Tipps zur Renovierung einer Raucherwohnung
Eine Raucherwohnung sollte nicht nur aus optischen, sondern auch aus Gesundheitsgründen regelmäßig renoviert werden. Die Nikotinrückstände bilden Giftstoffe in der Wohnung, so dass der Aufenthalt darin zu einem permanenten Passivrauchen führt. Durch die Renovierung der Raucherwohnung können Rauchgeruch und Nikotinablagerungen beseitigt werden. Lesen Sie, was beim Renovieren der Raucherwohnung beachtet werden sollte.
Giftstoffe in der Raumluft
Spätestens dann, wenn die Zimmerwände eine gelbliche Färbung annehmen, kann mit Fug und Recht von einer Raucherwohnung gesprochen werden. Das in den Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen enthaltene Nikotin wird durch Rauchen in die Raumluft befördert und setzt sich buchstäblich überall fest.
Die TSNA, tabakspezifische Nitrosamine, sind krebserregende Giftstoffe, die beim Aufenthalt in der Raucherwohnung eine vergleichbare Wirkung wie Schimmelpilze haben. Es handelt sich um organisch-chemische Verbindungen.
Spätestens beim Mieterwechsel stehen sowohl Vermieter als auch zukünftiger Mieter vor der Frage, wie sich die bisherige Raucherwohnung rauch- und nikotinfrei renovieren lässt. Die Möglichkeiten dazu sind recht begrenzt, weil es in einer Raucherwohnung praktisch keine Stelle gibt, die im Laufe der Jahre vom Nikotin verschont geblieben ist.
Das gründliche Renovieren einer Raucherwohnung bezieht sich auf
- Wände
- Zimmerdecke
- Fußboden
- Türen mit Türrahmen und
- Fensterrahmen.
Der Tabakrauch sitzt in dem Sinne überall. Wenn es nicht nur um die Optik, sondern auch oder in erster Linie um die zukünftige Gesundheit geht, dann darf nichts ausgelassen werden - so schwierig oder aufwändig eine solche Generalrenovierung auch wird.
Entwarnung bei glatten und versiegelten Flächen
Handelt es sich um offenporige Flächen, wie etwa Holz, Textilien, Mauerwerk, Putz, Tapete oder Farbe, können die Schadstoffe sich besonders gut festsetzen. Anders jedoch auf glatten sowie versiegelten Oberflächen, beispielsweise Glas, Fliesen oder Kunststoff: auch in stark verrauchten Räumen ist hier nur eine oberflächliche Ablagerung zu befürchten, die sich durch eine gründliche Reinigung der Oberfläche beseitigen lässt.
Geruchsneutralisierung durch Ozonreinigung
Um den Rauchgeruch zu entfernen bzw. neutralisieren, wird auch häufiger die Ozonreinigung als mögliche Methode genannt. Die Sauerstoffatome des Ozonmoleküls liegen in loser Verbindung vor; der Geruch kann gebunden und neutralisiert werden.
Für die Ozonreinigung kommt ein Ozongerät - auch als Ozonisator oder Luftsanierer bekannt - genutzt. Die Arbeit sollte man einem Fachmann überlassen; wichtig ist, den Raum während der Behandlung nicht zu betreten, um Gesundheitsschäden durch das Ozon zu vermeiden. Die Reinigung dauert je nach Raumgröße einige Stunden an.
Holzteile abschleifen
Sämtliche Holzteile wie Türen oder Fensterrahmen müssen mit Schleifpapier abgeschliffen werden. Die abgeschliffenen Flächen werden mit einer Holzschutzgrundierung bestrichen.
Nachdem die eingetrocknet ist, wird der Schleifvorgang nochmals in einer etwas leichteren Form auf der aufgetragenen Holzschutzgrundierung wiederholt. Danach werden die so behandelten Holzflächen mit Holzfarblack überstrichen. Ähnlich verhält es sich mit einem Parkettfußboden, der abgeschliffen und neu versiegelt wird.
Bodenbelag austauschen
Tabakrauch zieht auch in den Fußboden und setzt sich dort fest. Bei einem Teppichboden ist das vorstellbarer als bei Laminat. Um hier auf der ganz sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich ein Austausch des Fußbodenbelages.
Der Teppichbelag kann zwar mit einem professionellen Sprühextraktionsgerät gereinigt werden, was jedoch keine Garantie auf eine Nikotinfreiheit bietet. Ist der neue Bewohner ein Allergiker, dann hilft nur der komplette Austausch des verrauchten Bodenbelages. Das gilt für Laminat allemal - die Nikotinablagerungen befinden sich in den Spalten, in den Stoßkanten der Paneelen und lassen sich auch durch gründlichstes Reinigen nicht beseitigen.
Wände und Decken behandeln
Das Hauptproblem sind Wände und Decken, zumal sie am großflächigsten sind. Industrie und Fachhandel bieten dazu die umgangssprachliche Nikotinsperre an. Dabei handelt es sich um eine Sperrgrundierung, die auf alle Wandflächen aufgestrichen wird.
Die zäh- beziehungsweise dickflüssige Kunstharzfarbe verschließt sie atmungsdicht und absorbiert somit das darin eingezogene Nikotin. Vor dem Auftragen dieser Grundierungsfarbe müssen vorhandene Tapeten als zusätzliche Nikotinträger restlos entfernt werden.
Verschmutzungen sind gründlich abzuwaschen - anschließend muss die Wand- oder Deckenfläche gut durchtrocknen. Diese Vorbehandlung ist entscheidend für den anschließenden Erfolg der Nikotinsperre.
Normal saugender Putz kann ohne Vorbehandlung mit ihr beschichtet, also bestrichen werden. Der gipshaltige Fertigputz mit glatter Oberfläche wird
- leicht angeschliffen
- entstaubt und
- lösemittelhaltig tiefengrundiert.
Mauerwerk aus Kalkstein wiederum kann direkt und ohne Vorbehandlung beschichtet werden. Diese "Radikalmaßnahme" ist als Renovierung, neben einer umfangreichen Sanierung mit dem Abschlagen von Putz an Wänden und Decken, die einzige erfolgversprechende Möglichkeit, um aus einer Raucherwohnung eine Nichtraucherwohnung zu machen.
Nachteil
Auf der Negativseite steht, dass durch eine solche Versiegelung die bauphysikalischen Eigenschaften von Wänden und Decken nahezu zerstört werden. Atmungsaktivität und Feuchtigkeitsaustausch zum Vorbeugen einer Schimmelpilzbildung sind zukünftig ausgeschlossen. Das Material sowie das Auftragen der Anti-Nikotin-Farbe wirken absolut wasserdicht.
Fazit
Vor diesem Gesamthintergrund bleibt als Fazit festzuhalten, dass durch stetiges sowie starkes Rauchen die Wohnungs- und Gebäudesubstanz auf Dauer irreparabel beschädigt wird. Das reduziert einerseits den Wert der eigenen vier Wände, und andererseits den Mietwert als Kapitalanlage.
Jede Renovierung der einmal stark verrauchten Wohnung ist immer nur die zweitbeste Lösung - einmal abgesehen davon, dass sie deutlich höhere Kosten verursacht als das turnusmäßige Überstreichen von Decken und Wänden einer rauchfreien, der Nichtraucherwohnung.