Tipps für die Suche eines Nachmieters

Bei einem Umzug muss alles manchmal ganz schnell gehen. So kann es sein, dass endlich eine neue Wohnung gefunden wurde, welche allerdings sofort bezogen werden muss. Doch welche Tipps helfen dabei, schnell und effizient einen Nachmieter zu finden, so dass ausgezogen werden kann und nicht eine Doppelmiete gezahlt werden muss? Holen Sie sich Tipps für die Suche eines Nachmieters.

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion

Zunächst einmal sollte mit der Suche nach einem Nachmieter erst begonnen werden, wenn auch tatsächlich eine neue Wohnung gefunden wurde. Ansonsten wird die freie Zeit nicht für die Wohnungssuche genutzt, sondern für die Suche nach einem Nachmieter verschwendet. Dies führt wiederum dazu, dass sich das Finden einer neuen passenden Wohnung noch weiter verzögert und eventuell passende Nachmieter auch noch nicht einziehen können.

Klärungspunkte mit dem Vermieter

Sobald der Umzug feststeht und die Kündigung des Mietverhältnisses eingereicht wird, sollte sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt werden. So muss zunächst geklärt werden, ob dieser das verfrühte Einziehen eines Nachmieters überhaupt gestattet.

Darüber hinaus sollte erfragt werden, welche Kriterien ein Nachmieter erfüllen muss, damit dessen Einzug in Frage kommt. Schließlich bringt es nichts, erfolgreich nach Nachmietern zu suchen, welche dann doch nicht durch den Vermieter akzeptiert werden.

Beliebte Ausschlusskriterien sind dabei

Darüber hinaus muss mit dem Vermieter geklärt werden, welche Konditionen den neuen Nachmieter erwarten. So kann es beispielsweise sein, dass der Vermieter eine Erhöhung der Miete plant und der Nachmieter statt 480 Euro nun 510 Euro bezahlen muss. Eben diese Information wird benötigt, um Interessenten zu finden, welche sich dann auch wirklich zur Übernahme der Wohnung bereiterklären.

Hinweise zur Nachmieterklausel

Man kann als Mieter versuchen, einen Nachmieter zu stellen, wenn man frühzeitig aus dem Mietverhältnis austreten möchte, dabei jedoch kein Sonderkündigungsrecht hat. Gibt es keine Nachmieterklausel, darf man als Mieter nur bei unzumutbarem weiteren Festhalten am Vertrag einen Nachmieter stellen.

Dieser Fall liegt vor, wenn man als Mieter

  • berufsbedingt zum Ortswechsel gezwungen wird
  • Nachwuchs erwartet oder heiraten möchte, und die Wohnung zu klein wird
  • in ein Pflege- oder Altersheim ziehen muss.

Nicht gültig sind hingegen folgende Fälle: der Umzug in eine günstigere Wohnung sowie der Umzug ins Eigenheim.

Überlegungsfrist beachten

Hat man einen seiner Meinung nach passenden Nachmieter gefunden, muss beachtet werden, dass dem Vermieter eine Überlegungsfrist zusteht. Die Dauer kann bis zu drei Monate betragen. Sobald der potentielle Nachmieter sich bereit erklärt, die geforderte Miete zu zahlen, ist man als Mieter nicht weiter verpflichtet, Miete zu zahlen.

Man sollte sich vorher gut die Konsequenzen eines Untermieters überlegen
Man sollte sich vorher gut die Konsequenzen eines Untermieters überlegen

Tipps zur Suche und zum Einladen von Interessenten

Sind diese Grundfragen geklärt, kann sich auf die Suche nach einem passenden Nachmieter begeben werden. Hierzu sollten zunächst einmal die Gesuche der lokalen Tageszeitung und der einschlägigen Wohnungsbörsen studiert werden. Vielleicht finden sich bereits hier genügend passende Kandidaten, welche dann zu einem Besichtigungstermin eingeladen werden können.

Alternativ können auch selbst Anzeigen geschaltet werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, kostenlose Online-Börsen zu nutzen, in welchen zudem auch noch detaillierte Informationen über die Wohnung hochgeladen werden können.

All die Interessenten werden dann zu einer Besichtigung eingeladen. Dabei empfiehlt es sich, ein oder zwei zeitnahe Besichtigungstage zu wählen, an welchen die potentiellen Nachmieter dann nacheinander in kurzen Zeitabständen vorbeikommen sollen.

Letztlich muss man all jene Interessenten, welche die Wohnung übernehmen würden, nur noch dem Vermieter vorstellen und darf darauf hoffen, dass eine Einigung erzielt werden kann. Sollte dies der Fall sein, kann die Wohnung sofort geräumt und hergerichtet werden, so dass der neue Nachmieter den Wohnraum auch unmittelbar nutzen kann.

Hinweise zur Suche eines Untermieters

Bei entgeltlicher Nutzung eines Zimmers in der Mietwohnung durch eine weitere Person, liegt eine Untervermietung vor. Ein solches Mietverhältnis kann ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht einfach abgeschlossen werden.

Die Erlaubnis muss eingeholt werden, sofern diese im Mietvertrag nicht ausdrücklich erteilt wird. Bei so genanntem berechtigten Interesse an der Untervermietung seitens des Mieters verpflichtet sich der Vermieter in der Regle zur Zustimmung. Dies kann beispielsweise der FAll sein, wenn der Mieter geringere finanzielle Mittel zur Verfügung hat oder vorübergehend ins Ausland verreist.

Tipps zum Untermietervertrag

Hat der Vermieter der Untervermietung zugestimmt und wurde ein passender Mieter gefunden, muss ein schriftlicher Untermietervertrag geschlossen werden; darin sollte gergelt werden,

  • welche Räume zur Nutzung überlassen werden
  • ob es gemeinschaftliche Räume und Geräte (Waschmaschine etc.) zur Mitbenutzung gibt
  • wie hoch die monatliche Miete ausfällt
  • ob eine Beteiligung an Nebenkosten vorgesehen ist
  • welche Einrichtungsgegenstände in welchem Zustand vorhanden sind
  • welche Voraussetzungen zur Rückzahlung der Kaution erfüllt werden müssen

Einer Untervermitung widersprechen kann der Vermieter übrigens dann, wenn die Wohnung durch den Untervermieter überbelegt werden würde oder der Vermieter diesen aus nachvollziehbaren Gründen als unzumutbar empfindet.