherung sollte bei einem arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt zumindest Anrechnungszeiten, besser noch Beitragszeiten für die spätere Rentenberechnung sicherstellen.
Mitgliedschaften kündigen
Im Hinblick auf den geplanten Auslandsaufenthalt werden, wie es genannt wird, die Brücken in der Heimat abgebrochen. Das ist nicht für immer, weil eine spätere Rückkehr geplant ist. Für die Dauer der Abwesenheit gilt es jedoch, bestehende Bindungen und Verbindlichkeiten zu beenden oder ruhen zu lassen.
Einen Überblick über laufende Kosten schaffen
Um einen Überblick über die Situation zu bekommen, empfiehlt sich ein Durchsehen der Kontoauszüge des letzten Vierteljahres. Was regelmäßige Kosten verursacht, wird in der Regel per Lastschrift vom Girokonto abgebucht.
Dazu gehören
- Versicherungsbeiträge
- das Abonnement für die Tageszeitung oder für andere Periodika, oder
- der Mitgliedsbeitrag im Sportverein beziehungsweise im Fitnessstudio.
Zunächst muss festgestellt werden, welche Bindungen bestehen, und welche Kosten damit verbunden sind. Anschließend sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Möglichkeiten sich für die Dauer der Auslandsabwesenheit anbieten.
Kündigung, Unterbrechen oder Ruhen
Gängige Alternativen sind die Kündigung, das Unterbrechen oder das Ruhen des jeweiligen Vertrages. Der Grund dafür wird von jedem der Vertragspartner anerkannt und akzeptiert, was allerdings nicht bedeutet, dass alle mit einer vorzeitigen Kündigung einverstanden sind.
Sie möchten ihren Kunden gerne behalten und auf die vertraglich vereinbarte Einnahme nicht verzichten. Aus diesem Grunde wird erfahrungsgemäß eher einem Ruhen des Vertrages zugestimmt mit der Maßgabe, dass er nach der Rückkehr aus dem Ausland fortgeführt wird und sich dementsprechend verlängert. Damit ist beiden Seiten geholfen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung wird oftmals eine einmalige Abstandszahlung erwartet. Das kann dann überlegenswert sein, wenn ohnehin die Absicht besteht, nach Ende des Auslandsaufenthaltes nicht wieder dorthin zurückzukehren.
Kommerzielle Unternehmen wie Studios oder Center denken und handeln auch dementsprechend. Sie verzichten nicht grundlos auf eine vertraglich garantierte Einnahme.
Entscheidend ist bei dieser Prüfung, dass alle vertraglichen Verbindlichkeiten erfasst werden, um sich während der Auslandsabwesenheit unnötige Ausgaben zu ersparen. Im Anschluss an die jeweiligen Gesprächsergebnisse müssen die erteilten Lastschriftaufträge zurückgenommen werden - bestehende Daueraufträge werden beim kontoführenden Kreditinstitut gestoppt.
Genug Zeit einplanen
Zu einem chronologischen Vorgehen gehört hinter jeden einzelnen Vorgang der Erledigungsvermerk, dass die finanzielle Seite geregelt ist. Das bestätigt spätestens der kontrollierende Blick auf den nächsten Kontoauszug, wenn keine Abbuchungen mehr erfolgt sind.
Für diesen Bereich sollte der Zeitraum von mindestens einem Monat eingeplant werden. Nicht immer ist beim ersten Gespräch die zuständige Person anwesend, und mit Rückfragen muss gerechnet werden.
Durch Timesharing und Jobsharing mit den damit verbundenen Reibungsverlusten vergeht schnell eine Woche ohne greifbares Ergebnis. Der Termin für die Abreise steht jedoch unabänderlich fest, er rückt täglich näher. Ein gutes Timing verhilft dazu, dass alles in der richtigen Reihenfolge und vor allem abschließend erledigt wird.
Geldverkehr
Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland empfiehlt es sich, vor Ort ein Girokonto in der Landeswährung zu führen. Das heimische Konto muss auf jeden Fall beibehalten werden, denn es wird unter anderem als Referenzkonto für Kreditkartenabrechnungen benötigt.
Onlinebanking macht es möglich, ein Girokonto weltweit einsehen und damit arbeiten zu können. Auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollte das bisherige Girokonto unverändert beibehalten werden.
Ausländisches Girokonto eröffnen
Gleichzeitig empfiehlt es sich, direkt nach der Ankunft ein ausländisches Girokonto in der jeweiligen Landeswährung zu eröffnen. Dazu gehören auch Kontokarte und Kreditkarte.
Der Kontoinhaber muss davon ausgehen, dass es sich dabei um ein Guthabenkonto handelt, zusammen mit einer Prepaid-Kreditkarte. Das sollte so goutiert werden.
Der Zweck eines Auslandskontos ist die Möglichkeit zur kostengünstigen Abwicklung von Einnahmen und Ausgaben in der Landeswährung - nicht jedoch, um über einen weiteren Kartenkredit oder Dispo-Kredit verfügen zu können. Girokonto und Kreditkarte auf Guthabenbasis sind für Kreditinstitute risikolos und werden insofern gerne angeboten.
Kreditkartennutzung
Das heimische Girokonto wird auf jeden Fall beibehalten und mit einem Dispo-Kredit oder einem dementsprechenden Guthabensaldo ausgestattet. Die Kreditkartenbenutzung wird, so wie bisher auch, über dieses Girokonto abgerechnet. Das bleibt bei der Kreditkarte mit Kartenkredit unverändert so bestehen.
Handelt es sich um eine Prepaid-Kreditkarte, dann empfiehlt sich ein Vergleich mit dem Girokonto im Ausland. Wenn dort die ausländische Prepaid-Kreditkarte eingesetzt und abgerechnet wird, dann entfallen die prozentualen Auslandsgebühren.
Bei einer Abmeldung oder Stilllegung des Pkw zeitnah vor der Abreise wird die bezahlte Kfz-Steuer sowie der Kfz-Versicherung erst einige Wochen später anteilig erstattet. Benutzt wird dazu die dort bekannte Bankverbindung, von der Steuer und Versicherung bisher abgebucht worden sind.
Wird diese Verbindung durch eine Kontoauflösung sozusagen gekappt, ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Bedingt durch den Auslandsaufenthalt wird es schwierig, das Finanzamt oder die Versicherung zu einer Auslandsüberweisung zu bewegen - ganz abgesehen von den Kosten, die zu Lasten des Zahlungsempfängers gehen.
Sparbuch
Die Kommunikation per E-Mail mit Datenaustausch sowie das Onlinebanking ermöglichen ein problemloses Verwalten von Girokonten. Anders ist die Situation bei einem Sparbuch. Das vorhandene Sparguthaben sollte auf ein Tagesgeldkonto umgebucht werden, das seinerseits online verwaltet wird.
Auch dazu wird als Referenzkonto das heimische Girokonto benötigt. Dessen Beibehaltung hat den weiteren Vorteil, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland alles so ist wie vorher. Mit dem kontoführenden Kreditinstitut ist lediglich abzustimmen, dass die Kontoauszüge online ausgedruckt werden und nicht wie bisher am Kontoauszugdrucker.
Diese Funktion muss das Kreditinstitut deaktivieren, weil ansonsten automatisch im Quartalsrhythmus Auszüge ausgedruckt und an die Heimatadresse geschickt werden. Die damit verbundenen Kosten sind einsparbar.
Auslandskonto schließlich beibehalten?
Beim einmaligen Auslandsaufenthalt wird das Auslandskonto vor der Rückkehr aufgelöst. Es wird zukünftig nicht mehr benötigt und würde unnötige Kosten verursachen.
Der Sicherheit halber sollte dort als Referenzkonto die heimische Kontoverbindung bekannt sein. Falls sich eine überraschende oder unerwartete Gutschrift ergeben sollte, so kann sie als eine Auslandsüberweisung weitergeleitet werden.
Der Kontoinhaber muss sich bewusst machen, dass für das eine Kreditinstitut eine buchstäbliche Verbindung hin zum nächsten bestehen muss. Wenn das nicht der Fall ist, dann werden Zahlungen unter Kostenstellen wie Sonstiges, Vermischtes oder Verschiedenes verbucht.
Der Zahlungsempfänger erhält die Geldüberweisung nicht gutgeschrieben. Er muss auf seine Kosten einen Nachforschungsauftrag stellen und dann darauf hoffen, dass auch tatsächlich nachgeforscht wird.
Stehen alle Vorbereitungen, ist es üblich, dass vor der Abreise noch eine große Feier gegeben wird...
Tipps für eine gelungene Abschiedsfeier vor dem Auslandsjahr
Schüler- und Studentenaustausch, Freiwilligendienst, Work & Travel oder das erste berufsbezogene Praktikum gehören zu den Angeboten für ein Auslandsjahr. In allen Fällen handelt es sich um das einjährige Leben im Ausland, im wahrsten Sinne des Wortes in der Fremde.
Wenn die Reisedokumente bereitliegen und der Abreisetag näher rückt, dann sind mehrere Monate mit Organisieren, Strukturieren, Planen und Überlegen vergangen. Das Ziel steht ebenso fest wie die Art des zukünftigen Aufenthaltes.
Bevorzugt wird nach wie vor das Leben in einem Familienverbund, um das Ausland auf diese Weise an der Basis kennenzulernen. Umgekehrt nähert sich in der Heimat der Abschiedstag.
So schwer es auch fällt, die nächsten zwölf Monate müssen Freunde und Bekannte ohne ihren Auslandsreisenden auskommen, und auch umgekehrt. Im Rahmen einer letzten Feier beziehungsweise Fete sollen alle die Gelegenheit haben oder nutzen, sich voneinander zu verabschieden. Wie gut und nachhaltig das gelingt, hängt mehr vom Ideenreichtum als vom Geldbeutel des Gastgebers ab.
Abschiedsfeier vorbereiten und das Thema festlegen
Damit eine Abschiedsfeier gelingen kann, muss sie vorbereitet, durchdacht und strukturiert werden. Sie kann durchaus einen weitgesteckten organisatorischen Rahmen haben, und im besten Falle ein Motto.
Insofern sollte sie themenbezogen sein. Sie wird unter das Motto des Landes und der Region gestellt, in dem das bevorstehende Auslandsjahr verbracht wird.
Beispiel USA
Bei den USA ist es ein großer Unterschied, ob es sich um den Bundesstaat Alaska oder Florida handelt. Der Raum, in dem die Abschiedsfeier stattfindet, wird also USA-typisch dekoriert und geschmückt. Gastgeber und Helfer sind zumindest teilweise landestypisch gekleidet.
Die eine oder andere besonders Mutige lässt sich für den einen Tag landesbezogen frisieren. Speisen und Getränke werden ebenfalls dementsprechend zubereitet und auch serviert.
Das ist eine besondere Herausforderung für das Gastgeberteam, für die Gäste aber auch die Überraschung der Abschiedsfeier. Ob Fisch- oder Steakvariationen, ob Fastfood oder Süßigkeiten jedweder Art aus Disneyland, hier sind der Innovation keine Grenzen gesetzt. Die themenbezogene Abschiedsfeier steht von A bis Z unter dem Motto des Auslandsziels.
Wie eingeladen werden sollte
Für den Gastgeber stellt sich die generelle Frage, ob damit die Gäste überrascht oder ob sie darauf vorbereitet werden sollen. Wenn sie vorher davon wissen, haben sie die Gelegenheit, sich darauf einstellen und aktiv daran beteiligen zu können.
Bestenfalls wird dann daraus eine Kostümfete. Dazu müssen Für und Wider abgewogen werden. Diese Möglichkeit bietet sich vorwiegend dann an, wenn der Gästekreis feststeht und bekannt ist.
Weitere Highlights der Feier
Der Gastgeber sollte auf jeden Fall einen Präsenttisch vorbereiten. Jeder Gast wird zum Abschied ein Geschenk, ein Präsent oder ein Give away mitbringen. Das sollte sichtbar und anschaulich präsentiert werden, eventuell mit einer Namenskarte des Schenkenden versehen.
Das Tagebuch für den Auslandsaufenthalt kann mit der Abschiedsfeier beginnen. Alle Gäste sollen die Gelegenheit haben, sich darin einzutragen.
Bei der Rückkehr ein Jahr später und der damit verbundenen Welcome Party wird derselbe Personenkreis wieder eingeladen. Die dann folgenden Einträge beschließen das Tagebuch des Auslandsjahres.
Auf einem separaten kleinen und natürlich landestypisch dekorierten Tisch kann eine dementsprechend geschmückte Wünschedose platziert werden, zusammen mit Notizblock und Stift.
Im Laufe der Abschiedsfeier haben alle Gäste die Möglichkeit, dem Auslandsreisenden etwas zu wünschen, den Wunsch zu notieren und anonym in die Wünschedose einzustecken. Entweder werden alle Wünsche um 0.00 Uhr koram publico verlesen, oder der Gastgeber befasst sich damit in einer stillen Stunde; beispielsweise in der Abflughalle des Flughafens vor der Abreise.
Stimmung und gute Unterhaltung sorgen dafür, dass der Abschied letztendlich doch schwerfällt. Der Gastgeber sollte sich für das Ende der Abschiedsfeier genügend Zeit geben, um sich von jedem einzelnen Gast persönlich und vor allem ohne Hektik zu verabschieden. Das wünscht sich jeder Gast, und jeder wünscht das auch dem Gastgeber.
- Langzeitreisen - Auslandsaufenthalte gekonnt organisieren, Reise Know-How Verlag Rump, 2007, ISBN 3831715955
Unsere Artikel werden auf Grundlage fundierter wissenschaftlicher Quellen sowie dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellsten Forschungsstand verfasst und regelmäßig von Experten geprüft. Wie wir arbeiten und unsere Artikel aktuell halten, beschreiben wir ausführlich auf dieser Seite.
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Auslandsaufenthalte - eine karrierebedingte Notwendigkeit?: Analyse der Weltperspektiven multikultureller Biographien, Vdm Verlag Dr. Müller, 2008, ISBN 3836471485
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Handbuch Weltentdecker. Der Ratgeber für Auslandsaufenthalte: mit übersichtlichen Service-Tabellen für Au-Pair, Freiwilligendienste, Gastfamilie ... Sprachreisen, Studium, Work & Travel, Weltweiser, 2009, ISBN 3935897146