Neue Eigenheimzulage (Baukindergeld) - Voraussetzungen und Beantragung
Die klassische Eigenheimzulage zur Unterstützung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gab es bis 2005. Nachdem sie 2006 abgeschafft wurde, ist sie seit 2018 unter der Bezeichnung Baukindergeld bzw. neue Eigenheimzulage wieder verfügbar. Die Höhe des Geldes ist u.a. abhängig von der Kinderanzahl. Bauwillige in Bayern können die Förderung als Bayerische Eigenheimzulage unabhängig davon, ob Kinder da sind oder nicht, erhalten. Lesen Sie alles Wissenswerte über die Eigenheimzulage.
Definition: Was ist eine Eigenheimzulage?
Unter der Eigenheimzulage versteht man eine finanzielle Unterstützung durch den Staat zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede.
Bis zum Jahr 2006 gab es eine Form der Eigenheimzulage, die jedoch anschließend abgeschafft wurde. Die Regierung führte dann im Jahr 2018 die neue Eigenheimzulage ein, die auch als Baukindergeld bekannt ist.
So können seit dem 18.09.18 Bauherren sowie deren Familien einen Förderungsbetrag von jährlich 1.200 Euro pro Kind erhalten. Die Zahlung erfolgt über zehn Jahre hinweg.
Bayerische Eigenheimzulage - Extrageld für Bauherren in Bayern
Wer in Bayern wohnt, kann sich über die bayerische Eigenheimzulage. Dabei erhalten die Bauherren - unabhängig davon ob sie Kinder haben oder nicht - einen einmaligen Zuschuss von 10.000 Euro, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen: Wer erhält die Eigenheimzulage?
Damit eine Eigenheimzulage überhaupt erst bewilligt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Zusammenhang ist es allerdings noch wichtig zu beachten, dass eine Eigenheimzulage theoretisch auch dann noch gewährt werden kann, selbst wenn nicht alle der folgenden Aspekte erfüllt sind. In einem solchen Fall fallen dann aber die Förderungsdauer oder der Förderungssatz niedriger aus.
Wohnraumgröße und -nutzung
Zunächst einmal muss es sich beim Objekt um einen Wohnraum handeln, welcher eine Mindestgröße von 25 qm aufweist, baulich abgeschlossen ist und sich innerhalb Europas befindet.
Des Weiteren ist es wichtig, dass dieser Wohnraum auch wirklich als solcher genutzt wird und damit Erstwohnsitz ist. Nicht förderungsberechtigt sind wiederum Wohnungen, welche nur als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.
Höhe der Einkünfte
Die neue Eigenheimzulage kann beantragt werden, sofern das zu versteuernde Einkommen einer Familie nicht über 75.000 Euro liegt. Singles dürfen nicht mehr als 50.000 Euro verdienen. Je Kind gibt es einen Anstieg um jeweils 15.000 Euro.
Für die Bayerische Eigenheimzulage gilt: man muss seit mindestens einem Jahr in Bayern leben.
Objektverbrauch
Darüber hinaus darf noch kein Objektverbrauch des jeweiligen Wohnraums vorliegen. Dies wäre dann der Fall, wenn das Objekt bereits von staatlicher Seite gefördert wurde, wie es beispielsweise nach dem Berlinförderungsgesetz möglich wäre.
Die Beantragung einer Eigenheimzulage
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag für eine Eigenheimzulage im Finanzamt eingereicht werden. Hierfür gibt es gesonderte Formulare, welche online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt und im Finanzamt abgegeben werden können.
Daneben sei noch mal erwähnt,, dass es die "alte" Eigenheimzulage seit 2006 offiziell nicht mehr gibt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass laufende Subventionszahlungen eingestellt wurden oder dass eine Förderung grundsätzlich nicht mehr möglich wäre. Allerdings sind heute nur noch Objekte förderungsberechtigt, welche vor dem Jahre 2006 gekauft wurden oder deren Bauantrag vor diesem Zeitpunkt gestellt wurde.
Die Höhe und Dauer der Eigenheimzulage ist wiederum nicht absolut einheitlich geregelt, weshalb die folgenden Werte nur als Orientierungshilfe zu verstehen sind. So beträgt die Förderungsdauer in der Regel acht Jahre, wobei 1% der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten durch den Staat übernommen werden.
Dabei kann maximal ein Fördergrundbetrag von 1.250 Euro jährlich erreicht werden. Sollte der Besitzer des Objekts Kinder haben, wird dieser Fördergrundbetrag noch um weitere 800 Euro pro Jahr und Kind angehoben.
Das Baukindergeld in der Übersicht
- gilt für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie zwischen 01.01.18 und 31.12.20
- die Antragstellung erfolgt nach dem Einzug (spätestens nach 6 Monaten)
- es gibt zehn Jahre lang einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro für Familien pro Kind
- die Einkommensgrenze liegt bei Familie mit einem Kind bei maximal 90.000 Euro, zusätzlich gibt es 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- als Kinder gelten Personen unter 18 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld und Hauptwohnsitz im Haushalt
- gültig für Wohnung sowie Haus
- gültig nur für Bestandsimmobilie oder Neubau, nihct für Umbau, Anbau oder Sanierung
- es gibt keine Wohnflächenbegrenzung
- die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden