Als Vermieter Klarheit schaffen - Hinweise zur Mietschuldenfreiheitsbestätigung
Das Vermieten von Wohnungen und Häusern kann ein lukratives Geschäft darstellen. Zuletzt sorgten aber die Schlagzeilen um so genannte Mietnomaden für Aufsehen. Personen also, die ihren Wohnraum nicht oder nur teilweise bezahlten und den Eigentümer somit auf den Kosten sitzen ließen. Abhilfe dürfte in solchen Fällen die Mietschuldenfreiheitsbestätigung leisten, die vor dem Mietverhältnis zu erbringen ist. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Mietschuldenfreiheitsbestätigung.
Mietschuldenfreiheitsbestätigung - eine Definition
Wer als Vermieter eine Wohnung vermietet, möchte sichergehen können, dass der zukünftige Miete auch tatsächlich jeden Monat seine Miete pünktlich bezahlen wird. Da stellt sich die Frage, ob es diesbezüglich beim vergangenen Mietverhältnis nicht beispielsweise Probleme gegeben hat, oder ob sogar noch Schulden beim vorherigen Vermieter bestehen.
Um diese Möglichkeiten zu verneinen, kann der Vermieter die so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einzufordern. Eine solche Bescheinigung kann dem Mieter ausgehändigt werden, wenn dieser das Vertragsverhältnis verlässt. Sucht er eine neue Unterkunft, wird der dortige Vermieter regelmäßig einen Nachweis darüber verlangen, dass der Interessent zuletzt keine Mietschulden angehäuft hat.
Daraus wird einerseits erkennbar, ob künftig mit Mietausfällen zu rechnen ist oder man es mit einem vermeintlich problemlosen Neuankömmling zu tun hat. Andererseits gibt das Dokument im begrenzten Rahmen aber auch einen Aufschluss über die finanzielle Situation des neuen Bewohners. Muss er zunächst seine Schulden abtragen, wird er vermutlich die laufenden Kosten nur schwerlich begleichen können.
Ein Service des Vermieters
Allerdings händigen nicht alle Vermieter ein derartiges Schriftstück aus. Einige von ihnen besitzen dafür speziell angefertigte Vordrucke, die über die persönlichen Daten des Bewohners, den Mietzeitraum und die dabei anfallenden sowie bezahlten Rechnungen Aufschluss geben.
Ebenso wären aber handschriftliche Bescheinigungen rechtlich verwertbar. Auf die Form kommt es hier nämlich nicht an. Einzig der Inhalt zählt. Wird darüber Auskunft gegeben, muss das aber in nachweisbarer Weise geschehen.
Immerhin wird der nächste Vermieter, der sich vor dem Vertragsverhältnis die Bescheinigung zeigen lässt, seine Entscheidung zur Aufnahme oder Ablehnung des Interessenten anhand dieser Einschätzung treffen. Wahrheitswidrige Informationen erfüllen somit den Tatbestand des Betrugs.
Kein Rechtsanspruch auf die Bescheinigung
Im Übrigen besteht für den Vermieter aber keine Notwendigkeit, ein solches Schriftstück tatsächlich auszufüllen. Zu diesem Entschluss kam der Bundesgerichtshof im Jahre 2009, als er sich mit der Frage zu beschäftigen hatte, ob eine Vermieterin den Wunsch ihrer Mieterin auf ein derartiges Dokument ausschlagen könne. Sie kann, urteilten die obersten Rechtshüter.
Daraus folgt, dass die Mietschuldenfreiheitsbestätigung auf rechtlichem Wege nicht eingefordert werden darf. Für den neuen Vermieter ergibt sich daraus jedoch der Mangel, den Interessenten hinsichtlich seiner Zahlungsbereitschaft unter Umständen nicht einschätzen zu können. Auch dafür lassen sich indes Alternativen finden.
Mögliche Kosten
Der Vermieter kann sich die Ausstellung einer solchen Bescheinigung aber auch etwas kosten lassen. Die entsprechende Höhe nicht gesetzlich geregelt; üblich ist beispielsweise ein Preis von 50 Euro. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann schon beim Unterzeichnen des Mietvertrags mögliche Kosten für die Bescheinigung festlegen.
Es geht auch ohne Dokument
Kann eine solche Bestätigung tatsächlich nicht erbracht werden, sollte sich der Vermieter weitere Nachweise dafür zeigen lassen, dass der Interessent seine Miete pünktlich und umfassend beglichen hat. Hierbei könnten etwa Quittungen oder Kontoauszüge den Zweck erfüllen.
Ebenso ist es ratsam, den vorherigen Vermieter zu kontaktieren und sich auf diesem Wege Informationen über den Interessenten geben zu lassen. Dabei setzt zwar der Datenschutz die engen Grenzen mancher Auskunft, doch ist es durchaus möglich, zumindest die Zahlungsbereitschaft des künftigen Vertragspartners einzuschätzen Lässt sich dieser indes nicht in die Karten blicken, sollte von der Vermietung im Zweifelsfalle abgesehen werden.
Ausfälle notieren
Darüber hinaus ist jeder Vermieter selbst angehalten, sich über seien Mieter die entsprechenden Notizen anzufertigen. Hier können alle Verzögerungen der Zahlungen festgehalten werden. Das dient nicht alleine dem Zwecke einer solchen Mietschuldenfreiheitsbestätigung, sondern kann im weiteren Verlauf auch dazu führen, einen nicht zahlenden Mieter gerichtlich aus dem Wohnraum entfernen zu lassen.
Aus den eigenen Notizen wird anschließend auf Nachfrage die Bescheinigung erstellt, die in ihrer Form lediglich eine Zusammenfassung der gesamten Mietdauer darstellt. Ein Schutz für alle Beteiligten also, sich vor unliebsamen Mietnomaden zu sichern und am Ende nicht auf sämtlichen Kosten sitzen zu bleiben - ein Schicksal, das leider keine Seltenheit mehr ist.